Wesentliche Risiken: Die Haftung eines Anlegers ist beschränkt auf die von ihm gezeichnete Pflichteinlage zzgl. eines etwaigen Agios, wenn die Pflichteinlage vollständig erbracht ist. Sie kann, wenn durch Entnahmen die Pflichteinlage unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (0,1% der Pflichteinlagen) sinkt, wiederaufleben. Sollte die jeweilige Beteiligungsgesellschaft nicht in der Lage sein, nachhaltig Erträge zu erwirtschaften, besteht die Gefahr der Insolvenz der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Dies kann somit zu einem Teil- oder sogar Totalverlust der Kommanditeinlage zzgl. eines etwaigen Agios sowie ausstehender Ausschüttungen/Entnahmerechte führen. Die Erträge der Vergangenheit bieten keine Garantie und sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Es gibt keine Gewissheit, dass sich die dargestellten Länder, Märkte oder Branchen wie erwartet entwickeln werden und auf Ebene der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft die geplanten Erträge generiert werden. Anleger beteiligen sich mittelbar an Erneuerbare-Energien-Projekten, so dass sie weiteren Risiken aus der Geschäftstätigkeit der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft und den Projektgesellschaften ausgesetzt sind, da diese bei der Realisierung dieser Risiken keine nachhaltigen Erträge erwirtschaften können.Zitat von der Internetseite von ThomasLloyd
Anmerkung der Redaktion: Sehr gut finden wir den Hinweis auf das vorhandene Totalverlustrisiko. Prima, wenn das nur jedes Unternehmen so machen würde.
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