Hintergrund
Vor einem guten Jahr, am 09.10.2013, ist das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft getreten. Es sieht einen erhöhten Bußgeldrahmen zur Ahndung unerlaubter Anrufe vor. Außerdem besagt es, dass telefonisch angebahnte Gewinnspielverträge nur wirksam werden, wenn sie zusätzlich in Textform bestätigt werden. Damit wird für Gewinnspieldienste das Unterschieben von Verträgen am Telefon erschwert.
Anzahl Teilnehmer
Knapp 2.800 Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2014 an der Umfrage teilgenommen. Rund 84 Prozent der Befragten gaben an, niemals oder zumindest nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt zu haben. Dennoch wurden sie zu einem Großteil telefonisch belästigt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen handelt es sich dabei nur um die Spitze eines Eisberges. Da viele Betroffene die belästigenden Anrufe nicht melden, gehen die Verbraucherschützer von einer weitaus größeren Dunkelziffer aus.
Unternehmen am Telefon
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass es bei den belästigenden Anrufen nicht mehr überwiegend nur um Gewinnspieldienste geht. Neben Gewinnspielbetreibern fühlen sich Verbraucher am Telefon insbesondere durch den Vertrieb von Produkten der Telefon- oder Internetdiensteanbieter, Energieversorger, von Kreditinstituten, Versicherungen und Zeitschriftenverlagen belästigt.
Folgen für Verbraucher
In knapp 30 Prozent der Fälle wurde den Befragten im Anschluss an den Anruf eine Rechnung zugeschickt, schlimmstenfalls sogar ein Betrag vom Konto abgebucht. Knapp ein Viertel der Verbraucher gab an, dass der Anruf dem Abgleich oder der Abfrage von persönlichen Daten diente. In den restlichen Fällen waren für die angerufenen Verbraucher noch keine Folgen erkennbar.
Die Erhebung der Verbraucherzentralen dauert noch an. Betroffene können weiterhin an der Online-Umfrage teilnehmen und unerwünschte Belästigung durch Telefonwerbung melden. Die Verbraucherzentralen sammeln weiterhin Beschwerden, um darlegen zu können, dass die gesetzlichen Regelungen gegen belästigende Telefonwerbung nachgebessert werden müssen.
Quelle:VZ Hamburg
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