TeamViewer AG
Göppingen
WKN: A2YN90 / ISIN: DE000A2YN900
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung von Aktien
Der Vorstand der TeamViewer AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkt 8 oder einer früher erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erworbene Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Auch die Durchführung der Einziehung bedarf keines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses.
In Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand der TeamViewer AG am 8. Juni 2022 beschlossen, 14.555.075 (in Worten: vierzehn Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend fünfundsiebzig) Aktien der Gesellschaft, die von der Gesellschaft auf der Grundlage der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. September 2019 unter Tagesordnungspunkt 3 erteilten Ermächtigung erworben worden waren, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht ca. 7,24% des Grundkapitals vor der Einziehung und der entsprechenden Kapitalherabsetzung.
Das Grundkapital der TeamViewer AG beträgt nach der Einziehung EUR 186.515.856,00 (in Worten: einhundertsechsundachtzig Millionen fünfhundertfünfzehntausend achthundertfünfundsechzig) und ist in 186.515.856 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 eingeteilt.
Göppingen, im Juni 2022
TeamViewer AG
Der Vorstand
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