Schaut man sich die Bilanz des Unternehmens an, dann kann man investierten Anlegern nur diesen Tip geben. Der in der Bilanz ausgewiesene Verlust geht nicht zu Lasten von „Frau Thamm“, sondern zu Lasten der investierten Anleger. Genau deshalb sollten Sie sehen, so schnell wie möglich aus diesem Investment herauszukommen.
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Thamm & Partner GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZ zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Im Ergebnis – 5.551 TEUR sind Abfindungsbeträge für die ausgeschiedenen stillen Gesellschafter i.H.v. – 4.458 TEUR und Raumkosten/Renovierungskosten i.H.v. – 1.014 TEUR enthalten. Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Thamm & Partner GmbH, Berlin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 56504. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Satz 1 Handelsgesetzbuch sowie § 274a Handelsgesetzbuch hinsichtlich der Angaben im Anhang wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss 2021 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände nach linearer bzw. degressiver Methode vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen werden nur in einer steuerlichen Überleitungsrechnung berücksichtigt, nicht jedoch als Abschreibung gebucht. Fremdfinanzierungszinsen wurden zum teil aktiviert. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt und bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 1.140.052,66 EUR (Vorjahr: 1.223.282,35 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 1.251.675,32 EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.251.675,32 EUR sind durch Grundschulden besichert. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 20.122.541,42 EUR (Vorjahr: 21.658.130,36 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 12.881.142,06 EUR (Vorjahr: 9.446.320,54 EUR). Verbindlichkeiten i.H.v. 208.218,45 EUR (Vorjahr: 205.392,15 EUR) bestehen gegenüber Gesellschaftern. Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Thamm & Partner GmbH, Berlin, mittelbar oder unmittelbar Anteile hält:
Das Beteiligungsverhältnis weist den Stand zum 31.12.2021 aus. Die Wertangaben des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses betreffen das Jahr 2020, da bisher keine Ergebnisse für 2021 vorlagen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Die in 2021 Periodenfremden Aufwendungen sind durch Nachlaufkosten aus den Veräußerungen der Immobilien entstanden. 4. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insbesondere aus Mietverhältnissen und Leasingverträgen. Verpflichtungen aus unbefristeten Mietverhältnissen betragen pro Jahr 69 TEUR. Des Weiteren bestehen Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 13 TEUR. Aus Leasingverhältnissen und sonstigen Verpflichtungen bestehen jährliche Aufwendungen in Höhe von 20 TEUR. Nachtragsbericht Vorgänge von wesentlicher Bedeutung lagen nach Schluss des Geschäftsjahres 2021 bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht vor. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wiedergibt. Unterschrift der Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft ist
Berlin,09.02.2023 Angela Thamm, Geschäftsführerin Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021der Thamm & Partner GmbH, BerlinA. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen 1. Allgemeines Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in 2021 umfasste im Wesentlichen die Planung und Aufbereitung sowie die Durchführung von Bauprojekten und die Vermietung von Bestandsimmobilien. Daneben bietet die Gesellschaft die Möglichkeit zur Beteiligung am Unternehmen mittels stiller Beteiligungen an. Im Geschäftsjahr 2021 konnte die Gesellschaft 287 (Vorjahr: 304) neue atypisch stille Gesellschafter mit einem Beteiligungs- Volumen von insgesamt TEUR 8.016 (Vorjahr: TEUR 7.961) gewinnen und sich damit auf dem Markt gut positionieren – trotz des schwierigen Marktumfeldes im Bereich des Private Equity. Von den Beitritten entfielen 156 auf Einmaleinzahler und 131 auf Rateneinzahler. Die bedungene Einlage betrug bei den Beitritten der Einmaleinzahler TEUR 4.475 und bei den Rateneinzahlern TEUR 3.541. Die Immobilien-Tätigkeit der Gesellschaft lässt sich in drei Geschäftsbereiche unterteilen: (a) Bestandsimmobilien, aus denen Mieterträge zu erzielen sind
(b) Bauträgergeschäft mit Immobilien, die zur Entwicklung bereitstehen
(c) Bauträgergeschäft mit Immobilien im Bau
Die bereits in 2021 fertig gestellten Objekte, welche sich aktuell zum Verkauf befinden sind nicht in den o. g. Aufzählungen enthalten. Dies betrifft 2 Objekte in Leipzig, 1 Objekt in Görlitz und 1 Objekt in Potsdam. 2. Umsatzentwicklung Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahr 2021 rd. 2,9 Mio € Umsatzerlöse (Vorjahr 4,4 Mio €). Dabei entfielen 1,9 Mio € Umsatzerlöse auf Verkaufsmaßnahmen (3,4 Mio. € im Vorjahr) und 1,0 Mio auf Mieteinnahmen aus Bestandsobjekten. Wir verweisen zusätzlich auf die Darstellung der Ertragslage. 3. Branchen- und Marktsituation Die deutsche Wirtschaft im Corona-Krisenjahr wurde schwer getroffen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2021 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,8 % höher als im Vorjahr. Trotz des gestiegenen Bruttoinlandsprodukts ging die Wirtschaftsleistung im Baugewerbe deutlich zurück, was unter anderem an den besonders starken Preissteigerungen in diesem Bereich lag. Die Immobilienpreise sind in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 11,0 % gestiegen. Im gesamtdeutschen Durchschnitt sind die Preise für Eigentumswohnungen seit Anfang 2011 bis 2021 um rd. 60 % angestiegen. Die Preisentwicklung ist insbesondere auf den vermehrten Bedarf durch Zuzug sowie das günstige Finanzierungsniveau im Jahr 2021 zurückzuführen. Dennoch wächst in Branchenkreisen die Befürchtung, dass die Preisentwicklung auch von spekulativen Motiven getrieben sein könnte. Befürchtet wird somit eine sogenannte spekulative Preisblase. Es besteht daher Uneinigkeit über die Einschätzung der künftigen Preisentwicklung. Aufgrund der Preisentwicklung im Wohnbaubereich im ersten Halbjahr 2021 wird von einer Fortsetzung der Preisentwicklung im Ganzen Jahr 2022 ausgegangen. In Ballungszentren besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien. Die Thamm & Partner GmbH entwickelt Immobilien fast ausschließlich in Ballungszentren und kann daher von dieser Entwicklung profitieren. Im Jahr 2022 hat die langjährige „Nullzinspolitik“ ein Ende gefunden und wird voraussichtlich auch im Jahr 2023 die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Die Baufinanzierungen werden teurer und somit stagniert das Kaufinteresse für Immobilien. 4. Verlauf des Geschäftsjahres Das Unternehmen mochte sich im Jahr 2021 mehr auf das Baugeschäft der eigenen Immobilien konzentrieren, um die Preissteigerungen im eigenen Bestand zu generieren, anstatt wie in den Vorjahren auf das operative Bauträgergeschäft. Das Objekt Wurzener Str. 156a in Leipzig steht nach abgeschlossenen Bau- und Sanierungsarbeiten zum Verkauf an. Begonnen wurde mit den Gebäudesicherungsmaßnahmen an den Objekten Bismarckstr. 22, Sattigstr. 23, Löbauer Str. 30 und Sohrstr. 1 in Görlitz. Im Bau mit wesentlichen Baufortführungen befinden sich die Objekte Beifußweg 32 in Berlin, Cunnersdorfer Str., Lindenauer Hafen und Wurzner Str. 141 in Leipzig sowie die Objekte in Görlitz, Jauernicker Str. 31 und Theodor-Körner-Str. 10. Die Objekte Oststrasse 49 in Leipzig, Jauernickerstr. 39 in Görlitz und eine Büroeinheit in der Lindenstr. 14 in Potsdam wurden mit Kaufpreiseingänge im Geschäftsjahr 2021 veräußert. Im Jahr 2021 wurde das unbebaute Objekt Kollwitzstr. 64 in Brieselang/Potsdam erworben. Auch aufgrund der günstigen Marktpreisentwicklung bei Immobilien ist der Immobilienbestand werthaltig. 5. Investitionen Für die Sanierung bzw. Herstellung von Objekten wurden im Geschäftsjahr Mio. EUR 10,5 aufgewendet. Nach wie vor kommt es – wie auch künftig zu erwarten ist – zu nicht plangemäßen Baukostenerhöhungen. Ursache dafür ist das ungewöhnlich hohe Bauaufkommen und dadurch bedingt volle Auftragsbücher bei den Baufirmen und steigende Preise bei den Baumaterialien. Die hohe Nachfrage nach Bauleistungen führt dementsprechend zu steigenden Baukosten. Im Geschäftsjahr wurde ein Objekt hinzuerworben. 6. Personalbereich Die Personalstruktur stellt sich in 2021 wie folgt dar: Neben der Geschäftsführerin Frau Angela Thamm hatte die Gesellschaft zum Jahresende 2021 noch acht Vollzeit-Mitarbeiter und eine Aushilfskraft in der Verwaltung und freie Mitarbeiter, die bei den vielfältigen und qualifizierten Aufgabenstellungen als externe Fachleute dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Zudem sind einzelne Fachgebiete des Unternehmens ausgelagert, wie z.B. Vermietung, Verkauf, Hausverwaltung, Bauabwicklung usw. B. Darstellung der Lage 1. Vermögenslage Auf der Vermögensseite sind die Sachanlagen um rd. TEUR 10.389 gestiegen. Die Vorräte sind um rd. TEUR 2.347 gesunken. Die Forderungen aus ausstehenden Einlagen gegenüber atypisch stiller Gesellschafter verringerten sich um TEUR 1.538. Die flüssigen Mittel sind um rd. TEUR 2.476 gesunken. Auf der Kapitalseite hat sich das Eigenkapital um TEUR 797 erhöht. Dem langfristig gebundenen Anlagevermögen in Höhe von TEUR 49.657 (rd. 52,91 % der Bilanzsumme) stehen Eigenmittel vor Berücksichtigung der ausstehenden Einlagen in Höhe von TEUR 79.084 (rd. 84,26 % der Bilanzsumme) gegenüber. Unter Berücksichtigung der ausstehenden Einlagen in Höhe von TEUR 20.094 stehen dem langfristig gebundenen Anlagevermögen damit Eigenmittel in Höhe von TEUR 58.990 (rd. 62,85 % der Bilanzsumme) gegenüber. Das Sachanlagevermögen ist somit vollständig durch Eigenkapital gedeckt. 2. Finanzlage Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich in 2021 durch planmäßige Tilgungen um TEUR 92 gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die flüssigen Mittel betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 9.941 und die kurzfristig fälligen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände TEUR 340. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von rd. TEUR 12.937 sind nicht voll ständig durch Barmittel und kurzfristig fällige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gedeckt. Jedoch war die Liquidität der Gesellschaft 2021 jederzeit gesichert. 3. Ertragslage Das im Geschäftsjahr 2021 erzielte Ergebnis vor Verlustausgleich durch die stillen Gesellschafter beträgt TEUR -5.552 (Vorjahr: TEUR -3.628). Der Verlust ist in Höhe von TEUR 4.458 auf das vertragsgemäße Ausscheiden von Investoren zurückzuführen. Unter der Berücksichtigung, der Unterteilung in die drei Geschäftsbereiche „Bestandsimmobilien, aus denen teilweise Mieterträge zu erzielen sind (Bestandsobjekte)“, „Bauträgergeschäft mit Immobilien, die zur Entwicklung bereitstehen (unsanierte und in Planung befindliche Objekte)“ und „Bauträgergeschäft mit Immobilien im Bau oder mit Baugenehmigung“, lässt sich die Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr wie folgt darstellen: Die Bestandsobjekte beinhalten vermietete Gebäude bzw. Wohnungen. Das Ergebnis aus dem Bereich Bestandsobjekte war im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 283 positiv. Die zur Entwicklung stehenden Objekte beinhalten unsanierte Objekte welche sich in Planung bzw. Entwicklung befinden. Das Ergebnis aus dem Bereich zur Entwicklung stehende Objekte war im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 138 negativ. Bei den Objekten im Bau ergab sich insgesamt ein Ergebnis in Höhe von TEUR 284 negativ. Für die Objekte in Abwicklung (stehen bereits zum Verkauf) und bereits veräußerte Objekte ergab sich ein Ergebnis in Höhe von TEUR 1.809. 4. Geschäftsführung Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Berichtsjahr Frau Angela Thamm. 5. Angabe zu den Vergütungen Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen betrug EUR 647.857,16. In diesem Betrag enthalten sind variable Vergütungen i.H.v. EUR 22.000,00. An Führungskräfte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 362.958,84 bezahlt. Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt, gibt es keine. Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungen für die Eigenkapitalbeschaffung und die Emissionskosten betrug EUR 1.865.303,20. C. Risikobericht 1. Risiken der laufenden Geschäftstätigkeit Zukünftige Risiken bestehen darin, dass die angenommenen Zuflüsse von Beteiligungskapital/Investitionskapital nicht in der vorgesehenen Höhe und/oder in der angenommenen Zeitschiene dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Damit könnten geplante Investitionen nicht realisiert, geplante Umsätze später, stille Reserven in nicht geplanter Höhe realisiert und dadurch geringere Ergebnisse als geplant eintreten. Bei Bauprojekten handelt es sich um langfristige Projekte. Bei einem plötzlichen Einbruch der Immobilienpreise müssen unter Umständen Kaufpreisabschläge hingenommen werden. Das könnte der Fall sein, wenn höhere Finanzierungskosten den Immobilienerwerb verteuern und damit die Kaufkraft für die Käufer schmälern. Auch steigende Baukosten z.B. aufgrund der Energiekrise bei Baumaßnahmen beinhalten das Risiko, dass Immobilien zu einem angepassten erhöhten Kaufpreis veräußert werden müssten. 2. Risiken im Gesellschafterbestand Der atypisch stille Gesellschaftsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt zehn Jahre. Der atypisch stille Gesellschafter ist bei vertragsgemäßem Ausscheiden am Vermögen, den stillen Reserven und dem Geschäftswert der Thamm & Partner GmbH beteiligt. Die stillen Reserven sind in Grundstücken und Gebäuden gebunden. Es besteht daher das Risiko, dass eine Vielzahl von Investoren von ihrem vertragsgemäßen Kündigungsrecht Gebrauch macht und dadurch Beteiligungskapital in erheblicher Höhe abfließt. Zwar wird dieses Risiko begrenzt durch einen gesellschaftsvertraglichen Auszahlungsvorbehalt; gleichwohl wären bei einem unerwartet hohen Anteil der Kündigungen geplante Investitionsvorhaben und künftige Ergebnisse gefährdet. Die künftige Entwicklung der Gesellschaft wäre dann beeinträchtigt. Auch unter Berücksichtigung, dass die Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, lassen sich die künftigen bereits bekannten vertragsgemäßen Austritte wie folgt quantifizieren: 199 Kündigungen zum 31.12.2019 und 257 Kündigungen zum 31.12.2020 und 322 Kündigungen zum 31.12.2021. Die Zahl der quantifizierten Kündigungen zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020 und 31.12.2021 korrespondieren mit dem Platzierungsstand in den Jahren zum 31.12.2009, 31.12.2010 und 31.12.2011. 3. Risiken aus Vertragsumsetzungen Es besteht das Risiko, dass für die Gesellschaft Bauarbeiten nicht zeitgerecht und auch über den mit Bauunternehmen vertraglich vereinbarten finanziellen Rahmen hinaus ausgeführt werden. Als Gegenmaßnahme soll ein weiterer Ausbau des Baustellen-Controllings erfolgen. 4. Risiken aus der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen Aufgrund des Fehlens eines mittleren Managements und weiterer Führungskapazitäten, besteht eine Abhängigkeit des Erfolgs der Gesellschaft von der Gesellschafter-Geschäftsführerin. Bereits in 2013 wurden Maßnahmen entsprechend eingeleitet. Diese werden auch heute fortgesetzt. Es erfolgten diesbezüglich insbesondere strukturelle Veränderungen sowohl im Personalbereich als auch im täglichen Geschäftsablauf. D. Entwicklung Im Jahr 2021 stieg der Jahresumsatz im Baugewerbe nur gering um 0,8 % (DESTATIS.DE) gegenüber dem Jahr 2020. Die geringe Steigerung zum Vorjahr ist auf die temporäre Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 zurückzuführen. (Größere Schlussrechnungen, wie sonst üblicherweise im 1. Quartal eines Jahres gestellt werden, wurden zum Teil in die letzten Monate des Jahres 2020 vorgezogen, um so noch die gesenkten Mehrwertsteuersätze anwenden zu können.) Der Auftragseingang im Baugewerbe ist im Jahr 2021 um 2,3% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Nach dem steigenden Wachstum im Immobilienmarkt in den letzten Jahren war auch im Geschäftsjahr 2021 die Fortsetzung dieses positiven Trends zu verzeichnen. Es ist allerdings weiterhin mit dem vertragsgemäßen Ausscheiden von Gesellschaftern zu rechnen. Die Abfindung der ausgeschiedenen Gesellschafter beinhaltet auch ihren Anteil an den stillen Reserven und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand auszuweisen. Für das Geschäftsjahr 2022 wird ein ähnlicher operativer Verlust wie im Geschäftsjahr 2021 erwartet.
Berlin, den 09.02.2023 Thamm & Partner GmbH Angela Thamm, Geschäftsführerin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Thamm & Partner GmbH, Berlin: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Thamm und Partner GmbH, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Thamm & Partner GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Köln, 15. Februar 2023 Ypsilon GmbH Christian Klein, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Feststellung: Der Jahresabschluss der Thamm & Partner GmbH zum 31. Dezember 2021 wurde mit dem Gesellschafterbeschlusses am 20.02.2023 festgestellt. |
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