TERRAOIL SWISS AG: BaFin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der Aktien an Anleger in Deutschland

Published On: Dienstag, 13.07.2021By Tags:

TERRAOIL SWISS AG: BaFin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der Aktien an Anleger in Deutschland

Die BaFin hat die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Aktien der TERRAOIL SWISS AG mit der ISIN CH0116293142 an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland mit Bescheid vom 9. Juli 2021 verboten. Das Verbot gilt ab dem 13. Juli 2021, 12:00 Uhr (MEZ).

Das Verbot beruht auf § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments RegulationMiFIR). Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR kann die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten verbieten, wenn sie sich begründetermaßen vergewissert hat, dass das Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft. Die BaFin kann intervenieren, wenn bestehende regulatorische Anforderungen nach Unionsrecht, die auf das Finanzinstrument anwendbar sind, den in Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR genannten Risiken nicht hinreichend begegnen und das Problem nicht besser durch eine stärkere Aufsicht oder Durchsetzung der vorhandenen Anforderungen gelöst würde, sowie dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Wesensart der ermittelten Risiken, des Kenntnisniveaus der betreffenden Anleger oder Marktteilnehmer und der wahrscheinlichen Auswirkungen der Maßnahme auf Anleger oder Marktteilnehmer verhältnismäßig ist.

Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.

Die Nachweise, aus denen sich die Erfüllung dieser Voraussetzungen ergibt, bestehen insbesondere in dem von der Emittentin bei der BaFin zur Gestattung eingereichten Entwurf eines Wertpapier-Informationsblattes, Jahresabschlüssen der Terraoil-Gruppe, verschiedenen öffentlich verfügbaren Medienberichten sowie auf von der Emittentin im Rahmen der Anhörung vor Erlass der Produktinterventionsmaßnahme vorgelegten Gutachten zu der von ihr beabsichtigten Ölförderung. Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.

Nach Artikel 42 Absatz 2 Satz 2 MiFIR kann die BaFin ein Verbot oder eine Beschränkung nach Artikel 42 Absatz 1 MiFIR auch vorsorglich aussprechen, bevor ein Finanzinstrument vermarktet, vertrieben oder an Kunden verkauft wird. Ab Eintritt des Geltungszeitpunkts der Produktinterventionsmaßnahme verbietet sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der Terraoil Swiss AG an Anleger in Deutschland. Ein Verstoß gegen diese Maßnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der BaFin verfolgt.

TERRAOIL SWISS AG

Industriestrasse 47
6300 Zug

 

Status: aktiv
Sitz: Zug
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 1’428’870
Letzte Publ.: 08.03.2021
Gründungsjahr: 2010
Handelsregister: Zug
UID: CHE-115.925.456
Register-Nr.: CH-320.3.067.739-9

 

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist einerseits die Exploration und Gewinnung von jeglichen Mineralien, insbesondere von Mineralöl-Ressourcen, sowie deren Raffinierung, Weiterverarbeitung, Distribution und weltweiter Kauf und Verkauf, andererseits die Erzeugung, Nutzung, Übertragung, Verteilung, Verwertung, der Kauf, Verkauf und Tausch elektrischer und anderer Energie,und Umwelt. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und andere Sicherheiten zugunsten von nahestehenden Gesellschaften stellen.

Letzte Publikation

08.03.2021, Tagebuch-Nr: 3663 vom 03.03.2021

TERRAOIL SWISS AG, in Zug, CHE-115.925.456, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 18 vom 27.01.2021, Publ. 1005084730). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Keglovics, Thomas, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

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