Nun, als gäbe es noch nicht genug schlechte Nachrichten für das Unternehmen ThomasLloyd und seine Vertriebspartner, so kommt jetzt auch noch ein Warnhinweis auf der Seite des englischen Unternehmensregisters (companyhouse) dazu.
Das zumindest zeigt das Suchergebnis auf, wenn man nach dem Unternehmen in England sucht.
Verstehen wir diesen Hinweis richtig, dann bedeutet das schlichtweg, dass das Unternehmen wohl seiner Hinterlegungspflicht der neuesten Bilanz nicht nachgekommen ist.
Gerade ein solch umstrittenes Unternehmen wie ThomasLloyd sollte sich dann aber doch gerade in der Situation, wo man auf die Warnliste der Stiftung Warentest gelandet ist, eine solche Nachlässigkeit nicht begehen.
Schaut man sich die deutsche Bilanz der ThomasLloyd Global Asset Management GmbH an, dann gibt es dort in der Bilanz einen Hinweis auf das Londoner Unternehmen THOMASLLOYD GROUP LIMITED. Will man sich dann diese Bilanz anschauen, dann kommt genau dieser Hinweis.
Aus unserer Sicht, sehr geehrter Herr Mathias Klein und sehr geehrter Herr Michael Sieg, wäre es aber wichtig hier die aktuellen Bilanzen zu hinterlegen, damit man weiß, gegen wen man da Forderungen hat und ob das Unternehmen überhaupt wirtschaftlich in der Lage ist, diese Forderungen auch zu erfüllen.
ThomasLLoyd Holdings LTD
Gleicher Hinweis gilt auch für die THOMASLLOYD HOLDINGS LTD. Hier ist Matthias Klein in der Verantwortung für die rechtzeitige Hinterlegung der Bilanzen. Das hat er wohl hier nicht getan, somit auch hier der Warnhinweis.
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