Mit der Kenntnis des Inhaltes des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten kommt einem dieser von Thomas Entzeroth veröffentlichte Artikel vom 1. Januar diesen Jahres dann wie „blanker Hohn“ vor. Unterstellt man, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Berlin stimmen, dann kann man diesen Artikel einfach nur „dreist“ nennen. Vielleicht hat Thomas Entzeroth aber auch einfach nur gedacht: „Frechheit siegt“.
Hier der Artikel:
„Bereits mehrfach hat ein im Bank- und Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt einer Frankfurter Kanzlei versucht, aus der aktuellen Situation bei dem PICAM Unternehmensverbund und der PICCOR AG Profit zu schlagen. Hierbei verwechselt er immer wieder die PICAM GmbH mit dem PICAM Unternehmensverbund. Dieser elementare Unterschied sollte einem Rechtsanwalt bekannt sein! Dabei steht jedoch nicht der Anlegerschutz im Fokus, sondern die Mandatsakquise. So ruft Rechtsanwalt Schröder beispielsweise dazu auf, mittels eigenen Rechtsanwälten Strafanzeigen gegen Organe der PICAM GmbH und der PICCOR AG zu stellen.
„Ich bin mir nicht klar darüber, aus welchen Motivationen oder ob Herr RA Schröder aus Unkenntnis der Zusammenhänge einen solchen falschen Appell an die Betroffenen Anleger richtet. Klar ist, dass jeder Anleger juristischen Rat einholen und sich einen fachkundigen Anwalt suchen sollte. Diese Empfehlung haben wir unseren Kunden ebenfalls gegeben.
Mehr noch, wir haben die Möglichkeit gegeben, dass sich Kunden an meiner Strafanzeige beteiligen“, führt Thomas Entzeroth vom PICAM Unternehmensverbund aus. Thomas Entzeroth hat bereits in Abstimmung mit der PICCOR AG kürzlich eine Verdachtsanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den von der PICCOR AG beauftragten Vermögensverwalter erstattet hat; gleiches hat Thomas Entzeroth in der Schweiz getan. „Mit Unterstützung eigener Rechtsanwälte und der Strafverfolgungsbehörden sind wir guter Dinge, eventuell noch bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft vorhandene Gelder für unsere Kunden zu sichern“, sagt Thomas Entzeroth.
Und zugleich stellt Pascal Savelsbergh, geschäftsführender Gesellschafter der PICAM GmbH, heraus, dass seine Gesellschaft überhaupt nichts mit der PICCOR AG und den aktuellen Vorgängen zu tun habe: „Die PICAM GmbH ist in keiner Weise mit der PICCOR AG und/oder deren Vermögensverwaltern assoziiert oder in deren Geschäftstätigkeit involviert. Wer solche Verbindungen herstellt, wirft entscheidende Sachverhalte massiv durcheinander, entweder absichtlich oder aus reiner Unkenntnis. Beides ist gleichermaßen unangenehmen wie auch überflüssig.“
Jetzt hat Rechtsanwalt Schröder ein neues Kapitel aufgeschlagen. In einem Beitrag kurz vor Weihnachten konstruiert er (mit Fragezeichen versehen, um sich abzusichern) den „Verdacht auf Schneeballsystem“ bei der PICCOR AG. „Gerade die intransparenten Auszahlungen können als Indiz für ein Schneeballsystem gewertet werden“, heißt es; und weiter: „Mich würde es mittlerweile auch nicht wundern, wenn die angeblichen Anlageerfolge aus der Vergangenheit, die Piccor ihren Kunden bestätigte, unzutreffend sind.“
Diese Vermutungen entbehren nach dem derzeitigen Erkenntnisstand jeder Grundlage, sagt Thomas Entzeroth: „Es gibt keinerlei Erkenntnisse für ein Schneeballsystem. Solche Aussagen und Mutmaßungen eines Rechtsanwaltes über ein Medium wie das Internet zu verbreiten sind, für einen Rechtsanwalt unstandesgemäß und verfolgen wohl nur ein Ziel, das der Mandatsakquise.“
Bei einem Schneeballsystem entstehen Gewinne fast ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer in dem System mitwirken, eigenes Kapital einbringen. Dementsprechend erhalten nur sehr wenige Anleger eine Rendite aus einer Anlage. Dies ist beim PICCOR-Vermögensverwaltungsmandat nicht der Fall. Nach der derzeitigen Aktenlage wurden jahrelang Gewinne erwirtschaftet. Auch hier gilt wieder: Entweder erfolgen solche Aussagen vorsätzlich oder aus barem Unwissen.
Entzeroth erklärt, dass die Anleger sicher sein könnten, dass alle Verantwortlichen sämtliche sinnvollen und möglichen Schritte unternehmen, um Anlegergelder zu sichern und schnellstmöglich zurückzuführenAlle Beteiligte haben sich einer transparenten Informationspolitik unterworfen und stehen an der und auf der Seite ihrer Anleger. „Dabei gehen wir jedoch nicht vor wie auf einem Markt und vorverurteilen Dritte, von denen wir nicht wissen, ob und in welchem Umfang diese an den möglichen Schädigungen beteiligt sind. Die im Internet auftretenden Parteien verfolgen wohl eine andere Strategie“, erläutert Entzeroth, „denn bislang hat sich keiner der Verfasser solcher Berichte bei dem PICAM Unternehmensverbund gemeldet und Auskünfte ersucht.“
Der Aufforderung des Rechtsanwalts, unabhängige eigene Anwälte einzuschalten und durch diese prüfen zu lassen, ob eigene Anzeigen oder Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssten, sollten Kunden nachkommen, betont Thomas Entzeroth. „Dies ist auch unsere Empfehlung. Jedoch sollte man sich hier nicht blind auf die erstbeste „Werbung“ verlassen, sondern seine Ziele und Erfolgsaussichten genau durchdenken. Am Ende wird jeder Rechtsanwalt erneut Kosten für seine Tätigkeit in Rechnung stellen.
Dies stellt jedoch keine Empfehlung dar, juristischen Rat abzuschlagen! Für unsere Kunden haben wir die Möglichkeit geschaffen, sich der Verdachtsanzeige anzuschließen, um die Wichtigkeit des Sachverhalts bei der Staatsanwaltschaft Berlin weiter hervorzuheben. Die Erfahrung zeigt, dass eine konzertierte Aktion einer großen Anlegergemeinschaft die größten Chancen bringt, eine solche Angelegenheit zu Gunsten der Kunden zu regeln.“
Über PICAM Unternehmensverbund
Der PICAM Unternehmensverbund ist ein Netzwerk unabhängiger Finanzdienstleister, Stiftungs- und BAV-Berater, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Alle Berater sind selbstständig tätig und vernetzen ihre Kompetenzen für die bestmöglichen Ergebnisse ihrer Kunden. www.picam.de
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PICAM Unternehmensverbund
Thomas Entzeroth
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