Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines TEN31 Bank AG-Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung
Allgemeines

TEN31 Bank AG-Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
Teilen

TEN31 Bank AG
Ottobrunn
Amtsgericht München, HRB 215846
Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung der TEN31 Bank AG
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der TEN31 Bank AG
am 15.03.2024 um 10:00 Uhr (MESZ)
in das
Notariat
Dr. Benedikt Pfisterer & Dr. Christoph Döbereiner
Marstallstraße 11
80539 München
ein.

Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Gemäß § 8 1) der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Nachdem die am 13.11.2023 von der Hauptversammlung beschlossene Änderung von § 8 1) der Satzung vom zuständigen Registergericht als nicht eintragungsfähig zurückgewiesen wurde, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, dass der Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern besteht.

Die Aktionäre beschließen den neuen Wortlaut des § 8 der Satzung unter 1) wie folgt:

„1)

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“

Tagesordnungspunkt 2: Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen im Hinblick auf die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 vor, dass die derzeit gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats

Andreas Paul Uelhoff, Dipl.-Bankbetriebswirt (BA), Hamburg,

Dr. Martin Mörike, Vorstand im Ruhestand, München,

Mirko Karl Georg Jahn, Dipl.-Päd/​Universität Leipzig Immobilienfachwirt, Berlin,

Rouven de Haan, Dipl.-Kaufmann, Duisburg,

gemäß § 103 Abs. 1 AktG als Aufsichtsratsmitglieder abberufen werden. Die Amtszeit jedes Aufsichtsratsmitglieds endet mit Zugang des Beschlusses der Hauptversammlung über seine Abberufung.

Tagesordnungspunkt 3: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG aus drei Mitgliedern. § 8 1) der derzeit gültigen Satzung regelt, dass der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern besteht. Die TEN31 Bank AG ist eine mitbestimmungsfreie Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat soll gemäß Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 künftig aus drei Mitgliedern bestehen. Die Änderung der Satzung in § 8 1) wird wirksam mit Eintragung im Handelsregister. Im Hinblick auf die Änderung der Satzung haben Aufsichtsrat und Vorstand gemäß Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, dass sämtliche derzeit gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats abberufen werden. Auf den Zeitpunkt der Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Andreas Paul Uelhoff, Dipl.-Bankbetriebswirt (BA), Hamburg,

Dr. Martin Mörike, Vorstand im Ruhestand, München,

Mirko Karl Georg Jahn, Dipl.-Päd/​Universität Leipzig Immobilienfachwirt, Berlin,

Rouven de Haan, Dipl.-Kaufmann, Duisburg,

als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei über jedes Mitglied des Aufsichtsrats einzeln abgestimmt werden soll. Die Amtszeit jedes neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds beginnt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder und nach Annahme der Wahl durch das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied.

Ottobrunn, im Februar 2024

Der Vorstand

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trumps „PANICAN“-Beleidigung sorgt für Aufsehen – Widerstand gegen Zölle wächst auch im eigenen Lager

Mit markigen Worten verteidigt US-Präsident Donald Trump seine neue Zolloffensive – und...

Allgemeines

Gericht hört Berufung: Prinz Harry kritisiert Herabstufung seines Sicherheitsschutzes als „ungerechtfertigt“

Im Berufungsverfahren vor dem Londoner Court of Appeal hat Prinz Harry die...

Allgemeines

Deutschland prüft mögliche russische Einflussnahme bei Gewalttaten – aber mit Zurückhaltung

Die deutschen Sicherheitsbehörden untersuchen derzeit, ob hinter mehreren Angriffen in deutschen Städten...

Allgemeines

Börsen im freien Fall – doch Trumps Top-Handelsberater bleibt gelassen

Während Billionen Dollar an den globalen Aktienmärkten vernichtet wurden, zeigt sich US-Präsident...