Wenn im Rentenalter das Geld knapp wird, stellen sich Immobilienbesitzer die Frage nach einem Verkauf. Wenn die Immobilie jedoch selbst bewohnt wird, ist ein Verkauf nicht einfach und oft unerwünscht. Eine Alternative ist der Teilverkauf, der jedoch Risiken birgt. Es gibt mittlerweile viele Anbieter auf dem Markt, die den Teilverkauf von Immobilien ermöglichen. Aber die Vielzahl an Modellen und Angeboten erschwert die Auswahl und es entstehen Kosten und Risiken, die schwer zu überblicken sind.
Beim Teilverkauf wird nur ein Teil der Immobilie, in der Regel zwischen 10 und 50 Prozent, verkauft. Die bisherigen Eigentümer bleiben weiterhin in der gesamten Immobilie wohnen und zahlen ein Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil. Es werden langfristige Vereinbarungen zum Nutzungsentgelt empfohlen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Modelle zur Berechnung des Nutzungsentgelts, daher ist es wichtig, diese mit dem Anbieter im Detail zu besprechen.
Während der Laufzeit tragen die Teileigentümer alle laufenden Kosten und Lasten. Bei einer Vermietung müssen die bisherigen Eigentümer weiterhin für die Kosten aufkommen, können sie aber teilweise auf die Mieter umlegen. Die vertragliche Gestaltung eines Teilverkaufs ist komplex, und es sollten unabhängige Experten wie Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden.
Am Ende der vereinbarten Laufzeit kann entweder über neue Konditionen verhandelt werden oder der vollständige Verkauf der Immobilie wird eingeleitet. Zu beachten sind dabei zusätzliche Kosten wie ein Durchführungsentgelt, das in der Regel von den bisherigen Eigentümern getragen wird. Auch eine Wertsicherungsklausel kann Auswirkungen auf den Verkaufserlös haben.
Der Teilverkauf einer Immobilie kann eine Option sein, wenn das Geld im Rentenalter knapp wird. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile sowie die langfristigen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und sich bei der Entscheidungsfindung professionelle Unterstützung zu holen.
Was ist eine Wertsicherungsklausel?
Eine Wertsicherungsklausel beim Teilverkauf einer Immobilie bedeutet, dass sich der Teilkäufer zusätzlich absichert, um bei einem späteren Verkauf der gesamten Immobilie einen bestimmten Prozentsatz des Teilkaufbetrags als Mindestbetrag zu erhalten. Diese Klausel gewährleistet, dass der Teilkäufer immer mindestens seinen ursprünglichen Kaufpreis plus einen festgelegten Prozentsatz erhält, unabhängig von der Wertentwicklung der Immobilie.
In der Praxis bedeutet dies, dass wenn der Wert der Immobilie bei einem späteren Verkauf stabil bleibt, den ursprünglichen Eigentümern weniger als 50% des Verkaufserlöses verbleiben, da der Teilkäufer Anspruch auf den festgelegten Mindestbetrag hat. Sollte der Wert der Immobilie jedoch sinken und der Verkaufserlös unter den ursprünglichen Kaufpreis fallen, verringert sich auch der Erlös der ursprünglichen Eigentümer weiter.
Die Wertsicherungsklausel legt also fest, dass das Risiko einer stagnierenden oder negativen Wertentwicklung der Immobilie allein von den ursprünglichen Eigentümern getragen wird, während der Teilkäufer seinen Anteil am Verkaufserlös geschützt sieht.
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