Auch in England ist das Unternehmen strittig.
Darauf weist ein sehr auffälliger Vermerk beim Suchergebnis hin, wenn man nach dem Unternehmen im Unternehmensregister in England sucht. Auch das sollte den Anlegern ein Warnhinweise sein, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sich aus diesem Investment zu verabschieden. Jetzt – und nicht erst später.
Das gleiche Ergebnis bekommt man, wenn man ein weiteres Unternehmen aus der ThomasLloyd Gruppe in das Suchfeld eingibt. Es geht um das Unternehmen
THOMASLLOYD HOLDINGS LTD.
Auch hier erfolgt ein auffälliger Hinweis wie bereits bei der anderen ThomasLloyd Firma.
Übrigens das Unternehmen ThomasLloyd kennen wir aus anderen Rechtsstreitigkeiten der vergangenen Jahre. Schaue wir dann einmal was so die nächsten Tage passiert. Möglicherweise sidn wir ja nicht die einzigen Medien die berichten.
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