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TEN31 Bank AG-Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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TEN31 Bank AG
Ottobrunn
Amtsgericht München, HRB 215846
Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung der TEN31 Bank AG
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der TEN31 Bank AG
am 15.03.2024 um 10:00 Uhr (MESZ)
in das
Notariat
Dr. Benedikt Pfisterer & Dr. Christoph Döbereiner
Marstallstraße 11
80539 München
ein.

Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Gemäß § 8 1) der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Nachdem die am 13.11.2023 von der Hauptversammlung beschlossene Änderung von § 8 1) der Satzung vom zuständigen Registergericht als nicht eintragungsfähig zurückgewiesen wurde, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, dass der Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern besteht.

Die Aktionäre beschließen den neuen Wortlaut des § 8 der Satzung unter 1) wie folgt:

„1)

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“

Tagesordnungspunkt 2: Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen im Hinblick auf die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vor, dass die derzeit gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats

Andreas Paul Uelhoff, Dipl.-Bankbetriebswirt (BA), Hamburg,

Dr. Martin Mörike, Vorstand im Ruhestand, München,

Mirko Karl Georg Jahn, Dipl.-Päd/​Universität Leipzig Immobilienfachwirt, Berlin,

Rouven de Haan, Dipl.-Kaufmann, Duisburg,

gemäß § 103 Abs. 1 AktG als Aufsichtsratsmitglieder abberufen werden. Die Amtszeit jedes Aufsichtsratsmitglieds endet mit Zugang des Beschlusses der Hauptversammlung über seine Abberufung.

Tagesordnungspunkt 3: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG aus drei Mitgliedern. § 8 1) der derzeit gültigen Satzung regelt, dass der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern besteht. Die TEN31 Bank AG ist eine mitbestimmungsfreie Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat soll gemäß Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 künftig aus drei Mitgliedern bestehen. Die Änderung der Satzung in § 8 1) wird wirksam mit Eintragung im Handelsregister. Im Hinblick auf die Änderung der Satzung haben Aufsichtsrat und Vorstand gemäß Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, dass sämtliche derzeit gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats abberufen werden. Auf den Zeitpunkt der Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Andreas Paul Uelhoff, Dipl.-Bankbetriebswirt (BA), Hamburg,

Dr. Martin Mörike, Vorstand im Ruhestand, München,

Mirko Karl Georg Jahn, Dipl.-Päd/​Universität Leipzig Immobilienfachwirt, Berlin,

Rouven de Haan, Dipl.-Kaufmann, Duisburg,

als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei über jedes Mitglied des Aufsichtsrats einzeln abgestimmt werden soll. Die Amtszeit jedes neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds beginnt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder und nach Annahme der Wahl durch das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied.

Ottobrunn, im Februar 2024

Der Vorstand

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