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Thema: Rückabwicklung von Lebensversicherungen – Nur Geschäftemacherei?

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Nun, wenn Menschen eine gute Geschäftsidee haben, dann ist das sicherlich einmal eine nähere Betrachtung wert. Das vor allem dann, wenn sie dem Kunden einen Mehrwert verspricht und nicht nur einseitige Geschäftemacherei ist. Das Potenzial für dieses Geschäftsmodell ist sehr groß, denn es gibt in Deutschland über 90 Millionen Lebensversicherungsverträge. Verträge, die den Gesellschaften oft viel Geld eingebracht haben, der Kunde aber nur der Zahlende war. So richtig hat das sicherlich nur ein kleiner Bruchteil der Lebensversicherungskunden überhaupt verstanden, was die Lebensversicherungsgesellschaft so alles mit seinem Geld gemacht hatte und nach ihrer Meinung auch machen durfte. Nun sind Verbraucher in den letzten 30 Jahren bei Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten sehr viel kritischer geworden, vor allem darf man hier auch einmal die positive Rolle der Verbraucherzentralen hervorheben. Diese haben viele Urteile zu Gunsten besserer Rahmenbedingungen für den Lebensversicherungskunden erstritten. Besonders die Verbraucherzentrale aus Hamburg. Viele solcher Urteile haben dann auch bewirkt, dass der Kunde dann durchaus noch Ansprüche bei seiner Lebensversicherungsgesellschaft anmelden kann, was die Bewertung seines Rückkaufswertes anbetrifft. Genau hier setzen mittlerweile auch Geschäftsmodelle an, die solche „Mehr Geld aus meiner Lebensversicherung“  dann von einem Profi anbieten. Das sind zunächst einmal oft Vereine, die hier auftreten, wo Sie dann jedoch relativ schnell bei einem Rechtsanwalt landen. Da sind solche Dinge dann auch juristisch gesehen genau richtig angesiedelt. Eine Vereinsmitgliedschaft kann man sich dann aber sicherlich sparen. Rausgeschmissenes Geld. Aber was uns auch immer mehr auf dem Markt auffällt sind Call-Center, die „Cold-Calls“ machen, was nachdem Gesetz eigentlich ja verboten ist. Wo kein Kläger is,t ist kein Richter, werden sich die Betreiber solcher Call-Center denken. Hintergrund ist aber eben nicht immer nur, „Ihnen zu helfen“, sondern vor allem auch eigene Geschäfte weit über das Thema „Lebensversicherung“ hinaus zu machen. Der Berater, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt verdient mit der Vermittlung eines Mandates nicht viel Geld, wenn viel, dann vielleicht 100 Euro. Interessanter ist für mich natürlich, dass er natürlich mitbekommt, wie viel Geld man für Sie „mehr herausgeholt hat“ und wann das bei Ihnen ankommt. Wir wissen von Fällen, wo der Berater dann auftaucht bei Ihnen mit dieser positiven Nachricht, um dann in dieser Stimmung mit Ihnen andere Geschäfte zu machen. Geschäfte, wo der Berater dann wirklich Geld verdient. Er will Ihnen eine Kapitalanlage verkaufen. Genau dort kann aber dann auch das Problem anfangen für Sie, wenn die Kapitalanlage dem Berater viel Provision, Ihnen aber wenig Sicherheit bietet. In einer positiven Grundstimmung „der hat mir mehr Geld besorgt, der ist ja ein Guter“, schließt man schnell einmal Geschäfte ab, die sich erst hinterher als Geschäfte, die man hätte nicht machen sollen, herausstellen. Die Erfahrung ist dann leider anders als bei der Versicherungsgesellschaft, dass man da kein Geld mehr zurückholen kann.

Nochmals, wir finden diese Geschäftsidee eine gute Geschäftsidee, aber auch hier muss man sich immer den Anbieter anschauen, aber auch wie der an Ihre Adresse gekommen ist.

Einen Anbieter, den wir „kritisch sehen“ ist das Unternehme  FACTO FS GmbH aus München. Hier heißt es auf der Homepage:

Rückabwicklung von Lebensversicherungen 

Widerruf der Lebensversicherung

Immer mehr Verbraucher kommen bei einer aktuellen Bewertung der Kapitalanlage „Lebensversicherung“ zum Schluss, dass ihr Geld doch anderswo besser angelegt wäre und die Lebensversicherung zur Altersvorsorge nicht mehr taugt. Doch die Kündigung einer Lebensversicherung scheitert meist an unakzeptablen Rückkaufswerten, mit denen sich Versicherungsunternehmen schadlos halten und ihren Vertragspartnern den Ausstieg verderben.

http://facto-fs.de/blog.php#urteile

Der Widerrufs-Joker

Widerrufs-Joker bei Lebensversicherungen. Der „Widerrufs-Joker“ bietet unzufriedenen Versicherten schon seit einigen Jahren einen zumeist problemlosen Ausstieg aus ihrer Lebensversicherung. Wer bereits einen Rückkaufswert akzeptiert hat und den Versicherungsverlauf beendet hat, kann mit dem „Widerrufs-Joker“ den Rückkaufswert erstattet bekommen und die Versicherung zum Wert der bislang gezahlten Prämien plus Zinsen nachträglich neu auflösen.

Möglich wird das alles auf Basis von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes.

Die rechtliche Grundlage

Entsprechend den Grundsatzurteilen des EUGH vom Dezember 2013 und des BGH vom Mai 2014 über den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen sind die Voraussetzungen für einen zeitlich unbegrenzten Widerspruch einer Lebensversicherung gegeben. Die Urteile hatten Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufgedeckt und damit den Widerspruch / Widerruf von Lebensversicherungsverträgen ermöglicht, die gemäß § 5a VVG a.F. abgeschlossen wurden. Das entsprechende Versicherungsvertragsgesetz galt vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2007.  

Lesen Sie mehr zur Rechtsgrundlage (Urteile und Rechtslage). 

Experten aus dem Verbraucherschutz-Lager gehen davon aus, dass dieMehrzahl der in Deutschland in dieser Zeit abgeschlossenen Lebensversicherungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.  

Während sich viele Lebensversicherte mit einer reinen Abwicklung ihrer Ansprüche auf Erstattung eingezahlter Prämien beschränken, geht „facto“ einen Schritt weiter:

„Ihnen stehen auch die Zinsen zu, die Sie erhalten hätten, wenn Sie ihr Geld anderswo angelegt hätten – dafür setzen wir uns ein!“

 

Genau hier könnte dann aber auch irgendwann einmal ein „Kostenproblem“ für Sie auftauchen, denn natürlich verspricht Ihnen niemand von den Anbietern, dass das dann letztlich auch klappt. Was aber sicher ist, dass Sie das nicht kostenlos bekommen, denn sowohl ein Vereinsbeitrag würde Geld kosten und natürlich auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Das Geld müssen Sie erstmal bezahlen und dann beginnt das Prinzip „Hoffnung“ für Sie – sie müsen hoffen, dass der Anwalt dann auch wirklich erfolgreich für Sie ist, damit sich das dann auch für Sie rechnet. Besser haben es die Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, gibt diese eine Deckungszusage für den Rechtsfall, dann kann man das sicherlich ausprobieren.

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