Es dürfte sich hier um einen Lizenzpartner des Unternehmens Telefunken handeln. In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97954 eingetragenen TELEFUNKEN Communications AG, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Manfred Maschek, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt
Geschäftszweig: Verlegung, Anschluss, Betrieb und Nutzung von Breitbandkabel-Anschlüssen (Triple-Play) in Deutschland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ist am 27.06.2014, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Michael Jaffé, Sachsenring 85, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 141/14
Amtsgericht Bonn, 27.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zum 30.04.2014 das Angebot für 6 Monate für 100,00 € abgegeben. Warte noch auf einen Termin für den Anschluss. Können Sie mir sagen, wann und ob überhaupt noch was geschieht? Meine Anschrift lautet: Elisabeth Tran, Berghäuserstrasse 66 in 67354 Römerberg.
Mit freundlichen Grüßen
E. Tran