Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem zerschlagenen russischen Ölkonzern Yukos eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren durch Russland bescheinigt.
Das betrifft allerdings nur ein Steuerverfahren für das Jahr 2000 und nicht die Verfahren 2002 und 2003. Über die Forderung nach einem Rekordschadenersatz von 98 Milliarden US-Dollar (etwa 71 Mrd. Euro) wollen die Straßburger Richter später entscheiden
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