Ein Eilverfahren der Bürgerinitiative Klimaneustart Berlin in dem Streit um den Termin zur Abstimmung über den Volksentscheid zum Volksbegehren über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 ist auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, den Senat zu verpflichten, den Abstimmungstermin auf den Tag der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin festzulegen. Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die Verwaltungsgerichte seien hierfür nicht zuständig.
Beschluss vom 9. Dezember 2022 – OVG 3 S 76/22 –
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