TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 22. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 37.500 Euro gegen die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.
Die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien hatte die Bekanntmachungen darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2016 und 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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