Terminladung 3 Kap 1/16 Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Published On: Montag, 30.05.2022By

Oberlandesgericht Braunschweig

3 Kap 1/​16

Beschluss

in dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und
Porsche Automobil Holding SE

Der Termin vom 14./​15. Juni 2022 wird aufgehoben.

Die Auswertung der Schriftsätze, die den Senat am 21. April 2022 erreicht haben, dauert an und wird nicht vor Mitte Juni abgeschlossen sein.

Der Senat wird den Beteiligten Mitte Juni eine Übersicht über die weiterhin geplante Beweisaufnahme (Beweisthemen und Beweismittel) übersenden. Diese soll im Termin vom 28./​29. Juni 2022 mit den Beteiligten besprochen werden. Der Termin wird zudem Gelegenheit bieten, die von den Beteiligten in den letzten Schriftsätzen noch einmal aufgegriffenen Themen zu besprechen. Im Anschluss an die Verhandlung vom 28./​29. Juni 2022 soll ein Beweisbeschluss erlassen werden, der in den nachfolgenden Terminen umgesetzt werden wird.

Sollte sich im Verlauf der nächsten drei Wochen abzeichnen, dass für die Erörterung des beabsichtigten Beweisprogramms und der weiteren Themen ein Verhandlungstag genügen wird, würde der Termin am 28. Juni 2022 aufgehoben und nur am 29. Juni 2022 verhandelt werden.

 

Braunschweig, 23. Mai 2022

Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat

Dr. Jäde                Dr. Hoffmann                Stephan

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