Ein altes Thema, was immer einmal wieder bei uns in der Redaktion aufschlägt, wenn ein User unsere Plattform liest und offenbar ein Immobilienangebot eines Vertriebs oder Bauträgers auf dem Tisch hat.
Hier in dem Vorgang offensichtlich vom Unternehmen Terraplan. Das Unternehmen Terraplan kenne ich noch als Objektverhüller in Leipzig, wo man an einem Objekt in der Leipziger Harkortstrasse über Jahre nichts auf die Reihe bekommen hat. Nun gut, aber solche Dinge prägen sich einem dann ein, wenn ein Objekt über Jahre nur zu Werbezwecken genutzt wird, aber scheinbar der Verkauf dann nicht klappt.
Allgemein
Ein Immobilienerwerb ist immer auch ein Stück weit eine Vertrauenssache, aber auch eine Sache von der man persönlich überzeugt sein muss. Schauen sie sich die Lage der Immobilie an ob sie da selber einziehen würden. Zudem schauen Sie sich die Baubeschreibung genau an, und lassen sich vom Unternehmen/Anbieter eine Wohnung zeigen die nach der Sanierung diesem Standard entspricht. Davon fertigen Sie dann Bilder zu Vergleichszwecken an. Zudem lassen sie einen Kaufvertrag immer von einem Rechtsanwalt prüfen, denn auch hier können Fallstricke lauern.
Lassen Sie sich auch die Höhe der Sanierungskosten exakt ausweisen und welchen Anteil man dort realistisch abschreiben kann. Das gehört in den Kaufvertrag hinein. In den Kaufvertrag gehört auch eine Kopie der Bestätigung, dass diese Immobilie, in der sie eine Wohnung kaufen sollen, auf der Denkmalschutzliste steht.
Zahlen Sie die Sanierung grundsätzlich nur nach MABV, heißt, zahlen Sie nicht für Arbeiten, die noch nicht erledigt sind. Behalten Sie für Gewährleistungsansprüche immer zwischen 3% und 5% der Kaufsumme ein bzw. lassen Sie sich darüber eine Bürgschaft geben, die auf „erste Anforderung“ auch leistet, nicht dass Sie ihre Ansprüche noch einklagen müssen und dann ist kein Geld mehr da.
Wenn Sie mich fragen, ob ich beim Unternehmen Terraplan eine Wohnung kaufen würde, müsste ich nach einer Antwort sehr lange überlegen.
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