Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, wollen die Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einstufen lassen, basierend auf einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dies wurde bei einem EU-Außenministertreffen in Brüssel bekannt.
Auf Antrag unter anderem der deutschen EU-Delegation prüfte der juristische Dienst des Rates der EU und bestätigte, dass das Urteil aus Düsseldorf als Grundlage für eine EU-Terrorlistung der Revolutionsgarden dienen könnte. Das Urteil stellte fest, dass eine iranische staatliche Stelle einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge beauftragt hatte.
Israel fordert seit Langem die Einstufung der Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation, insbesondere nach dem iranischen Angriff auf Israel im April. Bisher betonte die EU, dass eine solche Einstufung rechtlich nicht möglich sei ohne eine nationale Gerichtsentscheidung oder eine Verbotsverfügung.
Nach der Analyse des juristischen Dienstes unterstützen nun mehrere EU-Staaten die notwendigen Verfahrensschritte im Rat der EU für eine Listung der Revolutionsgarden. Ob die notwendige Einstimmigkeit unter den 27 Mitgliedsstaaten erreicht wird, ist jedoch noch ungewiss.
Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell galt bisher als Gegner einer Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation, um den Iran zur Einhaltung eines Abkommens zur Einschränkung seines Nuklearprogramms zu bewegen. Dieses Abkommen soll verhindern, dass der Iran eine Atombombe baut.
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