The Naga Group AGHamburgBekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Anfechtungs- bzw. NichtigkeitsklagenGemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre unserer Gesellschaft gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung) der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 12. April 2024 gemeinsam Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) beim Landgericht Hamburg erhoben haben. Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 18 für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 418 HKO 50/24 rechtshängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Hamburg, im Juli 2024 The Naga Group AG Der Vorstand |
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