te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Betreff: Möglicher Ausfall von Forderungen
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG
Anschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum und das Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes:
Bezeichnung der Vermögensanlage: te Solar Sprint IV
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 20.10.2016
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 14.10.2016
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11 a Absatz 1 VermAnlG:
Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat im Rahmen ihrer Anlagepolitik das Kapital der Anleger an die damalige MEP Solar Miet & Service III GmbH (seit 2020 firmierend als RexXSPI GmbH, Eckernförde), ausgereicht und damit ein großes Portfolio an PV-Anlagen der MEP Werke GmbH (seit 2019 firmierend als Encopia GmbH) auf Privathäusern finanziert. Beide Gesellschaften befinden sich aufgrund der negativen, rückläufigen Geschäftsentwicklung der Encopia GmbH in Insolvenzverfahren. Aufgrund der durch das Insolvenzverfahren der RexXSPI GmbH weiterhin ausbleibenden Rückflüsse und der absehbaren Zahlungsverpflichtungen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG droht dieser die Zahlungsunfähigkeit.
Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat deshalb am 02.05.2022 beim Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Dieser Insolvenzantrag ist geeignet, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen.
5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde am 02.05.2022 gestellt.
6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits Ziff. 4.
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.
8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
Kommentar hinterlassen