Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Ankündigung eines Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung durch Bundesjustizministerin Katarina Barley:
„Unerlaubte Telefonwerbung ist moderne Wegelagerei. Aus gutem Grund ist es verboten, Verbraucher ungefragt und ohne Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Es kann nicht sein, dass Verträge, die auf diese Weise zustandekommen, trotzdem wirksam sind. Der vzbv begrüßt es sehr, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley nun angekündigt hat, dem einen Riegel vorzuschieben. Der vzbv fordert bereits seit langem: Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung zustandekommen, dürfen nur dann wirksam sein, wenn sie vom Verbraucher explizit bestätigt werden. Eine solche Bestätigung sollte auch ohne großen Aufwand auf elektronischem Wege möglich sein. Entscheidend hierbei ist, dass sich das Problem der unerlaubten Telefonwerbung quer durch alle Konsumbereiche zieht. Deshalb sollte ein Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung nicht nur für den Energiemarkt gelten, sondern für alle Verbraucherverträge.“
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