Wer von einer Vollzeitstelle in Teilzeit wechselt, soll nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Schröder einen rechtlichen Anspruch auf Rückkehr bekommen. Schröder sagte der „Bild am Sonntag“, sie wolle die Nachteile der Teilzeitbeschäftigung durch Reformen des Arbeitsrechts abmildern. Wörtlich fügte sie hinzu: „Erst muss man betteln, um auf Teilzeit reduzieren zu dürfen, dann muss man betteln, um wieder Vollzeit arbeiten zu dürfen.“
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