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Telekom verurteilt: VBZ Hamburg erstreitet Urteil

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Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH auf unsere Klage hin verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).

Kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben
Zahlreiche Kunden hatten sich bei uns beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Wir haben die Telekom wegen dieses Geschäftsgebahrens verklagt.

Gericht stoppt unzulässige Werbepraxis
Vor dem Landgericht Bonn fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Die überzeugte das Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war. Nun ist offen, ob der Marktführer die unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu gewinnen – und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu ziehen.

Erlebnisberichte betroffener Verbraucher
Herr R. schrieb per Mail: „Wegen Unklarkeiten in meiner Abrechnung rief ich die Telekom an. Während des Gesprächs offerierte mir der Mitarbeiter die Möglichkeit, meinen Vertrag auf eine IP-basierte Basis umzustellen. Ich verneinte mein Interesse. Ein paar Tage später, am 18.07.2011, rief ein Mitarbeiter der Telekom Hotline bei uns an. Mein Sohn nahm den Anruf entgegen und teilte mit, dass ich nicht da sei. Am 20.07.2011erhielt ich zu meiner Überraschung eine Auftragsbestätigung für einen angeblichen Auftrag vom 18.07.2011 zur Stornierung meines bestehenden Call & Surf Comfort Anschlusses sowie Neubestellung eines Entertain Comfort IP-Tarifs. Einen solchen Auftrag habe ich nie, schon gar nicht am 18.07.2011, erteilt. Ich habe mich sofort über dieses dreiste Vorgehen beschwert. Die Hotline Mitarbeiterin entschuldigte sich und stornierte den im System erfassten Auftrag wieder. Zudem versuchte sie zu beschwichtigen, es würde sich ja nur um ein Angebot der Telekom handeln. Ich gab ihr daraufhin klar zu erkennen, dass ich sehr wohl zwischen Angebot und Auftragsbestätigung unterscheiden kann und äußerte meine Verwunderung über derartige Geschäftspraktiken.”

Herr L. schreibt per Mail: „Am 14.03.2011 bestellte ich in einem Telekomshop einen Internetanschluss. Die Bestätgung sollte ich schriftlich erhalten. Am 16.03.2011 erhielt ich die Auftragsbestätigung. Sensibilisiert durch die Medien guckte ich genau hin und siehe da: 2 nicht bestellte Positionen trickreich, weil leicht zu übersehen, dazu geschummelt: „Sicherheitspaket und „eMail Paket”, macht € 8,– /Monat. Anruf bei der Hotline: „Warten Sie doch erstmal bis der Anschluss installiert ist, nehmen wir dann raus”. Erneuter Anruf nach Installation: „Nehmen wir raus”. Es passiert nichts. Erneuter Anruf bei der Hotline: „Das müssen Sie schriftlich machen.” Mir platzt der Kragen. Der Mitarbeiter entschuldigt sich, der „Auftrag” der nicht bestellten Positionen wird storniert.”

Frau B. per Mail: „In einem Telefonat am 25.07.2011 bot mir ein Telekom Mitarbeiter das Paket Big TV Entertainment an. Ich sagte deutlich, dass ich kein Interesse habe. Dennoch erhielt ich eine mit dem 25.07.2011 datierte Auftragsbestätigung über Big TV Entertainment.”

Herr D. per Mail: „Meine Freundin hatte eine Frage zur Abbuchung und rief im August 2009 bei der Telekom an. Die Frage wurde beantwortet. Als wir später den Vertrag mit der Telekom küngigen wollten, wurde uns die Kündigung zum August 2011 bestätigt. Das konnte nicht angehen und so fragten wir bei der Telekom nach. Wir bekamen dann die unverständliche, unglaubliche Antwort, dass meine Freundin den Vertrag im August 2009 verlängert hätte. Das ist definitiv nicht der Fall. Meine Freundin hatte sich lediglich eine Info über die Abbuchung eingeholt. Alle unsere mündlichen und schriftlichen Beschwerden blieben erfolglos und ohne Antwort.”

Herr B. per Mail: „Meine Tante suchte einen Telekom Shop auf, um ihren alten Telefonanschluss in einen Call Comfort Anschluss umzuwandeln. Im Gespräch wurde sie über die Neuerungen des digitalen Fernsehens im Jahr 2012 unterrichtet. Diesen Erläuterungen maß meine Tante keine große Bedeutung bei. Die Sachbearbeiterin gab ihr einen Prospekt mit, in der in der Innnenseite („Ihre Notizen“) eine paar Erläuterung in Sachen Digital TV aufgelistet wurden. Meine Tante verließ den Shop in dem Glauben, dass ihr Wunsch nach Umstellung des Telefontarifs erfüllt wird. Zwei Tage später erhielt meine Tante per Post eine Auftragsbestätigung für „Entertain Pur/Flat“. Ich suchte daraufhin den Telekom Shop auf. Die Sachbearbeiterin zeigte mir die Notiz und sagte, dass dieses ein regulärer Auftrag sei. Ich zweifelte dies an, da es sich zum einen nur um eine schriftliche Notiz handelte und meine Tante nichts Offizielles mitbekommen hatte, nichts unterschrieben hat und nur einen Telefonanschluss ändern wollte. Mir wurde mitgeteilt, dass es für die Telekom ein Auftrag sei und eine Rücknahme nicht möglich.”

Wir helfen weiter
Wenn Sie ähnliche Probleme mit Ihrem Telefonanbieter haben, wenden Sie sich an unsere Experten im Bereich Telekommunikation. Lassen Sie sich unter termine@vzhh.de oder Telefon 040 24832-107 einen Termin für eine persönliche Rechtsberatung geben (22 €/Beratung, ALG II-Empfänger zahlen gegen Nachweis die Hälfte). Unter der Nummer 0900-1 775441 (1,50 € aus dem deutschen Festnetz, mobil mehr) beraten wir außerdem Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 18 Uhr auch direkt am Telefon.

Quelle:VBZ Hamburg
Stand vom Dienstag, 17. April 2012

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