TERRAGON AG
München
BESTÄTIGUNG
des Vorstandes
gemäß § 6.7 der Anleihebedingungen des Wertpapierprospektes zur Inhaberschuldverschreibung 2019-2024 vom 02.05.2019 über das Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 6.1 der Bedingungen.
Der Vorstand der TERRAGON AG, München (nachfolgend die „Gesellschaft“) bestätigt gem. § 6.7 der Anleihebedingungen des Wertpapierprospektes vom 02.05.2019, dass zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 nach Kenntnis der Emittentin kein Kündigungsgrund nach § 6.1 vorliegt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 8.1 der Anleihebedingungen des Wertpapierprospektes.
Berlin, den 24. Juni 2021
Dr. Michael Held Vorsitzender des Vorstandes |
Jörg Gunne Vorstand |
Kommentar hinterlassen