Startseite Allgemeines Thomas Manske muss Einlagengeschäft abwickeln auf Anweisung der BaFin
Allgemeines

Thomas Manske muss Einlagengeschäft abwickeln auf Anweisung der BaFin

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Thomas Manske, Weißenberg, mit Bescheid vom 12. Juni 2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Manske hat unter verschiedenen Namen, unter anderem „Finanzkanzlei Stuttgart“ und „Finanzkanzlei – Bankshop Pforzheim“, seit 2007 auf der Grundlage verschiedener „Darlehensverträge“ oder „Verträge über ein Investitions-Darlehen“ Anlegergelder entgegengenommen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Weihnachtsgeschichte aktualisiert auf 2024

Es war ein außergewöhnliches Jahr – 2024. Die Welt war voller Herausforderungen,...

Allgemeines

Weihnachtswunder bei Lilium: Neuer Investor rettet Hunderte Arbeitsplätze

Pünktlich zu Weihnachten gibt es erfreuliche Nachrichten vom Elektroflugzeug-Pionier Lilium: Das insolvente...

Allgemeines

Dänemarks neue Mission: Schlittenhunde, Drohnen und eine Prise Trump

Die dänische Regierung hat Großes vor: Mit milliardenschweren Investitionen will sie ihre...

Allgemeines

American Airlines legt Flugbetrieb in den USA aufgrund technischer Probleme lahm

Inmitten des Weihnachtsreiseverkehrs, einer der geschäftigsten Reisezeiten des Jahres, hat American Airlines...