In verschiedenen Schreiben stellt das Unternehmen jetzt schon Bestandskunden vor die Wahl, ob sie umstellen möchten oder ihren Anschluss ganz verlieren. Das ist nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat auch die Telekom (genau wie ihre Kunden) das Recht auf ordentliche Kündigung. Betroffenen bleibt nur die Möglichkeit, sich für einen neuen Tarif zu entscheiden oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Zwar können auch am neuen Anschluss die bisherigen Telefone in der Regel weiter genutzt werden – sie werden an einen Router angeschlossen. Aber einige wesentlichen Eigenschaften des herkömmlichen Anschlusses gibt es nicht mehr. So fällt zum Beispiel die Funktion „Rückruf bei besetzt“ weg. Ein weiterer gravierender Nachteil: Fällt der Strom aus, ist auch die Telefonleitung automatisch unterbrochen. Gerade Menschen, die ein Hausnotrufsystem besitzen, sind auf diese Ausfallsicherheit angewiesen.
Bei der Umstellung des Anschlusses ist oft auch ein neuer Internet-Router notwendig. Die Telekom bietet diesen zur Miete an, es gibt die Geräte aber auch zu kaufen. Meist lohnt sich der Kauf eher, denn günstige Einsteigergeräte gibt es bereits ab 60 Euro. Es können auch Geräte eingesetzt werden, die nicht von der Telekom stammen. Fast alle derzeit im Handel erhältlichen Router eignen sich. Bei vorhandenen muss in der Betriebsanleitung bei den technischen Details geprüft werden, ob sie „Annex-J“-fähig sind.
Wird der Anschluss umgestellt, muss auch die Verkabelung geändert werden. Das trauen sich viele ältere Menschen und technische Laien oft nicht zu und nehmen deshalb den kostenpflichtigen Service der Telekom in Anspruch. Da die Betroffenen umstellen müssen, wenn sie nicht gekündigt werden wollen, fordert die Verbraucherzentrale die kostenfreie Installation durch die Telekom.
Quelle:VZ BW
Kommentar hinterlassen