Die dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an:Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein.
Dies ist nur ein Beispiel aus einer Flut von nahezu 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit ausgewertet haben. Die mit Abstand meisten Beschwerden betreffen den Themenbereich Gewinnspiel/ Lotterie. Mit 52.050 Beschwerden machen sie 65,4 Prozent der Gesamtbeschwerden aus. Den zweiten Platz mit 9.241 – 11,6 Prozent – belegt die Kategorie „Sonstiges“ – hierunter fallen z. B. Anrufe die abgebrochen wurden, ohne dass der Verbraucher das beworbene Produkt zuordnen konnte. Weiterhin folgen Anrufe, die in der Kategorie „Es hat lediglich geklingelt“ eingeordnet werden mit 6.948 Beschwerden und 8,7 Prozent. Telefonanbieter/ Internetdienste liegen mit 5.696 Meldungen (7,2 Prozent) dicht auf.
Ausschließlich im Rahmen der persönlichen Beratung wurde Betroffenen die Frage gestellt, ob beim Telefonat ein Vertrag abgeschlossen wurde, und zwar deshalb, weil hier auf das juristische Fachwissen der Beratungskräfte zurückgegriffen werden konnte und die Angaben daher hieb- und stichfest sind. Insgesamt wurden in den Beratungsstellen 53.019 Beschwerden gemeldet. In 36,0 Prozent der Fälle (19.084) kam es zu keinem Vertragsabschluss, in 21,3 Prozent der Fälle (11.272) konnte keine exakte Aussage getroffen werden. In 9,1 Prozent der Fälle (4.802) haben die Verbraucher einen Vertrag bewusst abgeschlossen, in 33,7 Prozent der Fälle (17.861) kam es zu einem Vertragsabschluss, obwohl die Verbraucher angaben, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Die Ergebnisse zeigen, das das bisherige rechtliche Instrumentarium gegen unerlaubte Telefonwerbung zu halbherzig ist, um dem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten. So gab nur knapp ein Prozent der Verbraucher an, mit einem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Bei jedem Fünften wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Fast jeder sechste Verbraucher sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Angerufenen wurden bei illegalen Anrufen zu einer Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie gelockt.
Quelle: VBZ BW
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