Oberlandesgericht Braunschweig3 Kap 1/16 Beschlussin dem Kapitalanleger-Musterverfahren
Der Termin vom 28. Juni 2022 wird aufgehoben. Für die im Beschluss vom 23. Mai 2022 angekündigte Erörterung des noch in Arbeit befindlichen Beweisprogramms und weiterer Themen genügt nach Einschätzung des Senats ein Verhandlungstag, so dass von dem Doppeltermin 28./29. Juni 2022 der 28. Juni 2022 von der Terminsrolle gestrichen und nur am 29. Juni 2022 verhandelt wird.
Braunschweig, 8. Juni 2022 Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat Dr. Jäde Dr. Hoffmann Stephan |
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