Startseite Allgemeines te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Allgemeines

te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 25. November 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Fragwürdiger Umgangston: Harald Müller Immobilien aus Österreich

Wenn es um den Umgang mit Beschwerden und Anfragen geht, zeigen sich...

Allgemeines

Bitcoin erreicht Rekordhoch nach Trumps Wahlsieg

Nach dem Wahlsieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl hat die Kryptowährung...

Allgemeines

Interview mit dem Bürger Daniel Blazek

„Politische Stabilität ist auch für den Verbraucherschutz entscheidend“ Frage: Herr Blazek, Sie...

Allgemeines

Die nützliche KI

Das KI-basierte System „FastGlioma“ revolutioniert die Diagnostik während Hirntumor-Operationen: Es ermöglicht die...