Natürlich beraten auch viele Banken ihre langjährigen Kunden am Telefon. Bei telefonischer Anlageberatung kann das Beratungsprotokoll nachgeliefert werden, dem Kunden muss aber ein einwöchiges Rücktrittsrecht eingeräumt werde, für den Fall, dass das Protokoll nicht richtig oder nicht vollständig ist.
Der Kunde könnte dann zum Beispiel den Kauf von Aktien oder Optionsscheinen rückgängig machen. Insider vermuten, dass die Geldhäuser so etwas bei einem Kunden nur einmal hinnehmen werden – und nach einem einmali erfolgten Rücktritt den jeweiligen Kunden von der Anlageberatung per Telefon ausschließen werden.
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