Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HyperTech Group mit mutmaßlichen Sitzen in Hong Kong und Australien keine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG oder nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die HyperTech Group unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Aufgrund von der BaFin bekannt gewordenen Tatsachen besteht der Verdacht, dass die HyperTech Group mit dem Geschäftsmodell „HyperFund“ unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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