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TEAG Thüringer Energie AG – Ärger mit der Gewerkschaft

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Landgericht Erfurt

Bekanntmachung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat am 07.09.2020 beim Landgericht Erfurt einen Antrag gemäß § 98 AktG eingereicht. Sie beantragt festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin, der TEAG Thüringer Energie AG, ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zu bilden ist.

Dieser Antrag wird hiermit gem. § 99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht. Den gemäß § 99 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 98 Abs. 2 AktG Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, binnen eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Landgericht Erfurt, 1. Kammer für Handelssachen, Domplatz 37, 99084 Erfurt, Az. 1 HK O 83/20).

Dr. Schmidt

Vorsitzender Richter am Landgericht

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