In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49153 eingetragenen Tessa Kreditbetreuung und Servicing GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Rolf Lubberger
ist am 31.03.2016, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 65/16
Amtsgericht Düsseldorf, 31.03.2016
Und noch immer ist das Ende der Fahnenstange nicht erreicht. Das gesamte Firmengeflecht des Pino Sergio und Paul Zimmer bricht zusammen. Und das freut mich. Sind bestimmt nicht mehr für Interviews zu erreichen – das Sendungsbewusstsein von früher dürfte dem Sergio abhanden gekommen sein.