Auch das rechtskonforme Verhalten des Unternehmens hatten wir in unseren Artikeln in Abrede gestellt. Natürlich hatte Rechtsanwalt Arndt von adcada.law dies empört bestritten:
Zitat aus dem Schriftsatz an das LG Rostock: Dem Fass den Boden aus schlägt aber die Behauptung, der Verfügungsklägerseite seien Recht und Gesetz ,,egal“ bzw. seien sie nicht ,,gewillt“, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Zitat Ende
Genau das können wir aber nun auch schlichtweg faktisch erneut beweisen, und nicht nur das, sondern wir können möglicherweise auch den Vorwurf der Nötigung gegen Benjamin Franklin Kühn erheben, denn auch dafür haben wir nun mittlerweile entsprechende Belege. Auch diese lassen wir von der Staatsanwaltschaft Rostock derzeit prüfen. Welches Ergebnis herauskommen wird, muss man abwarten.
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