Die Jobcenter müssen für privat versicherte Langzeitarbeitslose die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe übernehmen.
Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein hilfebedürftiger selbstständiger Rechtsanwalt hatte geklagt, weil ein Saarbrücker Jobcenter ihm von den 207,39 Euro an Beiträgen für seine private Versicherung lediglich 129,54 Euro erstattet hatte.
Der öffentlichen Hand drohen damit zusätzliche Ausgaben in Millionenhöhe. Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherungen sind bundesweit rund 6.000 privat versicherte Menschen betroffen.
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