Seit Jahren streiten wir uns mit dem Unternehmen, denn immer wieder erreichen uns Unterlagen, die uns einen deutlichen Minderwert der Anlegertbeteiligungen aufzeigen. Nun hat sich wohl auch Rechtsanwalt Reime aus Bautzen intensiver mit dem Thema befasst. Seine Einschätzung zu diesem Thema wollen wir Ihnen anbei dann auch gerne zum Lesen geben.„ThomasLloyd Absolute Return Fund 8J.“ ist der Name eines Genussrechtes, welches Mandaten der Kanzlei Reime zur Altersvorsorge zeichneten, bezahlten, kündigten oder widerriefen und nur teilweise ausbezahlt bekamen.
Anlegerrechte – der Kunde ist König?
Derzeit geltend gemacht werden von unseren Mandanten Zahlungsansprüche in Höhe der eingezahlten Beträge. Ein Zuwarten auf einen nicht garantierten Börsengang in der Zukunft wird diesseits nicht empfohlen.
Dagegen spricht schon, dass die Umwandlung der Genussrechte in Aktien nicht prospektiert war und später auch nicht in Absprache mit den Geldgebern, den Anlegern/unseren Mandanten erfolgte.
Zudem halten wir es für hochgradig fragwürdig, ungefragt den Sitz der Vertragspartnerin über eine Verschmelzung nach Großbritannien zu verlegen, welches seit Monaten um den Vollzug des sog. Brexit ringt, der nicht zur Verbesserung der europäischen Verbraucherrechte deutscher Anleger führen wird. Da stellt sich hier schon die Frage, wer ist eigentlich König, der Kunde/Anleger/Geldgeber oder …?
Zudem war der Geschäftsführer der ehemaligen THOMASLLOYD Investments GmbH Herr Peter Kirschbaum, Vorstandsvorsitzender der insolventen BFI-Bank AG und im Umfeld der insolventen Privatbank Reithinger tätig. Kirschbaum war auch von 2008 bis 2016 in der Geschäftsführung der ThomasLloyd Private Wealth AG (2010 umgewandelt in: ThomasLloyd Private Wealth GmbH, 2016 verschmolzen auf die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH) und zuvor bis Juli 2007 Prokurist der European Securities SECI GmbH Wertpapierhandelsbank (SECI). Letztere GmbH gehörte zu den Anbietern der Multi Advisor Fund I GbR und war geschäftsführende Gesellschafterin der Capital Advisor Fund II GbR, zwei Fonds, die als Blindpool Millionen einsammelten und sich dabei des Vertriebs der Ravena Finanz Management AG bediente, die als Untervermittlerin namentlich die IFF AG einsetzte. Zahlreiche Anleger haben berichtet, dass sie nicht ordnungsgemäß über die Verlust- und Haftungsrisiken der seinerzeit in Verantwortung der SECI vermittelten Anlagen informiert wurden.
Fragen über Fragen
Fragwürdig ist die Anlegerinformationen vom 31.12.2018. Die Genussrechte sollen zum 31.12.2018 nur noch rund 59 % der ursprünglichen Einzahlung wert gewesen sein. Das entspricht einer Kapitalentwertung von über 40%. Das ist keine Altersvorsorge. Daran ändert auch nichts das „Aufwertungspotential“ durch die Beteiligung an der ThomasLloyd Group (TLG). Denn schon vorher war genau diese Gesellschaft Zielinvestment der Ursprungsgesellschaft THOMASLLOYD Investments GmbH.
Was bitte soll sich durch die Verschmelzung / Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an den realen Werten, welche zur Abwertung der Genussrechte führten, ändern? Waren die Werte zum 31.12.2018 schon nicht real genug? Das Wertsteigerungspotential ist an keiner Stelle transparent und plausibel dargestellt. Unsere Mandantschaft hat zum 31.12.2009 einen Auszahlungswert von 59% der Einzahlungssumme mitgeteilt bekommen. Daran hat sich bis 31.12.2018 nichts aber auch gar nichts geändert. Was soll sich ab 1.01.2019 daran ändern? Geändert haben sich aber zwischenzeitlich die Beschreibungen, in denen die jährlichen angeblich weltweiten Erfolge mitgeteilt wurden.
Rang und Namen
Wenn es darum geht die Wichtigkeit der weltweite Projekte der ThomasLloyd Group (TLG) darzustellen, ist man nicht kleinlich. Da werden dann schon mal Prominente wie Arnold Schwarzenegger, Sabine Christiansen oder Hans-Werner Sinn als Fürsprecher auf diversen Kongressen in 2012, 2013 und 2014 aktiviert. Anbei die Links zur Jahrsauftaktveranstaltung in Stuttgart in 2012 und zu Cleantech-Kongressen in 2013 und 2014:
https://www.youtube.com/watch?v=2jFnolrSJ7Y&t=39s
https://www.youtube.com/watch?v=LPFLFMGLLbk
Möglicherweise sorgt eine weiteres Video mit einer Rede von Michael Sieg für etwas mehr Transparenz, wenn man nach den genannten Investitionsorten (https://www.thomas-lloyd.com/de/projekte/) bei google maps sucht:
https://www.youtube.com/watch?v=4zZzA3xs6p0
Die Mandanten der Kanzlei Reime waren von diesem „Zauber“ aber nur kurzzeitig beeindruckt. Denn zum 31.12.2013 standen in den Jahresmitteilungen exakt die gleichen Auszahlungswerte wie schon 2009 und 2018. Reale Werte bekommen also derzeit nur die Anleger, welche sich ihre Beträge auf ihr eigenes Konto auszahlen lassen und die Restbeträge einklagen PUNKT
Risiken im Verkaufsprospekt vom 29.12.2006
Der Prospekt bezieht sich auf vinkulierte Namens-Genussrechte
ThomasLloyd Absolute Global High Yield Funds 225,
ThomasLloyd Absolute Global High Yield Funds 425,
ThomasLloyd Absolute Global High Yield Funds 450 und ThomasLloyd Absolute Return Fund.
Eindringlich wird dort auf Seite 9 auf die fehlende staatliche Einlagensicherung, das Totalverlustrisiko, den Blind-Pool und auf die Doppelstellung des Michael Sieg als Aufsichtsratsvorsitzender bei der damaligen Emittentin dieser Wertpapiere und als Director der Zielgesellschaft ThomasLloyd Group (TLG) hingewiesen.
Viele Nachfragen von Anlegern belegen, dass bei der Vermittlung nicht immer umfassend und richtig über die Risiken aufgeklärt wurde. Betroffene Anleger, die nicht über das Totalverlustrisiko und das spezielle Risiko von Blindpool-Investitionen aufgeklärt wurden, sollten überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler zustehen.
Habe von Thomas Lloyd
Habe das “ Absolute Return Managed Portfolio Growth 2010,
bekomme von Thomas Lloyd keine Auskunft über den Wert der Anlage .
( kauf August 2011 )