Verbraucherschützer warnen vor falschen Telefonsex-Rechnungen, die zurzeit im Umlauf sind. Darin werden die Empfänger aufgefordert, 90 Euro zu zahlen.
Die Verbraucherzentralen Sachsen und Rheinland-Pfalz raten dazu, die Rechnungen bei berechtigten Zweifeln nicht zu begleichen. Nicht immer sei klar, ob die Rechnungsempfänger eine kostenpflichtige Rufnummer überhaupt gewählt hätten, erklären die Verbraucherschützer. Betroffene sollten daher gegen die Zahlungspflicht schriftlich Einspruch einlegen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Die lukrative Aussicht, Verbrauchern mit angeblich am Telefon geschlossenen Verträgen Bares zu entlocken, ruft viele unseriöse Anbieter auf den Plan. „Die Firma Czech Media s.r.o mit Sitz in Petersberg bedient sich hierzu einer äußerst kreativen Variante“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele Verbraucher erhielten in der Vergangenheit Post mit Rechnungen meist über 90,00 €. Die Betroffenen hätten eine Festnetz-Rufnummer der Firma Czech Media gewählt und mit dem Telefonat eine ihrer Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch genommen.
Nicht immer ist klar, ob die Rechnungsempfänger eine solche Rufnummer überhaupt angewählt haben. „Sicher ist hingegen, dass es sich hierbei um eine alte Masche der bereits einschlägig bekannten Firma TRC Telemedia mit Postfachadresse in Petersberg in neuem Gewande handelt“, so Henschler. Denn schon beim Vergleich der Anschreiben lassen sich frappierende Ähnlichkeiten feststellen. TRC Telemedia hatte ebenfalls gegenüber Verbrauchern Forderungen insbesondere über Telefonerotik-Leistungen aufgestellt, welche diese oftmals gar nicht in Anspruch genommen hatten.
Unzählige Verbraucher sehen sich telefonisch untergeschobenen Verträgen hilflos ausgesetzt. „Hier gilt generell, dass jegliche Zahlungspflicht gegenüber einem Anbieter schriftlich zurückgewiesen werden sollte, wenn man dem Abschluss eines Vertrags nicht zugestimmt oder mit dem Telefonat keine Dienstleistung in Anspruch genommen hat“, rät Henschler. Dem Anbieter obliegt es, beispielsweise zu beweisen, dass von einem Anschluss aus in der Tat eine bestimmte Nummer angewählt oder auch eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. „Diesen Beweis bleibt Czech Media nach unserer Erfahrung in der Regel schuldig“, so Henschler. Stattdessen überhäuft der Anbieter die Verbraucher mit Mahnungen und Drohgebärden. Teilweise wird sogar ein Inkassobüro eingeschaltet, das die geforderte Summe um weitere hohe Gebühren aufstockt. „Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, sondern nach einer Zurückweisung aller Ansprüche weitere Schreiben des Anbieters ganz getrost beiseitelegen“, empfiehlt Henschler.
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