Telemarketing Anklage

Published On: Samstag, 15.06.2024By Tags:

In der pulsierenden Metropole Berlin hat ein 46-jähriger Geschäftsführer einer Bürobedarfsfirma offenbar die Grenzen der Legalität überschritten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den Unternehmer Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 33 Fällen erhoben, wobei 32 Fälle im Versuchsstadium blieben. Der Tatvorwurf: Manipulation von Mitschnitten telefonischer Verkaufsgespräche, um einen – tatsächlich unzutreffenden – Nachweis von Vertragsabschlüssen zu erlangen.

Der Fall entfaltet sich wie ein Krimi aus der Welt der Büromaterialien. Zwischen September 2021 und Oktober 2023 sollen Mitarbeiter:innen des Angeschuldigten auf dessen Anweisung hin verschiedene Kleingewerbetreibende, Arztpraxen und Rechtsanwaltskanzleien kontaktiert haben. Das Ziel: Druckerpatronen verkaufen. Doch die Methoden waren alles andere als transparent. Die Verkaufsgespräche sollen so geschickt strukturiert gewesen sein, dass selbst vermeintlich unverfängliche Antworten wie „Ja“ und „Nein“ von den Angerufenen gegeben wurden. Tatsächlich betonten alle Kontaktierten, nicht zur Aufgabe von Bestellungen berechtigt zu sein oder baten lediglich um Zusendung eines unverbindlichen Angebots.

Doch die Realität sah anders aus. Trotz fehlender Bestellungen wurden die Waren verschickt. Rücksendungen, Annahmeverweigerungen und Stornierungen? Zunächst erfolglos. Der Angeschuldigte soll eisern an seinem angeblichen Zahlungsanspruch festgehalten haben. In einigen Fällen soll er sogar versucht haben, die Forderungen mit Mahnschreiben und Inkassodrohungen durchzusetzen. Als wäre das nicht genug, soll er einigen seiner unfreiwilligen Kunden manipulierte Mitschnitte der Verkaufsgespräche übersandt haben. Durch geschickte Bearbeitung soll er die Aufnahmen so verändert haben, dass sie den Eindruck eines tatsächlichen Vertragsabschlusses erweckten.

Doch die Masche flog auf. In 32 Fällen blieben die geltend gemachten Forderungen, die sich auf stattliche 12.384,58 Euro summierten, unbezahlt. Nun muss sich der Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Schattenseiten des Telemarketings und zeigt, wie wichtig Wachsamkeit und kritisches Hinterfragen bei unerwarteten Anrufen sind. Die Bürowelt blickt gespannt auf den Prozess, der einmal mehr beweist: Nicht alles, was nach einem Vertragsabschluss klingt, ist auch einer.

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