Startseite Vorsicht BAFIN The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
BAFIN

The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Nicht zugelassen | © betexion / Pixabay
Teilen

The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 06.03.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per EMail an.

Unter der anonym registrierten Domain thecannabistraders.com bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „The Cannabis Trading App“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf der Grundlage eines Algorithmus automatisiert den Handel von CFDs auf Cannabis-Aktien betreiben soll. Es handele sich um ein Angebot einer angeblich zertifizierten Online-Handelsplattform, die Menschen suche, die lernen möchten, wie man vom Handel von Cannabis-Aktien profitieren könne. Die Registrierung sei kostenlos, doch müsse ein Mindestguthaben von 500 Euro oder 250 US-Dollar investiert werden. Die Domain thecannabistraders.com ist anonym registriert; auf der gesamten Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zum Sitz oder zur Rechtsform des Unternehmens.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...

BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...