Da lassen sie mal bitte lieber die Finger davon, denn da, wo Stephan Keller in der Verantwortung ist, muss das Ergebnis einer solchen Kapitalanlage nicht immer für den Anleger erfreulich sein.
Warum auch, wird sich Stefan Keller dann möglicherweise sagen, hauptsache ist doch, ich verdiene dann wie hier bei te energy sprint I GmbH & Co. KG.
Aschheim (vormals: Nürnberg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017LageberichtGrundlagen des Unternehmens Die te energy sprint I GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 14.07.2016 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 21.07.2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 17664 eingetragen. Die wichtigste Geschäftstätigkeit der te energy sprint I GmbH & Co. KG ist die Investitionen und die Vermittlung von Investitionen in Entwicklung, Errichtung, Erwerb und Verwertung von Projekten der erneuerbaren Energie sowie damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft bis zum 31.12.2017 unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 11,4 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Im Jahr 2018 wurden bis zum Zeichnungsschluss am 30.01.2018 weitere 967 TEuro € emittiert. Die UDI Beratungsgesellschaft GmbH wurde von der Gesellschaft mit der Vermittlung dieser Emission beauftragt. Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der te energy sprint I GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der jeweiligen Qualitätskriterien. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik sinkt. Parallel dazu sinken auch die Preise für Solar-Anlagentechnik. Daraus ergeben sich Investitionsmöglichkeiten sowohl in Photovoltaikanlagen, die nach den Tarifen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz einzuspeisen, als auch solche, für die es rentabel ist, den erzeugten Strom in großen Teilen selber nutzen. Die te energy sprint I GmbH & Co. KG investierte daher in 2017 über Nachrangdarlehen in die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die dann an Investoren weiterverkauft wurden bzw. werden. Geschäftsverlauf und Lage Vermögenslage Zum 31.12.2017 waren 11.409 TEuro Nachrangdarlehen durch Anleger zur Verfügung gestellt worden und bildeten damit als Ausweis als Verbindlichkeiten den größten Posten (96% Anteil an der Bilanzsumme) auf der Passivseite der Bilanz, die eine Summe von 11.887 TEuro aufweist. Auf der Aktivseite sind die zur Finanzierung der Projektgesellschaften ausgereichten Nachrangdarlehen in Höhe von 10.607 TEuro (89% der Bilanzsumme) die wesentliche Position. Ertragslage Aus den ausgereichten Darlehen an Projektgesellschaften ergaben sich Zinserträge in Höhe von 309 TEuro, denen Zinsaufwendungen für die Festzinsanlage von 226 Teuro gegenüberstanden. Größte Positionen auf der Aufwandsseite waren die einmaligen Aufwendungen für die Darlehensplatzierung in Höhe von 450 TEuro von insgesamt 601 TEuro sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Jahresfehlbetrag lag bei 458 TEuro. Finanzlage Zum 31.12.2017 standen der te energy sprint I GmbH & Co. KG eingeworbene Nachrangdarlehen in Höhe von 11.409 TEuro zur Verfügung. Davon wurden bis zum 31.12.2017 Darlehen in Höhe von 10.607 TEuro an Projektgesellschaften ausgereicht. Das Bankguthaben betrug zum 31.12.2017 801 TEuro. Gesamtaussage Im Jahr 2017 erfolgte die Einwerbung der Festzinslage in geringerem Maße als erwartet, so dass bis Ende 2017 mit 11,4 Mio. Euro weniger als die erwarteten 15 Mio. Euro zur Verfügung standen. Entsprechend geringer fielen auch die Investitionen durch Nachrangdarlehen in Projektgesellschaften mit 10,6 Mio. Euro aus. Ebenso lagen Zinserlöse und Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen unter den Planannahmen. Insgesamt ergab sich damit ein höherer Jahresverlust als erwartet. Prognosebericht Nach dem im Jahr 2018 bis zum Zeichnungsschluss weitere ca. 1 Mio. Euro Festzinsanlagemittel eingeworben wurden, gehen wir davon aus, dass in 2018 alle eingeworbenen Mittel insbesondere revolvierend in die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die nach Errichtung verkauft werden, investiert sein werden. Zudem steht der Erwerb eines italienischen Photovoltaik-Parks im Fokus. Es wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Chancen- und Risikobericht Ziel des Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art, insbesondere gegen das Ausfallrisiko bei ausgereichten Darlehen. Die Rückzahlung der ausgereichten Darlehen ist abhängig u.a. vom Weiterverkauf der errichteten Anlagen durch die Projektgesellschaften. Verzögerungen bei der Errichtung bedingt durch z.B. Wetter oder Zulieferverzögerungen können hier zu Verzögerungen im Weiterverkauf und damit eventuell auch zu Verzögerungen bei der Darlehensrückzahlungen oder geringeren Darlehensrückzahlungen führen. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG 1. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft keine festen oder variable Vergütungen an Begünstigte gezahlt. Es wurden keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt. 2. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2017 keine Mitarbeiter beschäftigt, daher betragen die Gesamtsumme und die Einzelsummen der an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt, im Geschäftsjahr 2017 gezahlten Vergütungen jeweils 0,00 Euro. Versicherung des gesetzlichen Vertreters Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Aschheim, im Juli 2018 Stefan Keller BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die te energy sprint I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Nürnberg und ist unter der Nummer HRA 17664 in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Kleinstpersonenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a HGB. Als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft ist die Gesellschaft zur Aufstellung eines Anhangs grundsätzlich nicht verpflichtet. Als Emittent von Vermögensanlagen wird in Anlehnung an die Vorschrift des § 24 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) dennoch ein Anhang erstellt. Die Erstellung des Anhangs erfolgt freiwillig nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Nach Ansicht der Geschäftsführung steht der Fortführung des Unternehmens aufgrund einer positiven Unternehmens- und Finanzplanung nichts entgegen. 1. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. 2. Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert. 3. Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. 4. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einzahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZUR BILANZ 1. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 485 (Vj. TEUR 0). 2. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten TEUR 11.438 (Vj. TEUR 6) haben TEUR 29 (Vj. TEUR 6) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 11.409 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 28 (Vj. TEUR 6) enthalten. IV. SONSTIGE ANGABEN Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 keine Mitarbeiter.
Nürnberg, den 27. Juli 2018 te energy sprint I GmbH & Co. KG vertreten durch te management GmbH Geschäftsführung Stefan Keller sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2019 festgestellt. BestätigungsvermerkDer folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der te energy sprint I GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.
Neuburg a.d. Donau, den 16. Februar 2020 PRIMUS Revision GmbH Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer |
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