Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 36/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8214 eingetragenen terrana Bodeninvest GmbH + Co. KG, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13925 eingetragene AN Verwaltungs GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim,
ist am 12.04.2022, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Wilhelmstr. 40, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 36/22
Amtsgericht Bonn, 12.04.2022
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