Die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist strafrechtlich abgeschlossen.
Das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef des Unternehmens wurde von Bundesgerichtshof bestätigt. Dieser sah es als erwiesen an, dass er unter anderem Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auswerten ließ. Zuvor wurde er vom Landgericht Bonn verurteilt. Ihm wurden Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug vorgeworfen. Durch die Entscheidung des BGH ist das Urteil des Landgerichts Bonn rechtskräftig. Der Ex-Sicherheitschef muss nun dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
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