Über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in drei Städten verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten auf eine entsprechende Änderung in den Luftreinhalteplänen in Hamburg, Kiel und Ludwigsburg geklagt. In den Vorinstanzen waren die Umweltverbände erfolgreich. Die Gerichte hatten jedoch die Revision in Leipzig zugelassen.
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