Schaut man sich allein die Bilanzen der Unternehmen aus diesem Jahr an, dann können Sie unsere Aussage nachvollziehen. Wie kann es bitte sein, dass man insgesamt so schlechte Bilanzen abliefert? Bilanzen, die möglicherweise ein Fehlinvestment nach dem anderen zeigen? Muss das nicht einmal unabhängig geprüft und überprüft werden? Vor allem der Entscheidungsprozess, wie es zu diesen Investments gekommen ist. Uns geht es vor allem um die Bilanzen, in denen es Anlegerbeteiligungen gibt.
Dazu nehmen wir nur die Bilanzen die 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden als Beispiel.
Diese Bilanz wurde am 9 September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
Langen
Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Aktiva
Stand am 31.12.2020 | Stand am 31.12.2019 | |
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
Finanzanlagen | ||
Sonstige Ausleihungen | 165.592.544,76 | 267.484.068,23 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Sonstige Vermögensgegenstände | 120,00 | 120,00 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 8.173,89 | 8.362.724,97 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 82,11 | 0,00 |
165.600.920,76 | 275.846.913,20 |
Passiva
Stand am 31.12.2020 | Stand am 31.12.2019 | |
EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | ||
Kapitalanteile | ||
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin – Festkapital | 0,00 | 0,00 |
2. Kapitalanteile der Kommanditisten | ||
a) Festkapital | 439.036.714,29 | 432.352.620,11 |
b) Entnahmen auf das Festkapital | -129.944.442,11 | -96.842.990,27 |
309.092.272,18 | 335.509.629,84 | |
c) Verlustsonderkonten | -149.891.476,95 | -69.342.860,78 |
159.200.795,23 | 266.166.769,06 | |
B. Rückstellungen | ||
Sonstige Rückstellungen | 29.800,00 | 23.770,00 |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 19.456,10 | 6.878,20 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 6.344.422,32 | 9.560.654,19 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.447,11 | 88.841,75 |
6.370.325,53 | 9.656.374,14 | |
165.600.920,76 | 275.846.913,20 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
2020 | 2019 | |
EUR | EUR | |
1. Sonstige betriebliche Erträge | 297.500,21 | 6.513.020,23 |
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.383.020,66 | 36.649.662,73 |
-3.085.520,45 | -30.136.642,50 | |
3. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 0,00 | 2.848.630,41 |
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2,82 | 0,00 |
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 77.408.163,03 | 0,00 |
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 48.800,55 | 35.571,70 |
-77.456.960,76 | 2.813.058,71 | |
7. Jahresfehlbetrag | -80.542.481,21 | -27.323.583,79 |
8. Belastung auf Kapitalkonten der Kommanditisten | 80.542.481,21 | 27.323.583,79 |
9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung | 0,00 | 0,00 |
Anhang der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, für das Geschäftsjahr 2020
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen (Amtsgericht Osnabrück, HRA 205580), die Vorschriften des HGB für kleine Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB sowie die spezialgesetzlichen Vorschriften des VermAnIG angewandt worden. Nach § 26 Abs. 2 VermAnIG i. V. m. § 326 des Handelsgesetzbuchs sind die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften hingegen nicht anzuwenden. Die Kapitalflussrechnung wird durch die Gesellschaft freiwillig erstellt und die Erleichterung nach § 24 Abs. 1 VermAnIG wird nicht in Anspruch genommen. Darstellung, Gliederung sowie Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanz
1. Finanzanlagen
In den sonstigen Ausleihungen wird der Gewinnanspruch (netto) aus der stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, in Höhe von TEUR 11.783 (i. V. TEUR 11.783) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine Abschreibung in Höhe von TEUR 77.408 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die kumulierten Ausschüttungen/Entnahmen betragen -TEUR 126.441 (i. V. -TEUR 92.901) und die insgesamt getätigten Einlagen betragen TEUR 357.658 (i. V. TEUR 348.601), sodass sich insgesamt der Bilanzansatz in Höhe von TEUR 165.593 (i. V. TEUR 267.484) ergibt.
2. Guthaben bei Kreditinstituten
Der Posten enthält das Guthaben bei zwei Kreditinstituten. Die Veränderungen ergeben sich aus der Kapitalflussrechnung in Anlage 4.
3. Eigenkapital
Das Kapital der Kommanditisten setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
TEUR | TEUR | |
Gezeichnetes Kommanditkapital | 439.037 | 441.600 |
Ausstehende Einlagen | 0 | -9.247 |
Kapitalkonto I | 439.037 | 432.353 |
Kapitalkonto II | -149.891 | -69.343 |
Kapitalkonto III | -129.945 | -96.843 |
159.201 | 266.167 |
Von dem gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von TEUR 439.037 sind zum Bilanzstichtag TEUR 438.968 bei der Eintragung im Handelsregister berücksichtigt. Das eingetragene Haftkapital beträgt TEUR 439. Abzüglich der ausstehenden Einlagen verbleiben somit zum Bilanzstichtag Einlagen in Höhe von TEUR 69, die zur Durchführung der Erhöhung der Haftsumme der Treuhandkommanditistin geleistet wurden.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TEUR 5.060 (i. V. TEUR 9.561) das Kontokorrentkonto der Kommanditistin, der ThomasLioyd Global Asset Management (Schweiz) AG, Zürich/Schweiz, mit TEUR 1.279 (i.V. TEUR 0) das Kontokorrentkonto der Kommanditistin Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen, sowie mit TEUR 5 (i. V. TEUR 0) das Kontokorrentkonto der Komplementärin Cleantech Management GmbH, Langen. Die Kontokorrentkonten werden mit 1,0 % p.a. verzinst. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 27) sowie übrige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6 (i. V. TEUR 62). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen Zinsaufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 47 (i. V. TEUR 36).
C. Sonstige Angaben
1. Persönlich haftender Gesellschafter
Die Cleantech Management GmbH, Langen, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25, ist alleinige persönlich haftende Gesellschafterin. Die Haftungsvergütung für die Gesellschafterin beträgt TEUR 3.
2. Personal
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
3. Wichtige Verträge
Stille Beteiligung
Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 8. März 2013 und Nachtrag vom 18. Juli 2013 mit der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, einen Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft geschlossen. Die typisch stille Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer vereinbart. Die typisch stille Gesellschaft ist mit einer Mindestdauer von 15 vollen Kalenderjahren, beginnend mit dem Jahr des Beginns des öffentlichen Angebotes, geschlossen. Zum Ablauf der Mindestdauer ist eine erstmalige ordentliche Kündigung und im Folgenden zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zulässig. Auch Teilkündigungen sind zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Nominaleinlage beträgt bis zu TEUR 500.000 und kann durch den stillen Gesellschafter in Raten erbracht werden. Mit Nachtrag vom 18. Juli 2013 wurde die Nominaleinlage auf insgesamt TEUR 639.000 festgelegt. Eine Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Leistung von Nachschüssen über die gezeichnete Einlage hinaus besteht nicht. Entnahmen sind grundsätzlich nur in Gewinnjahren und grundsätzlich nur in Höhe des Gewinnanteils des typisch stillen Gesellschafters zulässig.
Durch Entnahmen darf kein negatives Kapitalkonto entstehen, bzw. es darf sich ein negatives Kapitalkonto nicht erhöhen. Dem stillen Gesellschafter stehen keine Mitwirkungs- oder Mitspracherechte zu. Der typisch stille Gesellschafter ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt. An einem Verlust nimmt der typisch stille Gesellschafter nicht teil. Der typisch stille Gesellschafter ist am Vermögen, den stillen Reserven und dem Unternehmenswert der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, beteiligt. Der typisch stille Gesellschafter tritt mit seinen Entnahme- und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die Erfüllung der Forderungen von Gläubigern der Unternehmensträgerin zurück.
Die Basis für den Anteil am Gewinn des Unternehmens als stiller Gesellschafter bildet die gezeichnete und eingezahlte Nominalanlage.
Treuhandvertrag
Die Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen, übernimmt als Treuhandkommanditistin die Aufgabe der treuhänderischen Verwaltung der Kommanditbeteiligungen für diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Cleantech Treuvermögen GmbH ist der Treuhandvertrag vom 20. Dezember 2012. Der Treugeber kann jederzeit das Treuhandverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber der Cleantech Treuvermögen GmbH kündigen und die Herausgabe der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung verlangen und seine Rechte als Direktkommanditist wahrnehmen.
4. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -80.542 wird in voller Höhe dem Kapitalkonto II der Kommanditisten belastet.
5. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
D. Versicherung der Geschäftsführung
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beschrieben sind.
Langen, 23. Februar 2022
Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
vertreten durch
Cleantech Management GmbH
Geschäftsführung
Matthias Klein
und
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG
Geschäftsführung
Matthias Klein
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020 der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen
2020 | 2019 | |||
T€ | T€ | T€ | T€ | |
1. Laufende Geschäftstätigkeit | ||||
a) Periodenergebnis vor Ergebnisverwendung | -80.542 | -27.324 | ||
b) Zinsaufwend. (+)/Zinserträge (-) (Saldo) | 49 | 36 | ||
nicht zahlungswirksame Vorgänge | ||||
c) Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen | 6 | 3 | ||
d) Zunahme (-)/Abnahme (+) anderer Aktiva | 0 | 23 | ||
e) Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -70 | 15 | ||
f) Ausserplanmässige Abschreibung | 77.408 | 0 | ||
Ausweisänderungen, da nicht operativ | ||||
g) Erträge aus Verwaltungsgebühren | -296 | -6.511 | ||
h) Erträge aus Ausleihungen | 0 | -2.849 | ||
i) Treuhandvergütung | 1.273 | 1.286 | ||
j) Eigenkapitalbeschaffungskosten | 2.030 | 35.279 | ||
k) Übrige | 40 | 41 | ||
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | -102 | -1 | ||
2. Investitionsbereich | ||||
a) Einzahlungen aus Investitionen | 33.540 | 35.670 | ||
b) Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -9.057 | -120.629 | ||
Mittelzu-/ abfluss aus der Investitionstätigkeit | 24.483 | -84.959 | ||
3. Finanzierungsbereich | ||||
a) Einzahlungen der Kommanditisten | 6.980 | 156.599 | ||
b) Auszahlungen an die Kommanditisten (Entnahmen/Ausschüttungen) | -33.157 | -35.645 | ||
c) Kapitalbeschaffungskosten | -6.520 | -28.180 | ||
d) übrige Finanzierungskosten | -40 | -41 | ||
Mittelab- /zufluss aus der Finanzierungstätigkeit | -32.737 | 92.733 | ||
Zwischensumme 1. – 3. | -8.356 | 7.773 | ||
4. Finanzmittelbestand | ||||
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands (Zwischensumme 1. – 3.) | -8.356 | 7.773 | ||
Finanzmittelbestand 01.01. | 8.364 | 591 | ||
Finanzmittelbestand 31.12. | 8 | 8.364 |
Lagebericht 2020
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell des Unternehmens
Hauptgeschäftstätigkeit der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ist die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen (Gesellschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genusskapitalbeteiligungen etc.) an inländischen Unternehmen, die vornehmlich im Bereich Cleantech tätig sind, mit Ausnahme von Beteiligungen, die der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten einen aktiven Einfluss auf die Geschäftsführung der Projektgesellschaft vermitteln und/oder Beteiligungen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften. Dabei wird insbesondere eine typische stille Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH mit Sitz in Langen erworben, gehalten, verwaltet und gegebenenfalls veräußert. Der Vertrag über die stille Beteiligung wurde am 08.03.2013 geschlossen und zuletzt am 18.07.2013 geändert.
Ziele und Strategien
Die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ermöglicht Anlegern das Eingehen einer unternehmerischen Beteiligung in Form des Erwerbs von Kommanditanteilen nach Maßgabe der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), entweder als Direktkommanditist oder als Treugeber mittelbar über die Cleantech Treuvermögen GmbH mit Sitz in Langen.
Anlageziel der Gesellschaft ist es, das Kapital, das mittels der beiden genannten Beteiligungsmöglichkeiten generiert wird, in die stille Beteiligung zu investieren, um damit im Gegenzug am wirtschaftlichen Erfolg sowie dem Unternehmenswachstum der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH teilzuhaben, mit dem Ziel auf diese Art und Weise ein nachhaltig positives Unternehmensergebnis zu erzielen.
Unternehmerisches Hauptziel der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist die Erzielung einer attraktiven Rendite auf das eingesetzte Kapital durch einen Investmentansatz, der auf der Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft basiert. Dabei steht die nachhaltige Wertentwicklung eindeutig im Vordergrund. Das Investitionsrisiko soll durch gezielte Diversifikation im Hinblick auf Länder, Branchen, Technologien und Investmentstile reduziert werden. Um die genannten Anlageziele zu erreichen, investiert die Gesellschaft direkt oder indirekt in ein breites Spektrum nicht börsengehandelter Anlageobjekte aus den Sektoren „Erneuerbare Energien“, „Versorgung“, „Transport“, „Soziale Infrastruktur“ und „Kommunikation“ in den Schwerpunktregionen Asien und die Philippinen.
Überblick über die allgemeinen makroökonomischen Einflüsse im Geschäftsjahr 2020 mit Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/2022
Bereich | Übersicht |
Wirtschaftlicher Ausblick für Europa | Die COVID-19-Pandemie stürzte den Euroraum in die Rezession und zwang die meisten Volkswirtschaften des Euroraums 2020 und Anfang 2021 zu wiederholten Schließungen. Dies führte den Euroraum im Jahr 2020 in die tiefste Rezession seit Bestehen, bei dem das BIP der EU um 6,1 % schrumpfte. Die Politik reagierte umfassend und schnell auf die Krise und für 2022 wird weitestgehend eine Erholung prognostiziert. |
Insgesamt lag das BIP-Wachstum im Jahr 2021 bei 5,3 %, und für 2022 wird sowohl für die EU als auch für den Euroraum ein Wachstum von 4,0 % prognostiziert. Der gesamte EU Raum erreichte im dritten Quartal 2021 das BIP-Niveau vor der Pandemie (Q4-2019). Die EU und alle Mitgliedstaaten werden diesen Meilenstein voraussichtlich bis Ende 2022 überschritten haben. Allerdings verlangsamte sich das Wachstum im vierten Quartal 2021 infolge eines Anstiegs der Covid-19-Infektionen, hoher Energiepreise und Versorgungsunterbrechungen. |
Bereich | Übersicht |
Wirtschaftsausblick für Asien (Indien und die Philippinen) | Die indische Regierung verhängte Mitte März eine Ausgangssperre, die im Mai 2020 aufgehoben wurde. Insgesamt haben die Auswirkungen der Pandemie zu einem erheblichen Rückgang des BIP im Jahr 2020 geführt, das um 7,25 % gegenüber dem Vorjahr schrumpfte. Für die Jahre 2021-2022 wird mit einer Erholung gerechnet, das BIP-Wachstum wird voraussichtlich 8,9 % betragen. Das Interesse an Investitionen in Indien ist nach wie vor sehr groß, wie die gesamten ausländischen Direktinvestitionen zeigen. Dies hat das allgemeine Vertrauen der Investoren in Indien gestärkt, ebenso wie eine große und schnell wachsende Mittelschicht, die dazu beiträgt, die Konsumausgaben anzukurbeln. Auf den Philippinen hat die COVID-19-Pandemie und die im Lande verhängten Quarantänemaßnahmen das Wirtschaftswachstum und die Armutsbekämpfung stark beeinträchtigt. Das Wachstum schrumpfte im Jahr 2020 erheblich, was auf einen starken Rückgang des Verbrauchs und den Investitionen zurückzuführen war und durch den starken Rückgang der Exporte, des Tourismus noch verschärft wurde. Dennoch entwickelte sich die Wirtschaft im Jahr 2021 schneller als erwartet und dürfte sich im Jahr 2022 auch noch weiter beschleunigen. Das BIP-Wachstum für 2021 betrug 5,6 % und übertraf damit das Ziel der Regierung von 5-5,5 %. Für das Jahr 2022 streben die Philippinen ein BIP-Wachstum von 7-9 % an. |
Zinssätze | Seit dem Ausbruch der Pandemie haben die Banken in aller Welt mit Zinssenkungen reagiert. Die Europäische Zentralbank hat die Zinssätze bei 0 % belassen, ebenso wie die US-Notenbank. Die EZB geht davon aus, dass die Zinssätze auf ihrem derzeitigen Niveau oder niedriger bleiben werden, bis sich die Eurozone erholt und stabilisiert hat. In Asien, insbesondere in Indien und auf den Philippinen, haben die Zentralbanken die Zinssätze im Laufe des Jahres 2020 in verschiedenen Abständen gesenkt. Die indische Zentralbank (Reserve Bank of India) hat ihren Leitzins in der zweiten Jahreshälfte 2020 und bis ins Jahr 2021 auf 4,0 % gesenkt. Es wird erwartet, dass der Zinssatz so lange auf diesem Niveau bleibt, wie es zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums erforderlich ist. Auf den Philippinen senkte die Zentralbank ihren Leitzinssatz in mehreren Schritten auf 2,25 % und belässt ihn bis Februar 2022 auf einem Rekordtief von 2,0 %. Analysten sind der Ansicht, dass es künftig weiteren Spielraum für Zinssenkungen gibt, um sicherzustellen, dass die Geldpolitik im Einklang mit dem Ziel für Preis- und Finanzstabilität steht. |
Währungsschwankungen | Nicht anwendbar da kein Wechselkursrisiko besteht |
Anleihenmärkte | Da die US-Notenbank einen Wechsel zu einer weniger lockeren Geldpolitik signalisierte und damit die Sorgen der Anleger über eine steigende Inflation beruhigen konnte, lag die 10 Jahresrendite zum Jahresende 2021 bei 1,52 % und damit unter ihrem Höchststand, jedoch immer noch 0,59 Basispunkte höher als zu Beginn des Jahres. Viele Anleger in festverzinslichen Wertpapieren sind einkommensorientiert, und Portfolios, die selbst bescheidene Einkommensströme generieren sollen, müssen nun ein zusätzliches Risiko eingehen, insbesondere durch Investitionen in weniger liquide Wertpapiere oder Wertpapiere, die ein höheres Kreditrisiko aufweisen, oder beides. Die allgemeine globale Renditekurve nach der Finanzkrise spiegelt im Wesentlichen die langsamen bis stagnierenden Aussichten für die unbestimmte Zukunft wider, in der ein starker Anstieg der Inflation, der Zinssätze und des Wirtschaftswachstums im Wesentlichen als Tail-Risk betrachtet wird. |
Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 80.542 beendet. Das Jahresergebnis mit T€ -80.542 ist geprägt durch die Eigenkapitalbeschaffungskosten, welche nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften im Jahr der Platzierung vollständig aufwandswirksam berücksichtigt werden müssen. Daher hat das Unternehmen in der Kapitalplatzierungsphase eine konzeptionell überproportionale Ergebnisbelastung. Zudem musste die Gesellschaft im Geschäftsjahr eine außerplanmässige Abschreibung in Höhe von T€ 77.408 vornehmen.
Beteiligungsportfolio
Nachfolgend wird ein Überlick der von der ThomasLioyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH getätigten Investitionen gegeben, in welche die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG über typisch stille Beteiligung investiert hat.
Projekt | Sektor | Leistung | Geschaffene | Stromversorgung | CO2- | Beteiligungswert |
(MW)(1) | Arbeitsplätze | (Menschen) | Ersparnis(Tonnen p.a.) | in Millionen EUR(2) | ||
Philippinen | Biomasse | 70 | 1,790 | 540,468 | 345,274 | 373.6 |
Philippinen | Solar | 80 | 34 | 127,313 | 81,333 | 44.1 |
Zwischensumme Philippinen | 150 | 1,824 | 667,781 | 426,607 | 417.7 | |
Zwischensumme Indien | Solar | 434 | 351 | 573,675 | 637,560 | 39.8 |
Gesamtportfolio(3) | 584 | 2.175 | 1,241,456 | 1,064,167 | 457.6 | |
Andere Vermögenswerte | 51.9 | |||||
Bargeld | 2.1 | |||||
Gesamtvermögen | 511.6 |
(1) Solarkapazität unter Verwendung der Gesamtwattzahl der Solarmodule in MW (DC).
(2) TL-Beteiligungswert zeigt den zum 31.12.2020 in Euro umgerechneten ursprünglichen Investitionswert der Beteiligungsgesellschaften inklusive dem zusätzliche Potenzial für eine Kapitalwertsteigerung in Höhe von EUR 113,2 Mio.
(3) Das Gesamtportfolio wird dann aktualisiert, sobald die im Bau und in der Entwicklung befindlichen Projekte im Jahr 2023 den vollen kommerziellen Betrieb erreicht haben.
** Gesamtsumme beinhaltet alle Projektstsandortgrössen ausser Madhya Pradesh I da TBC
Überblick über das philippinische Beteiligungsportfolio
Im Jahr 2020 und bis in das Jahr 2021 hinein befanden sich die Biomassekraftwerke in einer Lagerwartungsphase, da die Stromnachfrage aufgrund von landesweiten Schließungen zurückging und die operative Effizienz der Regierungsbehörden durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde. Die Biomassekraftwerke nutzten diesen Zeitraum, um Tests und andere Programme zur Steigerung der betrieblichen Effizienz durchzuführen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist jedes unserer Biomassekraftwerke am Netz angeschlossen und im Betrieb. In zwei von drei Anlagen wurde bereits Strom erzeugt und Einnahmen erzielt, wobei der volle kommerzielle Betrieb Anfang des zweiten Quartals aufgenommen wurde. Jedes Biomassekraftwerk wird sich weiterhin um einen langfristigen Stromabnahmevertrag bemühen und den Strom derzeit zum örtlichen Marktpreis abnehmen.
Im zweiten Quartal 2021 erwarb ThomasLioyd die verbleibenden Anteile, die von Nicht-ThomasLioyd-Unternehmen gehalten wurden, da das Gesetz zur Beschränkung des ausländischen Eigentums an Biomasse-, Wasser- und Abfallunternehmen im November 2019 aufgehoben wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält ThomasLioyd 100 % der Biomasseanlagen.
Alle drei Biomassekraftwerke und Solarkraftwerke befinden sich auf der philippinischen Insel Negros. Einzelheiten zu den Anlagen sind unten zusammengefasst.
Projekt | Sektor | Leistung | Geschaffene | Stromversorgung | CO2- | Beteiligungswert |
(MW)(1) | Arbeitsplätze | (Menschen) | Ersparnis (Tonnenp.a.) | in Millionen EUR(2) | ||
San Carlos BioPower | Biomasse | 20 | 558 | 158,082 | 100,990 | 86.8 |
South Negros BioPower | Biomasse | 25 | 646 | 191,193 | 122,142 | 137.5 |
North Negros BioPower | Biomasse | 25 | 586 | 191,193 | 122,142 | 149.3 |
ISLASOL I A | Solar | 18 | 7 | 27,906 | 17,827 | 9.9 |
ISLASOL IB | Solar | 14 | 7 | 21,704 | 13,866 | 7.7 |
ISLASOL II | Solar | 48 | 20 | 77,703 | 49,640 | 26.5 |
Gesamt zum 31. Dezember 2020 | 150 | 1,824 | 667,781 | 426,607 | 417.7 |
(1) Solarkapazität unter Verwendung der Gesamtwattzahl der Solarmodule in MW (DC).
(2) TL-Beteiligungswert zeigt den zum 31.12.2020 in Euro umgerechneten ursprünglichen Investitionswert der Beteiligungsgesellschaften inklusive dem zusätzliche Potenzial für eine Kapitalwertsteigerung.
Überblick über das indische Infrastrukturportfolio
Im Dezember 2018 tätigte ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH seine erste Investition in Indien und erwarb eine Beteiligung an SolarArise India Projects Pvt Ltd („SolarArise“). SolarArise ist ein in Delhi ansässiges Unternehmen, das 2015 als Plattform für Solarkraftwerke gegründet wurde und in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Großsolarkraftwerke investiert. Das derzeitige Portfolio von 434 MW (DC) umfasst sechs in Betrieb befindliche Anlagen in vier Staaten mit einer Gesamtkapazität von 234 MW. Darüber hinaus befindet sich ein siebtes Kraftwerk mit 200 MW in einem fünften Bundesstaat in der späten Entwicklungsphase; der Baubeginn wird für Anfang 2022 erwartet. Alle Anlagen profitieren von langfristigen Stromabnahmeverträgen mit dem oder den indischen Bundesstaaten.
Alle Solarkraftwerke befinden sich in den Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Telangana und Uttar Pradesh.
Einzelheiten zu den Solarkraftwerken sind unten zusammengefasst.
Projekt | Sektor | Leistung | Geschaffene | Stromversorgung | CO2- | Beteiligungswert |
(MW)(1) | Arbeitsplätze | (Menschen) | Ersparnis (Tonnenp.a.) | in Millionen EUR(2) | ||
Telangana I | Solar | 12 | 12 | 15,480 | 17,204 | 2.0 |
Telangana II | Solar | 12 | 12 | 15,480 | 17,204 | 2.0 |
Maharashtra I | Solar | 67 | 104 | 95,861 | 106,536 | 11.4 |
Karnataka I | Solar | 41 | 39 | 52,318 | 58,144 | 7.0 |
Karnataka II | Solar | 27 | 24 | 36,589 | 40,664 | 4.6 |
Uttar Pradesh Ia) | Solar | 75 | 55 | 93,295 | 103,684 | 12.8 |
Madhya Pradesh Ib) | Solar | 200 | 105 | 264,652 | 294,124 | – |
Gesamt zum 31. Dezember 2020(3) | 434 | 351 | 573,675 | 637,560 | 39.8 |
(a) Kennzeichnet zum 31.12.2020 im Bau befindliche Projekte.
(b) Kennzeichnet zum 31.12.2020 in Entwicklung befindliche Projekte.
(1) Solarkapazität unter Verwendung der Gesamtwattzahl der Solarmodule in MW (DC).
(2) TL-Beteiligungswert zeigt den zum 31.12.2020 in Euro umgerechneten ursprünglichen Investitionswert der Beteiligungsgesellschaften inklusive dem zusätzliche Potenzial für eine Kapitalwertsteigerung.
(3) Das Gesamtportfolio wird dann aktualisiert, sobald die im Bau und in der Entwicklung befindlichen Projekte im Jahr 2023 den vollen kommerziellen Betrieb erreicht haben.
Lage des Unternehmens
Vermögens- und Ertragslage
Die stille Beteiligung als wesentliche Position des Aktivvermögens reduzierte sich von T€ 267.484 auf T€ 165.593. Auf der Passivseite ergab sich durch die Saldierung von Einlagen und Verlustanteil des laufenden Geschäftsjahres eine Reduktion des Kommanditkapitals von T€ 266.167 auf T€ 159.201. Rückstellungen waren in Höhe von T€ 30 (im Vorjahr T€ 24) zu bilden und die gesamten Verbindlichkeiten betrugen zum Stichtag T€ 6.369 (im Vorjahr T€ 9.656).
Das Unternehmen partizipiert über die eingegangene stille Beteiligung an den Gewinnen, den stillen Reserven sowie an der Steigerung des Unternehmenswertes der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH. Die Erträge nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aus dieser stillen Beteiligung betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (im Vorjahr T€ 2.849).
Wesentlicher Aufwandsposten waren Eigenkapitalbeschaffungskosten in Höhe von T€ 2.030 (im Vorjahr T€ 35.279) sowie die Treuhandkommanditistvergütung in Höhe von T€ 1.273 (im Vorjahr T€ 1.286).
Prognose
Entgegen der vorjährigen Prognose haben sich die Erträge aus der stillen Beteiligung im Geschäftsjahr 2020 vermindert.
Finanzlage
Die Gesellschaft soll den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zufolge bis zu 85 % des gezeichneten Kommanditkapitals in die stille Beteiligung an der Projektgesellschaft investieren. Zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft ist eine angemessene Liquiditätsreserve vorzuhalten. Zum Bilanzstichtag sind T€ 8 (im Vorjahr: T€ 8.363) an liquiden Mitteln vorhanden. Der Vornahme von Auszahlungen an die Gesellschafter in 2020 in Höhe eines Betrags von insgesamt T€ 33.102, der damit gemäß § 30 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages verbundenen Herabsetzung der Pflichteinlagen in entsprechender Höhe, wird zugestimmt.
Kapitalauszahlungen an Anleger stehen gemäß den im Verkaufsprospekt genannten Bedingungen unter einen Liquiditätsvorbehalt. Die Liquidität ist abhängig von dem Investitionserfolg bezogen auf das im Lagebericht genannte Beteiligungsportfolio.
Investitionen
Die Fünfte Cleantech Infrastrukturegesellschaft mbH & KG reduzierte im Geschäftsjahr ihre stille Einlage an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH um T€ 101.892 (nach außerplanmäßiger Abschreibung).
Gesamtaussage
Der Geschäftsverlauf der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG entspricht auf Grund der außerplanmässigen Abschreibung nicht den Erwartungen und steht jedoch im Einklang mit der mittel- bis langfristigen Planung.
Personal
Die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.
Chancen- und Risikobericht
Die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG stellt der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH eine stille Beteiligung für investive Zwecke im Cleantech-Sektor zur Verfügung. Die Entwicklung der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG hängt maßgeblich von der Geschäftsentwicklung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ab. Die Geschäftsentwicklung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH hängt maßgeblich vom Erfolg der eingegangenen Investitionen ab. Dabei spielt neben dem Akquisitionserfolg bei Neuprojekten nach deren Realisierung der Betrieb der Projekte und/oder der Verkauf der Projekte eine wesentliche Rolle.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist jedes unserer Biomassekraftwerke der CTIH GmbH am Netz angeschlossen und im Betrieb. In zwei von drei Anlagen wurde bereits Strom erzeugt und Einnahmen erzielt, wobei der volle kommerzielle Betrieb Anfang des zweiten Quartals aufgenommen wurde. Jedes Biomassekraftwerk wird sich weiterhin um einen langfristigen Stromabnahmevertrag bemühen und den Strom derzeit zum örtlichen Marktpreis abnehmen.
Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach privatwirtschaftlichen Investitionen in die Infrastruktur in Indien und den Philippinen sowie in anderen schnell wachsenden Volkswirtschaften bis 2021 und darüber hinaus steigen wird. Sowohl die indische als auch die philippinische Regierung haben sich öffentlich dazu verpflichtet, diese Agenden umzusetzen, auch wenn die COVID-19-Pandemie diese Initiative notwendigerweise auf Eis gelegt hatte. Mit Blick auf das Jahr 2022 ist es notwendig, dass private und öffentliche Investitionen und Aktivitäten fortgesetzt werden, um diese Versprechen und Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere nachweisliche Erfolgsbilanz im Bereich der erneuerbaren Energien dürfte die Diversifizierung unserer Investitionsmöglichkeiten in andere Infrastruktursegmente und Regionen erleichtern.
Die Geschäftsleitung der ThomasLioyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist letztendlich für das Risikomanagement verantwortlich und prüft daher regelmäßig die größten Risiken und neu auftretenden Bedrohungen für die Strategie des Unternehmens sowie der Gruppe. Im Tagesgeschäft tragen die jeweils maßgeblichen Portfolio-, Asset- und Risikomanager die Verantwortung für das Risikomanagement und die regelmäßige Überprüfung der größten Gesellschaftsrisiken. Konzernweit sind alle Beschäftigten für das Risikomanagement und die Einhaltung unseres Kontrollrahmens verantwortlich.
Vergütungsbericht
Angaben gem. § 24 Abs. 1 VermAnIG
Die Gesellschaft verfügte im Bereichsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an.
Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:
1. feste Vergütungen:
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Haftungsvergütung in Höhe von T€ 2.5 zzgl. USt (T€ 3.0 brutto) an die Komplementärin Cleantech Management GmbH, Langen |
― |
Geschäftsführungsvergütung in Höhe von T€ 2.5 zzgl. USt T€ 3.0 brutto) an die Geschäftsführende Kommanditistin ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG, Zürich, Schweiz |
― |
Platzierungsunabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von T€ 1.069,7 zzgl. USt (T€ 1.273,1 brutto) an die Treuhandkommanditistin Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen |
variable Vergütungen:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.
3. Gewinnbeteiligungen:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.
Damit sind für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt T€ 1.074,7 zzgl. USt (T€ 1.279,1 brutto) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.
Prognosebericht
Aufgrund der Geschäftsentwicklung in 2021 bestätigt sich unsere Einschätzung im Hinblick auf eine planmäßige weitere Entwicklung der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG. Der kurz- und mittelfristige Geschäftsverlauf hängt im Wesentlichen von der Entwicklung des Portfolios sowie der Realisierung einzelner Projekte der ThomasLIoyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ab. Zusätzliche Effekte können aus dem Konjunkturverlauf und der Entwicklung der Weltwirtschaft kommen.
Soweit geringere bzw. keine Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt werden, erwarten wir für 2021 ein entsprechend rückläufiges handelsrechtliches Jahresergebnis. Sofern höhere Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt werden, wird für 2020 ein entsprechend verbessertes handelsrechtliches Jahresergebnis erwartet. Wir erwarten für die CTIH GmbH im Geschäftsjahr 2021 eine Rückkehr zum Wachstum und dementsprechend wieder mit einem Jahresgewinn. Dementsprechend erwarten wir auch für die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG im Vergleich zu diesem Geschäftsjahr ein besseres Jahresergebnis in Bezug auf die stille Beteiligung.
Langen, am 23.02.2022
Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
vertreten durch
Cleantech Management GmbH
Geschäftsführung
Matthias Klein
und
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG, Zürich
Geschäftsführung
Matthias Klein
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020, den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Kapitalflussrechnung vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- sorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, zum 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Stuttgart, 24.02.2022
PKF WULF & PARTNER Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Ralph Setzer, Wirtschaftsprüfer
Diese Bilanz wurde Ende Januar 2022 veröffentlicht
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV
Münsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Handelsregister Luxemburg: B 212.272
Eingetragener Sitz:
6A, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, Großherzogtum Luxemburg
Grundkapital: EUR 7.947.401
Es dürfen keine Zeichnungen auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses angenommen werden. Zeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Grundlage des Verkaufsprospekts, ergänzt durch den jüngsten Jahresbericht, erstellt sind.
INHALT
Management und Verwaltung
Bericht des Verwaltungsrates
Lagebericht
Bericht des Reviseur d’entreprises agrée
Gesamtergebnisrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
Gesamtergebnisrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
Gesamtergebnisrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
Eigenkapitalveränderungsrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr.
Erläuterungen zum Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
1. Allgemeine Informationen
a) Übersicht
b) Ziel und Zweck
c) Verwaltung des Fonds
d) Genehmigung dieser Jahresabschlüsse zur Ausgabe
2. Grundlage der Vorbereitung
a) Erstellungsgrundlagen
b) Währungsumrechnung
c) Normen und Änderungen bestehender Normen mit Wirkung zum 1. Januar 2019
d) Neue Normen, Änderungen und Auslegungen, die nach dem 1. Januar 2020 wirksam sind und noch nicht vorzeitig angenommen wurden
e) Unternehmensfortführung
3. Kritische Schätzungen und Beurteilungen der Rechnungslegung
a) Kritische Schätzungen und Annahmen der Rechnungslegung
b) Kritische Urteile
4. Ausschüttungen an Aktionäre
5. Finanzielle Vermögenswerte
a) Anlagen in Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen – Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden
b) Sonstige Forderungen und Vorauszahlungen
c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
6. Finanzielle Verbindlichkeiten
a) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Parteien
b) Sonstige Verbindlichkeiten und antizipative Aufwendungen
c) Derivative finanzielle Instrumente
7. Grundkapital und den Anteilseignern zurechenbarer Anteil am Nettovermögen
8. Zinserträge
9. Nicht realisierte Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
10. Fremdwährungsverluste aus derivativen Finanzinstrumenten
11. Sonstige Betriebskosten
12. Besteuerung
13. Finanzielle Risiken
14. Transaktionen mit nahestehenden Parteien
15. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
16. Angaben für Anleger (ungeprüft)
Management und Verwaltung
Übersicht
Der Verwaltungsrat der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV (der „Verwaltungsrat“ oder seine „Verwaltungsratsmitglieder“) legt seinen Geschäftsbericht und den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr vor.
Informationen zum Unternehmen
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV (der „Fonds“) ist ein geschlossener Investmentfonds, der als Aktiengesellschaft (société anonyme) mit variablem Kapital (société d’investissement à Capital variable) gegründet und zugelassen wurde, Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 unterliegt und als Organismus für gemeinsame Anlagen des nicht geschlossenen Typs im Sinne des Gesetzes betreffend den Prospekt über Wertpapiere gilt. Der Fonds wird gemäß dem Gesetz betreffend den Prospekt über Wertpapiere durch einen Verkaufsprospekt vom 19. Juli 2017 geregelt, der zum 31. März 2020 aktualisiert wurde. Der Fonds ist im luxemburgischen Handelsregister unter der Nummer B 212.272 eingetragen.
Der Fonds wurde am 2. Januar 2017 als geschlossener Fonds mit einem Enddatum bis spätestens 31. Dezember 2024 gegründet. Die Verwaltungsratsmitglieder können den Anteilseignern jedoch zwei Mal eine Verlängerung um zwei aufeinanderfolgende Einjahreszeiträume vorschlagen.
Der eingetragene Sitz des Fonds befindet sich unter der Adresse 6A, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Münsbach, Großherzogtum Luxemburg.
Die geänderte Satzung wurde am 28. Dezember 2018 beim Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg eingetragen. Der Fonds wurde von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ („CSSF“) nach den Rechtsvorschriften des Großherzogtums Luxemburg zugelassen und unterliegt deren Aufsicht.
Die Haupttätigkeit des Fonds besteht in der Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten als SICAV. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Die funktionale Währung und die Referenzwährung ist der Euro („EUR“).
Nach luxemburgischem Recht ist der Fonds selbst eine juristische Person. Die Anteilseigner haften nicht für die Schulden des jeweiligen Fonds. Ein Anteilseigner ist nach vollständiger Zahlung für den Erwerb von Anteilen zu keiner weiteren Zahlung an den jeweiligen Fonds verpflichtet. Jeder Fonds kann mehrere Anteilsklassen anbieten. Jede Anteilsklasse kann in Bezug auf ihre Zeichnungskriterien (einschließlich der Qualifikationskriterien), der Rückzahlung, der Mindestbeteiligung, der Gebührenstruktur, der Währung und der Ausschüttungsgrundsätze unterschiedliche Merkmale aufweisen (weitere Informationen über die Anteilsklassen sind in dem Verkaufsprospekt des Fonds vollständig beschrieben).
Ziel des Fonds
Ziel des Fonds ist es, eine attraktive Rendite aus Kapital zu erzielen, das in Infrastrukturanlagen investiert wird wie z. B.
• |
Anlagen zur Stromerzeugung, -speicherung und -übertragung unter Verwendung erneuerbarer und nachhaltiger Energiequellen, einschließlich Wind, Sonne, Biomasse, Erdwärme, Wasser oder Gezeiten („erneuerbare Energien“) |
• |
Anlagen der Versorgungsinfrastruktur zur Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wasser und Abwasser (z.B. Wasserverteilungsnetze, Abwasserleitungen oder zugehörige Aufbereitungsanlagen) und Abfall („Versorgungsleistungen‘) |
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Verkehrsinfrastrukturanlagen für Güter oder Personen, z.B. gebührenpflichtige Straßen oder Autobahnen, Straßeninstandhaltung und/oder -verbreiterung, Brücken, Tunnel, Häfen, Flughäfen, Schleusen oder Eisenbahnen („Transport“) |
• |
Infrastrukturanlagen, die soziale Dienste beherbergen, wie Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Seniorenheime („soziale Infrastruktur“) |
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Infrastrukturanlagen, die Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit bereitstellen, einschließlich Übertragungen, Türme, Kabelnetze, Datenzentren oder Satelliten („Kommunikation“) und |
• |
andere Anlagen, die einen sozialen oder wirtschaftlichen Nutzen bringen („Infrastrukturanlagen“), mit einem sozial und ökologisch verantwortlichen Investitionsansatz, der auf nachhaltige Unternehmenswerte ausgerichtet ist. |
Der Fonds investiert in ein breites Portfolio von Infrastrukturanlagen, die von börsennotierten oder nicht börsennotierten öffentlichen oder privaten Unternehmen betrieben werden, die ihrerseits direkt oder indirekt Eigentümer einer oder mehrerer Infrastrukturanlage/n sind und diese entwickeln oder betreiben.
Informationen für Anleger
Der Verkaufsprospekt, die Satzung, der jüngste Jahresbericht oder Zwischenbericht und der Jahresabschluss sind kostenlos unter der registrierten Adresse des Fonds verfügbar.
Der jüngste Verkaufsprospekt des Fonds wurde zuletzt vom CSSF am 6. April 2020 genehmigt.
Auf der Grundlage der Finanzberichte darf keine Zeichnung angenommen werden. Zeichnungen werden nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts angenommen, begleitet von dem letzten geprüften Geschäftsbericht oder dem ungeprüften Zwischenbericht, wenn er danach veröffentlicht wird.
Alternativer Fondsmanager („AIFM“)
Der Fonds wird durch den Verwaltungsrat gemäß dem Gesetz vom 10. August 1915 verwaltet. Der Fonds hat die MDO Management Company S.A. zum Alternative Investment Fund Manager (nachstehend „AIFM“ genannt) damit beauftragt, die Aufgaben betreffend dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement des Fonds gemäß dem Gesetz vom 12. Juli 2013 durchzuführen.
Zum 1. Januar 2020 hat der Fonds die Adepa Asset Management, S.A. beauftragt, die Aufgaben des AIFM ab diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
Geschäftssitz
6A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Großherzogtum Luxemburg
Verwaltungsrat des Fonds
Luc Caytan, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Herr Michael Sieg
Herr Anthony Coveney
Herr Matthias Klein
Frau Lisa Backes (ernannt am 25. Februar 2019)
(zusammen der „Verwaltungsrat“ oder die „Verwaltungsratsmitglieder“)
Verwalter alternativer Investmentfonds
(„AIFM“, Alternative Investment Fund Manager)
MDO Management Company S.A.
19, Rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
(AIFM bis zum 31. Dezember 2019)
ADEPA Asset Management, S.A.
6A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Großherzogtum Luxemburg
(AIFM ab dem 1. Januar 2020)
Verwaltungsrat des AIFM
(als Verwaltungsratsmitglieder der
MDO Management Company S.A.)
Herr Gery Daeninck
Herr John Li
Herr Carlo Montagna
Herr Yves Wagner
Herr Martin Vogel
Anlageberater
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG
Sihlstrasse 38
CH-8001 Zürich, Schweiz
(Investitionsberater bis zum 31. Dezember 2019)
ThomasLloyd Global Asset Management (Americas) LLC
427 Bedford Road, Pleasantville,
New York 10570
Vereinigte Staaten von Amerika
(Investitionsmanager ab dem 1. Januar 2020)
Verwahrstelle
Quintett Private Bank (Europe) S.A.
(früher KBL European Private Bankers S.A.)
43, Boulevard Royal
L-2955 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Administrator und Domizilierungsstelle
ADEPA Asset Management, S.A.
6A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Großherzogtum Luxemburg
Réviseur d’Entreprise Agréé
Deloitte Audit S.à r.l.
20 Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Rechtsberater
Elvinger Hoss Prussen
2, Place Winston Churchill
L-1340 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Externer Gutachter
Duff & Phelps Ltd.
32 London Bridge Street
The Shard
London SE1 9SG
Vereinigtes Königreich
Autorisierte Vertriebsgesellschaft
ThomasLloyd Global Asset Management GmbH
Hanauer Landstraße 291b,
60314 Frankfurt
Deutschland
Registerstelle und Übertragungsstelle
(gemäß der Subdelegation durch
Adepa Asset Management, S.A.)
Europäische Fondsverwaltung S.A.
2, rue d’Alsace
L-1122 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Bericht des Verwaltungsrates
Zuständigkeiten der Verwaltungsratsmitglieder
Die Verwaltungsratsmitglieder sind laut Satzung für die Gesamtverwaltung und -Kontrolle des Fonds zuständig. Die Verwaltungsratsmitglieder sind ferner für die Umsetzung des Investitionsziels und der Investitionspolitik des Fonds sowie für die Aufsicht über die Verwaltung und die Operationen des Fonds zuständig. Die Verwaltungsratsmitglieder sind mit den weitreichendsten Befugnissen ausgestattet und können in jedem Fall im Namen des Fonds handeln, wobei die den Anteilseignern gesetzlich eingeräumten Befugnisse zu beachten sind. Die als Verwaltungsratsmitglieder des Fonds ernannten Personen sind auf der vorhergehenden Seite in „Management und Verwaltung“ aufgeführt. Die Verwaltungsratsmitglieder können einen oder mehrere Ausschüsse, bevollmächtigte Delegierte oder Bevollmächtigte benennen, um in ihrem Namen zu handeln.
Übertragung von Aufgaben
Alternative Investment Fund Manager („AIFM“)
– Im Laufe des am 31. Dezember 2019 abgeschlossenen Jahres hat der Fonds die MDO Management Company S.A. gemäß der AIFM Services Agreement als AIFM im Sinne des UCI-Gesetzes eingesetzt. Der AIFM nimmt bestimmte Aufgaben wahr, die der Gesamtaufsicht der Verwaltungsratsmitglieder unterliegen, um dem Fonds Portfolio- und Risikomanagementdienstleistungen zu erbringen.
Zum 1. Januar 2020 hat der Fonds die ADEPA Asset Management S.A. beauftragt, die Aufgaben des AIFM zu erfüllen.
Investment Advisor
– Für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr hat der Fonds die ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Investment Advisor beauftragt. Der Investmentberater verwaltet und investiert die Vermögenswerte des Fonds gemäß seinen jeweiligen Investitionszielen und seiner Investitionspolitik. Der Investmentberater hat vorbehaltlich der Gesamtüberprüfung und Kontrolle des AIFM und der Verwaltungsratsmitglieder uneingeschränkten Ermessensspielraum, Wertpapiere zu erwerben und zu verkaufen und anderweitig die Vermögenswerte des Fonds nach Ermessen zu verwalten.
Am 1. Januar 2020 hat der Fonds ThomasLloyd Global Asset Management (Americas) LLC. zum Investitionsmanager im Sinne des UCI-Gesetzes ernannt.
Autorisierte Vertriebsgesellschaft
– ThomasLloyd Global Asset Management GmbH ist der Hauptdistributor von Anteilen.
Registerstelle und Übertragungsstelle
– Der Fonds hat die Adepa Asset Management S.A. als Registerstelle und Übertragungsstelle des Fonds im Namen der Verwaltungsratsmitglieder bestimmt. ADEPA Asset Management S.A. hat diese Funktion delegiert an: Europäische Fondsverwaltung S.A.. Gemäß der Vereinbarung mit der Registerstelle und Übertragungsstelle ist die Registerstelle und Übertragungsstelle für die Bearbeitung der Emissionen, Rücknahme und Übertragung von Anteilen sowie für die Führung des Registers der Anteilseigner verantwortlich, wobei sie der Gesamtüberprüfung und Kontrolle des AIFM und der Verwaltungsratsmitglieder unterliegt.
Administrator und Domizilierungsstelle
– Der Fonds hat ADEPA Asset Management S.A. beauftragt als Verwalter des Fonds im Namen der Verwaltungsratsmitglieder tätig zu sein. Der Verwalter führt bestimmte Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fonds durch, einschließlich der Berechnung des Nettovermögenswerts der Anteile und der Erbringung der Rechnungslegung für den Fonds, wobei dies der Gesamtüberprüfung und Kontrolle des AIFM und der Verwaltungsratsmitglieder unterliegt. Der Fonds hat den Verwalter zur Domizilstelle ernannt. Der Verwalter ist für die Domizilierung des Fonds zuständig und nimmt unter anderem die Aufgaben wahr, die im luxemburgischen Gesetz vom 31. Mai 1999 über den Sitz von Gesellschaften in der jeweils geänderten Fassung vorgesehen sind. Darüber hinaus ermöglicht er insbesondere dem Fonds seinen satzungsmäßigen Geschäftssitz am Sitz des Verwalters zu errichten und die für die Meetings der Geschäftsführer des Fonds, der Verwaltungsratsmitglieder und/oder der Anteilseigner des Fonds erforderlichen Räumlichkeiten bereitzustellen.
Verwahrstelle
– Der Fonds hat in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsratsmitglieder die Quintet Private Bank (Europe) S.A. (ehemals KBL European Private Bankers S.A.) zum Verwahrer ernannt. Der Verwahrer nimmt alle Aufgaben und Verpflichtungen einer Verwahrstelle und Zahlstelle des Fonds gemäß den Bestimmungen von Teils II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und des Gesetzes vom 12. Juli 2013 wahr. Die Verwahrstelle ist hauptsächlich für Folgendes zuständig:
• |
Gewährleistung, dass der Verkauf, die Emission, der Rückkauf, die Rücknahme und die Löschung von Anteilen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Artikeln erfolgt; |
• |
Sicherstellung, dass der Wert der Anteile nach geltendem Recht und satzungsgemäß berechnet wird; |
• |
Erfüllung der Weisungen des AIFM oder des Fonds (je nach Falllage), es sei denn, diese Weisungen widersprechen geltendem Recht oder der Satzung; |
• |
Gewährleistung, dass bei Transaktionen mit den Vermögenswerten des Fonds jede Gegenleistung innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds zurückverwiesen wird; |
• |
Gewährleistung der Verwendung der Erträge des Fonds im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Artikeln; |
• |
Überwachung und Überprüfung die Barmittel und Cashflows des Fonds der OGAW-Richtlinie und den luxemburgischen Durchführungsgesetzen und -verordnungen entsprechen; und |
• |
Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds, einschließlich der Verwahrung von Finanzinstrumenten, die in Verwahrung gehalten werden können, sowie Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten. |
Lagebericht
Übersicht
Ziel des Fonds ist es, eine attraktive Rendite aus Kapital zu erzielen, das in Infrastrukturanlagen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Versorgungsunternehmen, Verkehr, Soziale Infrastruktur, Kommunikation oder andere Infrastrukturanlagen investiert wird, mit einem sozial und ökologisch verantwortlichen Investitionsansatz, der auf nachhaltige Unternehmenswerte ausgerichtet ist.
Der Fonds investiert in ein breites Portfolio von Infrastrukturaktiva, die von börsennotierten oder nicht börsennotierten öffentlichen oder privaten Unternehmen betrieben werden, die ihrerseits direkt oder indirekt Eigentümer sind und ein oder mehrere Infrastrukturaktiva entwickeln oder betreiben.
Der Fonds investiert zum 31. Dezember 2019 in private Anlagen für erneuerbare Energien in Indien mit Beteiligungen an Solaranlagen. Der Fonds hat in Aktien, Wandelvorzugsaktien oder Wandelschuldverschreibungen der SolarArise India Projects Pvt Ltd („SolarArise“) investiert. SolarArise ist eine Investmentgesellschaft mit Beteiligungen an einer Reihe von Nutzfahrzeugen oder Einrichtungen, die am Bau, der Entwicklung oder dem Betrieb von Solarkraftwerken in Indien beteiligt sind.
Zeichnungen
2019 | 2019 | 2018 | 2018 | |
Gezeichnet | Gezeichnet | Gezeichnet | Gezeichnet | |
in Anteilsklassenwährung | in EUR | in Anteilsklassenwährung | in EUR | |
EUR Anteile (akkumuliert) | 476.849 | 476.849 | 406.000 | 406.000 |
EUR Anteile (Distribution) | 572.010 | 572.010 | 1.796.905 | 1.796.905 |
CHF Anteile (akkumuliert) | 39.047 | 35.904 | 30.000 | 26.321 |
CHF Anteile (Distribution) | 1.698.528 | 1.519.928 | 862.474 | 754.321 |
USD Anteile (akkumuliert) | 20.000 | 17.953 | 85.000 | 72.698 |
USD Anteile (Distribution) | 72.998 | 65.406 | – | – |
GBP Anteile (Distribution) | 50.000 | 54.915 | – | – |
CZK Anteile (Distribution) | 1.000.000 | 39.176 | – | – |
AUD Anteile (Distribution) | 27.500 | 16.852 | – | – |
SGD Anteile (akkumuliert) | 15.000 | 9.903 | – | – |
Summe | 2.808.894 | 3.056.245 |
Marktüberprüfung
Im Laufe des Jahres 2019 verlangsamte sich das Wachstum der Weltwirtschaft weiterhin wegen des sorgenvollen Blicks auf die zukünftigen Beziehungen zwischen den wichtigsten Handelsblöcken der Welt, die durch wachsende Handelskonflikte, insbesondere zwischen den USA und China, verschärft wurden, nachdem Produkthandelszölle in Höhe von mehreren Milliarden Dollar erhoben wurden. Auch im Automobilsektor herrscht Unsicherheit, da sie von fossilen Brennstoffen abwandert und in vielen der G20-Länder ein stagnierendes Reallohnwachstum verzeichnet wird. Die verarbeitende Industrie verzeichnete am Ende des 2. Quartals 2019 einen Rückgang, auch wenn sich im 4. Quartal 2019 in ein Wachstum zu verzeichnen war, zeigen die jüngsten Entwicklungen, dass dies ein kurzfristiger Aufschwung war.
Trotz dieses globalen Hintergrunds blieb das verarbeitende Gewerbe in Indien in den letzten 24 Monaten mit einem Einkaufsmanagerindex („PMI“) von über 50 belastbar. Dies reichte nicht aus, um eine Abwärtskorrektur der lokalen Wachstumsaussichten mit dem Internationalen Währungsfonds (im Folgenden „IWF“ genannt) zu verhindern, der 2019 für Indien ein jährliches BIP-Wachstum von 6,1 % verzeichnete. Dies war die langsamste Entwicklung der wirtschaftlichen Expansion seit über 5 Jahren.
In Indien scheint die Wachstumsverlangsamung insgesamt verbreiteter zu sein. Ein Boom vor der Wahl hat sich angesichts zunehmender uneinbringliche Forderungen bei Nicht-Finanzunternehmen rasch verschlechtert, was das Verbrauchervertrauen abnehmen lässt, wie der Gesamtabsatz von Kraftfahrzeugen gegenüber dem Vorjahr um fast 20 % und die rasch steigenden Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse zeigen. Die Wachstumsprognosen sind deutlich niedriger.
Wechselkurse
– Die indische Rupie schloss 2019 niedriger gegenüber dem Euro.
Zinssätze
– Die Reserve Bank of India senkte die offiziellen Zinssätze Anfang des 4. Quartals 2019 um 25bp, das war die fünfte Zinssenkung innerhalb des Jahres und nahm den kumulativen Rückgang von 6,5 % Zyklusspitzen auf 135bp.
Überprüfung der Investitionen Investitionen in Indien
Projekt | Typ | Region | Kapazität (MW) |
Telangana I | Solarenergie | Telangana | 12 |
Telangana II | Solarenergie | Telangana | 12 |
Maharashtra I | Solarenergie | Maharashtra | 67 |
Maharashtra II | Solarenergie | Maharashtra | 75 |
Karnataka I | Solarenergie | Karnataka | 41 |
Karnataka II | Solarenergie | Karnataka | 27 |
Uttar Pradesh I | Solarenergie | Utter Pradesh | 75 |
Projekt | Größe des Projektgeländes (m2 ) | Reichweite der Versorgung (Leute) | CO2-Reduktion (in Tonnen p.a.) | Investitionsvolumen | Geschätzter Jahresertrag |
Telangana I | 163.594 | 18.277 | 8.240 | 11,8 Mio. $ | 2,2 Mio. $ |
Telangana II | 163.594 | 18.277 | 8.240 | 11,8 Mio. $ | 2,2 Mio. $ |
Maharashtra I | 1.239.654 | 126.196 | 41.200 | 60,3 Mio. $ | 9,9 Mio. $ |
Maharashtra II | n/a | 112.620 | 41.200 | 33,4 Mio. $ | 5,3 Mio. $ |
Karnataka I | 721.049 | 72.236 | 24.720 | 35,0 Mio. $ | 5,6 Mio. $ |
Karnataka II | 484.328 | 41.988 | 16.553 | 13,8 Mio. $ | 2,0 Mio. $ |
Uttar Pradesh I | 809.372 | 109.312 | 41.200 | 38,0 Mio. $ | 5,8 Mio. $ |
Dies sind die wesentlichen Entwicklungen bzw. Aktivitäten in dem Jahr:
Maharashtra II
– Im 2. Quartal 2019 erhielt SolarArise auf sein Gebot hin den Zuschlag für ein 75MW-Projekt. Es handelt sich hierbei um die Entwicklung des ersten Solarparks, wobei die Fläche für das Projekt von der Maharashtra State Power Generation Company, dem Solarpark-Entwickler, bereitgestellt wird. Die benötigte Fläche befindet sich in der Endphase des Erwerbs durch die Maharashtra State Power Generation Company und SolarArise wird dann eine jährliche Miete für die Nutzung des Grundstücks bezahlen. Das Unternehmen wird voraussichtlich kurz nach Aufhebung der bundesweiten Sperrung einen 25-jährigen Energiekaufvertrag (Power Purchase Agreement, „PPA“) unterzeichnen.
Uttar Pradesh I
– Im 4. Quartal 2019 wurde die EPC-Vereinbarung und der Musterliefervertrag unterzeichnet. Aufgrund von technologischen Entwicklungen und Kostensenkungen bei Mono-PERC-PV-Modulen wird die Anlage mit Mono-PERC-Technologie entwickelt. Hierdurch erhält man einen höheren Wirkungsgrad, einen geringeren jährlichen Abbau im Vergleich zu polykristallinen PV-Modulen und führt zu einen geringeren Flächenbedarf bei gleicher Leistung. Der neue Flächenbedarf beträgt nun 200 Hektar statt 325 Hektar wie die bisher erforderlich war. Die Kaufverträge für 80 Hektar Land wurden unterzeichnet und derzeit läuft der Erwerbsprozess für die verbleibenden notwendigen Flächen. Der Landerwerb soll teilweise bis Ende des 1. Quartals 2020 abgeschlossen sein. Bis Ende 2019 wurde die Schuldenfinanzierung mit den ausgeführten Finanzierungsdokumenten gesichert. Der Bau hat im ersten Halbjahr 2020 begonnen. Der kommerzielle Betrieb wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 beginnen.
GJ20 Aktualisierung und Ausblick
Die Erholung der weltweiten Produktionsleistung im letzten Quartal 2019 kehrte sich 2020 infolge der weltweite Reaktion der Staaten auf die COVID-19- Pandemie deutlich um. Produktion, Auftragseingänge und Exportaufträge sanken weltweit in der Konsum-, Zwischen- und Investitionsgüterindustrie. In Indien sank der Index des verarbeitenden Gewerbes im März auf 51,8 von einem Hoch von 55,3 im Januar 2020, das nach wie vor ein Wachstum darstellte, wenn auch in einem langsameren Tempo. Indien war eines von nur vier Ländern, die ein PMI des verarbeitenden Gewerbes von über 50 verzeichneten.
Ende März 2020 gab es in Indien einen landesweiten Lockdown für alle Dienstleistungen, die nicht unbedingt notwendig waren. Stromerzeugungs-, -übertragungs- und -verteilungsdienste gelten als notwendige systemrelevante Dienstleistungen, so dass alle fünf in Betrieb befindlichen Solaranlagen während des gesamten Zeitraums des Lockdowns weiterhin in Betrieb waren und Strom erzeugt haben. Alle Anlagen erhalten weiterhin Zahlungen von den betreffenden Abnehmern im Rahmen der üblichen Zahlungszyklen.
Da Regierungen und Unternehmen nach wie vor versuchen, die Situation nach dem Lockdown einzuschätzen, sind die Verwaltungsratsmitglieder der Ansicht, dass Infrastrukturinvestitionen auch weiterhin eine Schlüsselrolle bei der wirtschaftlichen Regeneration spielen werden.
Finanzübersicht
€ | 2019 | 2018 | EUR-Bewegung | Bewegung in % |
Erträge und Bewegungen aus finanziellen Vermögenswerten | ||||
Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 351.260 | – | 351.260 | n/v |
Nicht realisierte Währungsverluste aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden („FVTPL“) | (67.368) | – | (67.368) | n/v |
Devisenverluste aus derivativen Finanzinstrumenten | (355.508) | – | (355.508) | n/v |
Sonstige Nettoveränderungen bei Anlagen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden | (377.632) | 9.231 | (386.863) | n/v |
Erträge aus der Ausschüttungsgebühr | 52.156 | – | 52.156 | n/v |
Gesamtnetto (Verlust)/Gewinn und Bewegungen aus finanziellen Vermögenswerten | (397.092) | 9.231 | (406.323) | (4.402%) |
Gebühren und Aufwendungen | ||||
Managementgebühren | (89.516) | (37.500) | (52.016) | 139% |
Anfangsgebühren | (118.118) | (27.894) | (90.224) | 323% |
Verwaltungs- und Depotgebühren | (179.345) | (165.800) | (13.546) | 8% |
Ausschüttungsgebühren | (52.156) | – | (52.156) | n/v |
Sonstige Betriebskosten | (392.072) | (87.446) | (304.625) | 348% |
Summe Gebühren und Aufwendungen | (831.207) | (318.640) | (512.567) | 161% |
Verlust vor Steuern | (1.228.299) | (309.409) | (918.891) | 297% |
Steuern | (2.944) | (690) | (2.254) | 327% |
Gesamtverlust, zurechenbar Anteilseigner | (1.231.243) | (310.099) | (921.144) | 297% |
Erträge
Die Zinserträge für das zum 31. Dezember 2019 abgeschlossene Jahr beliefen sich auf 351.260 EUR, was 11,75 % der in CCD investierten Kapitalerträge entspricht. Zum 31. Dezember 2019 hat der Fonds in vier separate Tranchen investiert. Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich die Hauptinvestition auf 299 Mio. INR (3,7 Mio. EUR). Mit Stichtag 31. Dezember 2018 waren Ende Dezember 2018 196 Mio. INR investiert worden, so dass keine Zinsen anfielen.
Nicht realisierte Währungsverluste aus Investitionen führten von einem Gewinn von 9.231 Euro im Jahr zum 31. Dezember 2018 zu einen vermehrten Verlust von 67.368 Euro. Grund hierfür waren hauptsächlich die INR:Euro-Wechselkursschwankungen im Jahr 2019. Obwohl zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 31. Dezember 2019 keine nennenswerten Wechselkursschwankungen zu verzeichnen waren, investierte der Fonds im Mai, Juli und Dezember 2019 103 Mio. INR. Die nicht realisierten Währungsverluste sind daher in erster Linie auf die Abschwächung des Euro gegenüber der indischen Rupie zwischen den Investitionsterminen 2019 und dem 31. Dezember 2019 zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 zeigen Währungsverluste aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 355.508 EUR sowohl die tatsächlichen Verluste in Bezug auf bereinigte in indischen Rupien geschlossenen Terminverträge als auch nicht realisierte Verluste auf den beizulegenden Zeitwert ausstehender in indischen Rupien geschlossenen Terminverträge mit einer Laufzeit von Juni 2020. Ein Verlust von 319.541 Euro wurde im Juli und Dezember realisiert, als Verträge abgewickelt und durch neue Verträge ersetzt wurden.
Sonstige Nettoveränderungen bei Anlagen zum beizulegenden Zeitwert durch Gewinn oder Verlust stellten sich durch ein Verlust von 377.632 EUR am 31. Dezember 2019 dar. Im Laufe des Jahres 2019 wurden Kreditverluste in Höhe von 284.992 EUR für die 3,9 Mio. EUR-Investitionen in Schuldverschreibungen und 92.639 EUR-Anlagen in Eigenkapitalinstrumente vorgesehen, um das Risiko der Tätigkeit in Schwellenländern und das Risikoprofil der Investition zu repräsentieren. Aufgrund der im Dezember 2018 getätigten Investition ergaben sich 2018 keine weiteren Nettoveränderungen bei Anlagen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Erträge aus der Ausschüttungsgebühr beliefen für das zum 31. Dezember 2019 abgeschlossene Jahr auf 52.156 EUR, was auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals zurückzuführen ist.
Ausgaben
Die Ausgaben für das zum 31. Dezember 2019 abgeschlossene Jahr stiegen auf 831.207 Euro von 318.640 Euro für das zum 31. Dezember 2018 abgeschlossene Jahr.
Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich um 52.016 Euro bzw. 139 % auf 89.516 Euro für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr im Vergleich zu 137.500 Euro für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr. Der Anstieg im Jahr 2019 spiegelt den Anstieg des Nettovermögenswerts des Fonds wider.
Die Anfangsgebühren stiegen für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr auf 118.118 Euro von 27.894 Euro für das am 31. Dezember 2018 geschlossene Geschäftsjahr. Dieser Anstieg spiegelt die zunehmenden Zeichnungen wider, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte.
Die Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren erhöhten sich um 13.546 Euro oder 8 % auf 179.345 Euro für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr im Vergleich zu 165.800 Euro in dem am 31. Dezember 2018 abgeschlossenen Geschäftsjahr. Dieser Anstieg wurde vor allem durch eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren um 19.045 Euro und sonstige MwSt-bezogene Aufwendungen von 11.166 Euro verursacht, die durch einen Rückgang der Verwahrungsgebühren um 6.105 Euro und der regulatorischen Gebühren um 15.051 Euro ausgeglichen wurde.
Die Ausschüttungsgebühren erhöhten sich auf EUR 52.156, was auf die Zunahme des gezeichneten Kapitals zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 304.625 Euro oder 348 % auf 392.072 Euro für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr von 87.446 Euro für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr. Der Anstieg war in erster Linie auf eine Erhöhung der Rechtsberatungskosten in Höhe von 116.673 EUR, eine Erhöhung der Audit- und Versicherungskosten in Höhe von 73.346 EUR, eine Erhöhung der monatlichen Bewertungskosten in Höhe von 56.359 EUR zurückzuführen, was auf die erhöhte Investitionstätigkeit des Fonds und eine Erhöhung der Quellensteuern auf 35.157 EUR zurückzuführen ist.
Gesamtverlust für den Zeitraum
Der Gesamtverlust für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr belief sich auf 1.231.243 EUR gegenüber einem Verlust von 310.099 EUR im Jahr 2018. Der Verlustanstieg resultierte in erster Linie aus Währungsverlusten bei derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 355.508 EUR, beizulegenden Verlusten bei Investitionen in Höhe von 386.863 EUR und erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen, vor allem im Zusammenhang mit erhöhten Beratungsgebühren, in Höhe von 304.625 EUR.
Ergebnisse und Dividenden
Der Jahresverlust belief sich auf 1.231.243 EUR (2018: Verlust in Höhe von 310.099 EUR). Im Geschäftsjahr wurden Dividenden in Höhe von 196.546 Euro ausgeschüttet (2018: EUR 74.605) mit EUR 69.610 zum 31. Dezember 2019 (2018: null).
25. Juni 2020
Im Namen des Verwaltungsrats
Michael Sieg
Anthony Coveney
Bericht des Reviseur d’entreprises agrée
REPORT OF THE REVISEUR D’ENTREPRISES AGREE
Opinion
We have audited the financial statements of ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV S.A. (the “Fund“), which comprise the statement of financial position as at 31 December 2019, and the statement of comprehensive income, statement of changes in net assets and statement of cash flows for the year then ended, and notes to the financial statements, including a summary of significant accounting policies.
In our opinion, the accompanying financial statements give a true and fair view of the financial position of the Fund as at 31 December 2019, and of its financial performance and its cash flows for the year then ended in accordance with International Financial Reporting Standards (IFRSs) as adopted in the European Union.
Basis for Opinion
We conducted our audit in accordance with the Law of 23 July 2016 on the audit profession (Law of 23 July 2016) and with International Standards on Auditing (ISAs) as adopted for Luxembourg by the Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Our responsibilities under the Law of 23 July 2016 and ISAs as adopted for Luxembourg by the CSSF are further described in the “Responsibilities of the Reviseur d’Entreprises Agréé for the Audit of the Financial Statements” section of our report We are also independent of the Fund in accordance with the International Ethics Standards Board for Accountants’ Code of Ethics for Professional Accountants (IESBA Code) as adopted for Luxembourg by the CSSF together with the ethical requirements that are relevant to our audit of the financial statements, and have fulfilled our other ethical responsibilities under those ethical requirements. We believe that the audit evidence we have obtained is sufficient and appropriate to provide a basis for our opinion.
Other information
The Board of Directors of the Fund is responsible for the other information. The other information comprises the information stated in the Directors‘ report but does not include the financial statements and our report of the Reviseur d’Entreprises Agree thereon.
Our opinion on the financial statements does not cover the other information and we do not express any form of assurance conclusion thereon.
In connection with our audit of the financial statements, our responsibility is to read the other information and, in doing so, consider whether the other information is materially inconsistent with the financial statements or our knowledge obtained in the audit or otherwise appears to be materially misstated. If, based on the work we have performed, we conclude that there is a material misstatement of this other information, we are required to report this fact. We have nothing to report in this regard.
Responsibilities of the Board of Directors of the Fund for the financial statements
The Board of Directors of the Fund is responsible for the preparation and fair presentation of the financial statements in accordance with IFRSs as adopted in the European Union, and for such internal control as the Board of Directors of the Fund determines is necessary to enable the preparation of financial statements that are free from material misstatement, whether due to fraud or error.
In preparing the financial statements, the Board of Directors of the Fund is responsible for assessing the Fund’s ability to continue as a going concern, disclosing, as applicable, matters related to going concern and using the going concern basis of accounting unless the Board of Directors of the Fund either intends to liquidate the Fund or to cease operations, or has no realistic alternative but to do so.
Responsibilities of the Reviseur d’Entreprises Agree for the audit of the financial statements
The objectives of our audit are to obtain reasonable assurance about whether the financial statements as a whole are free from material misstatement, whether due to fraud or error, and to issue a report of the Réviseur d’Entreprises Agréé that includes our opinion. Reasonable assurance is a high level of assurance, but is not a guarantee that an audit conducted in accordance with the Law dated 23 July 2016 and with ISAs as adopted for Luxembourg by the CSSF will always detect a material misstatement when it exists. Misstatements can arise from fraud or error and are considered material if, individually or in the aggregate, they could reasonably be expected to influence the economic decisions of users taken on the basis of these financial statements.
As part of an audit in accordance with the Law dated 23 July 2016 and with ISAs as adopted for Luxembourg by the CSSF, we exercise professional judgment and maintain professional skepticism throughout the audit. We also:
• |
Identify and assess the risks of material misstatement of the financial statements, whether due to fraud or error, design and perform audit procedures responsive to those risks, and obtain audit evidence that is sufficient and appropriate to provide a basis for our opinion. The risk of not detecting a material misstatement resulting from fraud is higher than for one resulting from error, as fraud may involve collusion, forgery, intentional omissions, misrepresentations, or the override of internal control. |
• |
Obtain an understanding of internal control relevant to the audit in order to design audit procedures that are appropriate in the circumstances, but not for the purpose of expressing an opinion on the effectiveness of the Fund’s internal control. |
• |
Evaluate the appropriateness of accounting policies used and the reasonableness of accounting estimates and related disclosures made by the Board of Directors of the Fund. |
• |
Conclude on the appropriateness of the Board of Directors of the Fund use of the going concern basis of accounting and, based on the audit evidence obtained, whether a material uncertainty exists related to events or conditions that may cast significant doubt on the Fund’s ability to continue as a going concern. If we conclude that a material uncertainty exists, we are required to draw attention in our report of the Réviseur d’Entreprises Agréé to the related disclosures in the financial statements or, if such disclosures are inadequate, to modify our opinion. Our conclusions are based on the audit evidence obtained up to the date of our report of the Réviseur d’Entreprises Agréé. However, future events or conditions may cause the Fund to cease to continue as a going concern. |
• |
Evaluate the overall presentation, structure and content of the financial statements, including the disclosures, and whether the financial statements represent the underlying transactions and events in a manner that achieves fair presentation. |
We communicate with the Board of Directors of the Fund regarding, among other matters, the planned scope and timing of the audit and significant audit findings, including any significant deficiencies in internal control that we identify during our audit.
25 June 2020
For Deloitte Audit, Cabinet de Révision Agréé
David Osville, Réviseur d’Entreprises Agréé, Partner
Gesamtergebnisrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
€ | Anmerkungen | 2019 | 2018 |
Vermögen | |||
Langfristiges Anlagevermögen | |||
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden („FVTPL“) | 5a | 5.011.918 | 3.331.747 |
Summe langfristiges Anlagevermögen | 5.011.918 | 3.331.747 | |
Umlaufvermögen | |||
Forderungen von nahestehenden Parteien | 6a | 100.000 | 105.085 |
Sonstige Forderungen und Vorauszahlungen | 5b | 443.482 | 438.385 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5c | 325.912 | 237.074 |
Summe Umlaufvermögen | 869.394 | 780.544 | |
Summe Vermögen | 5.881.312 | 4.112.292 | |
Verbindlichkeiten | |||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
An nahestehende Parteien zu zahlende Beträge | 6a | (251.228) | (401.049) |
Sonstige Verbindlichkeiten und antizipative Aufwendungen | 6b | (280.206) | (75.459) |
Derivative Finanzinstrumente | 6c | (35.967) | – |
Vorschüsse von Anteilseignern | (360.485) | (133.072) | |
Zu zahlende Ausschüttungen | (69.610) | – | |
Summe Verbindlichkeiten | (997.496) | (609.580) | |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember | 7 | 4.883.816 | 3.502.711 |
Die vorstehende Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit den beigefügten Anmerkungen zu lesen.
Vertreten durch: | 2019 | 2018 | |
EUR Anteile (akkumuliert) | |||
Anzahl der Anteile | 1.006,83 | 422,32 | |
Nettovermögenswert je Anteil (EUR) | 7 | EUR 706,56 | EUR 906,37 |
EUR Anteile (Distribution) | |||
Anzahl der Anteile | 41.686,70 | 33.008,58 | |
Nettovermögenswert je Anteil (EUR) | 7 | EUR 52,17 | EUR 69,41 |
CHF Anteile (akkumuliert) | |||
Anzahl der Anteile | 73,66 | 30,00 | |
Nettovermögenswert je Anteil (CHF) | 7 | CHF 753,98 | CHF 1.003,76 |
CHF Anteile (Distribution) | |||
Anzahl der Anteile | 3.014,85 | 940,78 | |
Nettovermögenswert je Anteil (CHF) | 7 | CHF 619,81 | CHF 875,66 |
USD Anteile (akkumuliert) | |||
Anzahl der Anteile | 115,60 | 91,02 | |
Nettovermögenswert je Anteil (USD) | 7 | USD 678,35 | USD 886,22 |
USD Anteile (Distribution) | |||
Anzahl der Anteile | 73,84 | – | |
Nettovermögenswert je Anteil (USD) | 7 | USD 807,64 | – |
GBP Anteile (Distribution) | |||
Anzahl der Anteile | 50,00 | – | |
Nettovermögenswert je Anteil (GBP) | 7 | GBP 755,13 | – |
CZK Anteile (Distribution) | |||
Anzahl der Anteile | 1.000,00 | – | |
Nettovermögenswert je Anteil (CZK) | 7 | CZK 924,49 | – |
AUD Anteile (Distribution) | |||
Anzahl der Anteile | 27,50 | – | |
Nettovermögenswert je Anteil (AUD) | 7 | AUD 841,22 | – |
SGD Anteile (akkumuliert) | |||
Anzahl der Anteile | 15,00 | ||
Nettovermögenswert je Anteil (SGD) | 7 | SGD 935,52 |
Die vorstehende Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit den beigefügten Anmerkungen zu lesen.
€ | Anmerkungen | 2019 | 2018 |
Erträge und Bewegungen aus finanziellen Vermögenswerten | |||
Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 8 | 351.260 | – |
Nicht realisierte Währungsverluste aus finanziellen Vermögenswerten | 9 | (67.368) | 9.231 |
Devisenverluste aus derivativen Finanzinstrumenten | 10 | (355.508) | – |
Sonstige Nettoveränderungen bei Anlagen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5b | (377.632) | – |
Erträge aus der Ausschüttungsgebühr | 52.156 | – | |
Gesamtnetto (Verlust)/Gewinn und Bewegungen aus finanziellen Vermögenswerten | (397.092) | 9.231 | |
Gebühren und Aufwendungen | |||
Managementgebühren | 14 | (89.516) | (37.500) |
Anfangsgebühren | 14 | (118.118) | (27.894) |
Verwaltungs- und Depotgebühren | (179.345) | (165.800) | |
Aufwendungen für Ausschüttungsgebühr | (52.156) | – | |
Sonstige Betriebskosten | 11 | (392.072) | (87.446) |
Summe Gebühren und Aufwendungen | (831.207) | (318.640) | |
Verlust vor Steuern | (1.228.299) | (309.409) | |
Steuern | 12 | (2.944) | (690) |
Gesamtverlust, zurechenbar Anteilseigner | (1.231.243) | (310.099) | |
EUR R Anteile (akkumuliert) | (148.244) | (23.219) | |
EUR R Anteile (Distribution) | (601.691) | (274.266) | |
CHF R Anteile (akkumuliert) | (11.534) | 394 | |
CHF R Anteile (Distribution) | (426.473) | (10.867) | |
USD R Anteile (akkumuliert) | (18.658) | (2.141) | |
USD R Anteile (Distribution) | (10.594) | – | |
GBP R Anteile (akkumuliert) | (8.921) | – | |
CZK R Anteile (Distribution) | (2.410) | – | |
AUD R Anteile (Distribution) | (2.111) | – | |
SGD R Anteile (akkumuliert) | (609) | – |
Die vorstehende Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit den beigefügten Anmerkungen zu lesen.
Eigenkapitalveränderungsrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
€, sofern nicht anders angegeben | Summe | NAV pro EUR R Anteil (akk) | NAV pro EUR R Anteil (Dis) | NAV pro CHF R Anteil (akk) | NAV pro CHF R Anteil (Dis) |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2017 | 847.587 | – | 847.587 | – | – |
Anpassung der Gewinnrücklagen | (16.467) | – | (16.467) | – | – |
Nettovermögen der Anteilseignern zum 1. Januar 2018 | 831.120 | – | 831.120 | – | – |
Kapitaleinlagen von Anteilseignern | 3.056.295 | 406.000 | 1.796.955 | 26.321 | 754.321 |
Rückgang der den Anteilseigner zuzurechnenden Vermögenswerte | (310.099) | (23.219) | (274.266) | 394 | (10.867) |
Ausschüttungen an Anteilseigner durch Dividenden | (74.605) | – | (62.773) | – | (11.832) |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2018 | 3.502.711 | 382.781 | 2.291.036 | 26.715 | 731.622 |
Kapitaleinlagen von Anteilseignern | 2.808.894 | 476.849 | 572.010 | 35.904 | 1.519.928 |
Rückgang der den Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte | (1.231.243) | (148.244) | (601.691) | (11.534) | (426.473) |
Ausschüttungen an Anteilseigner durch Dividenden | (196.546) | – | (86.458) | – | (106.300) |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2019 | 4.883.816 | 711.386 | 2.174.897 | 51.085 | 1.718.776 |
€, sofern nicht anders angegeben | NAV pro USD R Anteil (akk) | NAV pro USDR Anteil (Dis) | NAV pro GBP R Anteil (Dis) | NAV pro CZK R Anteil (Dis) |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2017 | – | – | – | – |
Anpassung der Gewinnrücklagen | – | – | – | – |
Nettovermögen der Anteilseignern zum 1. Januar 2018 | – | – | – | – |
Kapitaleinlagen von Anteilseignern | 72.698 | – | – | – |
Rückgang der den Anteilseigner zuzurechnenden Vermögenswerte | (2.141) | – | – | – |
Ausschüttungen an Anteilseigner durch Dividenden | – | – | – | – |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2018 | 70.557 | – | – | – |
Kapitaleinlagen von Anteilseignern | 17.953 | 65.406 | 54.915 | 39.176 |
Rückgang der den Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte | (18.658) | (10.594) | (8.921) | (2.410) |
Ausschüttungen an Anteilseigner durch Dividenden | – | (1.688) | (1.448) | (393) |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2019 | 69.852 | 53.124 | 44.546 | 36.373 |
€, sofern nicht anders angegeben | NAV pro AUDR Anteil (Dis) | NAV pro SGD R Anteil (akk) |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2017 | – | – |
Anpassung der Gewinnrücklagen | – | – |
Nettovermögen der Anteilseignern zum 1. Januar 2018 | – | – |
Kapitaleinlagen von Anteilseignern | – | – |
Rückgang der den Anteilseigner zuzurechnenden Vermögenswerte | – | – |
Ausschüttungen an Anteilseigner durch Dividenden | – | – |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2018 | – | – |
Kapitaleinlagen von Anteilseignern | 16.852 | 9.903 |
Rückgang der den Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte | (2.111) | (609) |
Ausschüttungen an Anteilseigner durch Dividenden | (258) | – |
Nettovermögen der Anteilseigner zum 31. Dezember 2019 | 14.483 | 9.294 |
Die vorstehende Bilanz der Veränderungen des Nettovermögens ist in Verbindung mit den beigefügten Anmerkungen zu lesen.
Kapitalflussrechnung für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
€ | Anmerkungen | 2019 | 2018 |
Kapitalflüsse aus operativer Tätigkeit | |||
Verringerung des den Anteilseignern zurechenbaren Nettovermögens | (1.231.243) | (310.099) | |
Bereinigt um: | |||
Aufgelaufene Zinserträge | 8 | (351.260) | – |
Sonstige Nettoveränderungen bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5a | 377.632 | – |
Nicht realisierte Währungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 9 | 67.368 | (9.231) |
Nicht realisierte Währungsverluste aus derivativen Finanzinstrumenten | 10 | 35.967 | – |
Nettoveränderungen bei den betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | (1.101.536) | (319.330) | |
Gezahlte Steuern | (2.944) | – | |
Nicht realisierte Devisengewinne aus betrieblichen Salden | (9.740) | – | |
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | (12) | (429.851) | |
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 54.898 | 65.552 | |
Netto-Cashflow in der operativen Tätigkeit | (1.059.334) | (683.630) | |
Kapitalflüsse durch Investitionstätigkeiten | |||
Erwerb von Eigenkapitalbeteiligungen | 5a | (927) | (1.706) |
Erwerb von CCPs | 5a | (431.120) | (795.025) |
Erwerb von CCDs | 5a | (1.329.154) | (2.451.023) |
Netto-Cashflow für Investitionen | (1.761.201) | (3.247.754) | |
Kapitalflüsse durch Finanzierungstätigkeit | |||
Erlös aus der Ausgabe von Anteile | 7 | 3.036.307 | 3.056.295 |
Zahlung von Dividenden | 4 | (126.935) | (74.605) |
Netto-Kapitalzuflüsse durch Finanzierungstätigkeit | 2.909.372 | 2.981.690 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresbeginn | 237.074 | 1.186.768 | |
Zunahme/(Abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 88.837 | (949.694) | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Jahresende | 5b | 325.912 | 237.074 |
Die vorstehende Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit den beigefügten Anleihen zu lesen.
Erläuterungen zum Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2019 geendete Geschäftsjahr
1. Allgemeine Informationen
a) Übersicht
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV (der „Fonds“) ist ein geschlossener Investmentfonds, der als Aktiengesellschaft (société anonyme) mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable) gegründet und zugelassen ist der durch Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 geregelt wird und als gemeinsames geschlossenes Investmentunternehmen im Sinne des Wertpapiergesetzes gilt.
Der Fonds wird durch einen Verkaufsprospekt gemäß dem Wertpapiergesetz vom Mittwoch, 9. Januar 2019 geregelt und zum 31. März 2020 aktualisiert. Der Fonds ist beim Luxemburger Handelsregister eingetragen (B 212.272).
Der Fonds wurde am 2. Januar 2017 als geschlossener Fonds mit einem Enddatum bis spätestens 31. Dezember 2024 eingegliedert, obwohl die Verwaltungsratsmitglieder den Anteilseignern vorschlagen können, die Laufzeit um zwei aufeinanderfolgende einjährige Zeiträume zu verlängern.
Der Geschäftssitz des Fonds befindet sich in 6A, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, Großherzogtum Luxemburg.
Die geänderte Satzung wurde am 28. Dezember 2018 beim Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg eingetragen.
b) Ziel und Zweck
Ziel des Fonds ist es, eine attraktive Rendite aus Kapital zu erzielen, das in Infrastrukturanlagen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Versorgungsunternehmen, Verkehr, Soziale Infrastruktur, Kommunikation oder andere Infrastrukturanlagen investiert wird, mit einem sozial und ökologisch verantwortlichen Investitionsansatz, der auf nachhaltige Unternehmenswerte ausgerichtet ist.
Der Fonds wird in ein ausländisches Portfolio von Infrastrukturaktiva investieren, die von börsennotierten oder nicht börsennotierten öffentlichen oder privaten Unternehmen betrieben werden, die ihrerseits direkt oder indirekt Eigentümer sind und ein oder mehrere Infrastrukturaktiva entwickeln oder betreiben.
Der Fonds hat indirekt durch den Erwerb von Aktien, umwandelbaren Vorzugsaktien oder Wandelschuldverschreibungen von SolarArise India Projects Pvt Ltd, einem Investmentunternehmen mit Beteiligungen an einer Reihe von Zweckgesellschaften oder Einrichtungen, die am Bau, der Entwicklung oder dem Betrieb von Solarkraftwerken beteiligt sind, in eine Reihe von Zweckgesellschaften für besondere Zwecke investiert.
Die Anlageaktivitäten des Fonds im Jahr 2019 wurden von der MDO Management Company S.A. („AIFM“) unter den Bedingungen einer am 30. Juni 2017 geschlossenen AIFM-Vereinbarung und in Übereinstimmung mit dem AIFM-Gesetz verwaltet, um die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement des Fonds durchzuführen. Zum 1. Januar 2020 wurde die Adepa Asset Management S.A. zur Durchführung der Tätigkeiten eines AIFM ernannt.
c) Verwaltung des Fonds
Der AIFM verwaltet den Fonds gemäß der Offering Memorandum und den luxemburgischen Gesetzen und Verordnungen im ausschließlichen Interesse der Partner. Er ist vorbehaltlich der im Folgenden dargelegten Regeln befugt, alle mit dem Vermögen der Teilfonds direkt oder indirekt verbundenen Rechte auszuüben. Gemäß den Bedingungen des AIFM-Vertrags trifft der AIFM die Investitions- und Veräußerungsentscheidungen für die Teilfonds gemäß den Bedingungen des Verkaufsprospekts und vorbehaltlich einer vorherigen positiven Empfehlung des Investitionsausschusses.
Gemäß Artikel 181 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 unterhält der Unterfonds ein separates Portfolio von Vermögenswerten und unterhält seine Anlagetätigkeiten im Einklang mit seinen eigenen Anlagezielen, -strategien und -beschränkungen. Jeder Teilfonds haftet ausschließlich gegenüber den Gläubigern für die mit diesem Teilfonds verbundenen Schulden, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten. Zwischen den Anteilseignern gilt jeder Unterfonds als von den anderen Unterfonds getrennt.
d) Genehmigung dieser Jahresabschlüsse zur Ausgabe
Diese Jahresabschlüsse wurden vom Verwaltungsrat am 25. Juni 2020 zur Ausstellung genehmigt.
2. Grundlage der Vorbereitung
Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Erstellung dieser Abschlüsse angewandt werden, sind im Folgenden und in den entsprechenden Erläuterungen zu diesen Abschlüssen aufgeführt. Diese Grundsätze wurden in allen vorgelegten Jahren konsequent angewandt, sofern nicht anders angegeben.
a) Erstellungsgrundlagen
Die Finanzausweise des Fonds wurden gemäß den von der Europäischen Union angenommenen International Financial Reporting Standards („IFRS“) erstellt. Der Abschluss wurde auf Basis der originären Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstellt, modifiziert um die Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Erstellung von Abschlüssen nach IFRS erfordert die Verwendung bestimmter kritischer Schätzungen in der Rechnungslegung. Außerdem ist der Verwaltungsrat dazu verpflichtet, sein Urteil bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze des Fonds auszuüben. Die Bereiche mit einem höheren Grad an Beurteilung oder Komplexität oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss von Bedeutung sind, werden in Anmerkung 3 veröffentlicht und in den entsprechenden Erläuterungen zu diesem Abschluss näher erläutert.
Der Fonds erfüllt die Definition eines Investmentunternehmens gemäß IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“, da der Fonds Mittel für die Anlage und Bereitstellung professioneller Anlagedienstleistungen eingebracht hat. Der Zweck und die Ziele des Fonds wurden den Anlegern mitgeteilt. Da es sich also um ein Investmentunternehmen handelt, werden alle Anlagen unabhängig vom Kontrollkonzept entweder auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts bewertet und anschließend neu gemessen, und diese Anlagen sind nicht konsolidiert oder indirekte Anlagen, die zu amortisierten Kosten bewertet werden, und bewerten zu jedem Bilanzstichtag erwartete Kreditverluste.
b) Währungsumrechnung
Die Anleger des Fonds stammen hauptsächlich aus der Eurozone, wobei die Zeichnung von Aktien überwiegend auf Euro lautet. Die Haupttätigkeit des Fonds besteht darin, in nicht börsennotierte Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumente von nicht börsennotierten Unternehmen zu investieren, die an der Entwicklung, dem Bau oder dem Betrieb nachhaltiger Infrastrukturanlagen für erneuerbare Energien in Schwellenländern beteiligt sind. Die Entwicklung des Fonds wird gemessen und den Anlegern in Euro gemeldet, obwohl sie in anderen Währungen zusammengefasst ist, die den entsprechenden auf Währungen lautenden Aktienklassen zugeordnet sind. Der Verwaltungsrat betrachtet den Euro als die Währung, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrunde liegenden Transaktionen, Ereignisse und Bedingungen am zutreffendsten widerspiegelt. Der Jahresabschluss wird in Euro dargestellt, das ist die funktionale und Darstellungswährung des Fonds.
Fremdwährungstransaktionen werden in die funktionale Währung umgerechnet, wobei die zum Zeitpunkt der Transaktionen geltenden Wechselkurse zugrunde gelegt werden. Fremdwährungsvermögen und -verbindlichkeiten werden unter Verwendung des zum Zeitpunkt der Finanzlage geltenden Wechselkurses in die funktionale Währung umgerechnet. Devisengewinne und -verluste aus der Umrechnung sind in der Gesamtergebnisrechnung enthalten.
Devisengewinne und -verluste im Zusammenhang mit den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert verbuchten finanziellen Vermögenswerten („FVTPL“) sind in der Gesamtergebnisrechnung unter „Unrealisierte Fremdwährungsgewinne aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen. Weitere Einzelheiten zu den Rechnungslegungsgrundsätzen im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind in Anmerkung 5a enthalten.
Für die am 31. Dezember 2018 und 2019 abgelaufenen Jahre wurden die folgenden Kurse im Verhältnis zu erheblichen Fremdwährungssalden verwendet:
2019 | 2018 | |
Closing | Closing | |
EUR:INR | EUR1:INR 80.1376 | EUR 1:INR 79.8280 |
Kritische Urteile
– Funktionale Währung – Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der Euro die Währung ist, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrunde liegenden Transaktionen, Ereignisse und Bedingungen am zutreffendsten widerspiegelt. Der Euro ist die Währung, in der der Fonds seine Leistung misst und seine Ergebnisse berichtet, sowie die Währung, in der er die Mehrheit seiner Abonnements von seinen Investoren erhält. Diese Bestimmung berücksichtigt auch das Wettbewerbsumfeld, in dem der Fonds tätig ist, und macht einen Vergleich zu anderen europäischen Investitionsprodukten und Fonds. Die Bewertung der funktionalen Währung wird monatlich überprüft, um die eingegangenen Abonnements anhand der getätigten und zu tätigenden Investitionen zu bewerten.
c) Normen und Änderungen bestehender Normen mit Wirkung zum 1. Januar 2019
Es gibt keine Standards, Änderungen von Standards oder Interpretationen, die für die am 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahre wirksam sind und wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss des Fonds haben.
d) Neue Normen, Änderungen und Auslegungen, die nach dem 1. Januar 2020 wirksam sind und noch nicht vorzeitig angenommen wurden
Eine Reihe neuer Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen sind für die nach dem 1. Januar 2020 beginnenden Geschäftsjahre wirksam und wurden bei der Erstellung dieser Abschlüsse nicht frühzeitig angenommen. Keines davon dürfte wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Fonds haben.
e) Unternehmensfortführung
Der Verwaltungsrat des Fonds ist der Ansicht, dass der Fonds seine Tätigkeit als laufendes Anliegen fortsetzen wird und dass die Liquidität des Fonds ausreicht, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn sie im normalen Geschäftsverlauf mindestens zwölf Monate nach Genehmigung des Abschlusses fällig werden. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass der Fonds Netto-Laufzeitverbindlichkeiten in Höhe von 128.012 € hat, dies umfasst Verbindlichkeiten in Höhe von 360.485 €, die Abonnements erhalten und erst nach der Veröffentlichung des NAV vom Dezember 2019, der innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Ende des Jahres erfolgt, in Eigenkapital umgewandelt werden. Ohne diese erhaltenen Abonnements, da diese zukünftiges Eigenkapital darstellen, verfügt der Fonds über eine Nettostromvermögensposition von 232.383 EUR, was die Einschätzung des Verwaltungsrats unterstützt, dass der Fonds ein laufendes Anliegen ist.
3. Kritische Schätzungen und Beurteilungen der Rechnungslegung
Die Erstellung des Abschlusses nach IFRS erfordert die Verwendung bestimmter kritischer Schätzungen in der Rechnungslegung. Sie erfordert ebenfalls, dass das Management bei der Anwendung der Fonds-Rechnungslegungsgrundsätze Urteile fällt. Die Bereiche, die ein höheres Maß an Beurteilung oder Komplexität mit sich bringen und in denen Annahmen und Schätzungen für den Abschluss von Bedeutung sind. Eine Zusammenfassung dieser Schätzungen und Urteile ist im Folgenden mit weiteren Einzelheiten im entsprechenden Anhang zu diesem Abschluss aufgeführt.
a) Kritische Schätzungen und Annahmen der Rechnungslegung
Das Management macht Schätzungen und Annahmen für die Zukunft. Die daraus resultierenden Schätzungen in der Rechnungslegung werden per definitionem selten den entsprechenden tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten haben, sind wie folgt:
• |
Beizulegender Zeitwert von Wertpapieren, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind – siehe Anmerkung 5a. |
b) Kritische Urteile
• Funktionale Währung – siehe Anmerkung 2b.
4. Ausschüttungen an Aktionäre
Das den Anteilseignern zurechenbare Nettovermögen und die Rückzahlung von angelegtem gebundenem Kapital werden gegebenenfalls in der Tabelle der den Anteilseignern zurechenbaren Veränderungen des Nettovermögens angegeben.
Die vorgeschlagenen Ausschüttungen an Anteilseigner von Anteilsklassen werden in der Erklärung über Änderungen des Nettovermögens erfasst, wenn sie angemessen genehmigt sind und nicht mehr im Ermessen des Fonds liegen. Dies tritt typischerweise auf, wenn die vorgeschlagene Verteilung über Beschlüsse des Verwaltungsrats ratifiziert wird.
Im Laufe des Jahres 2019 wurden Auszahlungen in Höhe von 196.546 € vorgeschlagen und genehmigt, von denen 69.610 € zum 31. Dezember 2019 anfallen und anschließend im Januar 2020 gezahlt werden. Im am 31. Dezember 2018 endenden Jahr wurden 74.605 € Ausschüttungen vorgeschlagen und ausgezahlt.
5. Finanzielle Vermögenswerte
Der Fonds klassifiziert seine finanziellen Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien:
• |
diejenigen, die in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert (entweder im sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam) zu bewerten sind; und |
• |
diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind. |
Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und der vertraglichen Bedingungen der Cashflows ab. Bei Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis verbucht. Bei Beteiligungen an Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zum Handel gehalten werden, hängt dies davon ab, ob die Gruppe zum Zeitpunkt der erstmaligen Anerkennung eine unwiderrufliche Wahl getroffen hat, um die Eigenkapitalanlage erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) zu bilanzieren. Die Gruppe klassifiziert Schuldenanlagen neu, wenn und nur wenn sich ihr Geschäftsmodell für die Verwaltung dieser Vermögenswerte ändert.
€ | 2019 | 2018 |
Finanzielle Vermögenswerte | ||
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden („FVPL“) | ||
Anlagen in Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen (Anmerkung 5a) | 5.011.918 | 3.331.747 |
Finanzielle Vermögenswerte zu amortisierten Anschaffungskosten | ||
Sonstige Forderungen und Vorauszahlungen (Anmerkung 5b) | 543.482 | 543.470 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anmerkung 5c) | 325.912 | 237.074 |
Summe finanzielle Vermögenswerte | 5.881.312 | 4.112.291 |
a) Anlagen in Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen-Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden
Klassifizierung – Investitionen in Aktien, Vorzugsaktien und Schuldverschreibungen
Der Fonds klassifiziert Direktinvestitionen in Aktien, Vorzugsaktien und Schuldverschreibungen auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Fonds für die Verwaltung dieser finanziellen Vermögenswerte und der vertraglichen Cashflow-Eigenschaften dieser finanziellen Vermögenswerte. Das Portfolio der finanziellen Vermögenswerte wird verwaltet und die Performance auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts bewertet. Der Fonds konzentriert sich in erster Linie auf Informationen über den beizulegenden Zeitwert und nutzt diese Informationen, um die Wertentwicklung der Vermögenswerte zu bewerten und Entscheidungen zu treffen.
Der Fonds hat nicht die Option ergriffen, Eigenkapitalinstrumente durch andere Gesamterträge unwiderruflich als beizulegenden Zeitwert zu benennen.
Die vertraglichen Cashflows der Direktinvestitionen des Fonds in diese Schuldverschreibungen sind ausschließlich Kapital- und Zinsen, diese Wertpapiere werden jedoch weder zum Zwecke der Einziehung vertraglicher Cashflows gehalten noch sowohl zur Einziehung vertraglicher Cashflows als auch zum Verkauf gehalten. Die Erhebung vertraglicher Cashflows ist nur zufällig zur Erreichung des Ziels des Fonds-Geschäftsmodells. Folglich werden diese Direktinvestitionen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Fonds verpflichtet den Anlageberater und den Verwaltungsrat, die Informationen über diese finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zusammen mit anderen damit zusammenhängenden Finanzinformationen zu bewerten.
Ansatz, Ausbuchung und Bewertung
Regelmäßige Käufe und Verkäufe von Investitionen werden am Handelstag angesetzt – dem Zeitpunkt, an dem der Fonds sich zum Kauf oder Verkauf der Investition verpflichtet. Dies ist in der Regel das Abrechnungsdatum. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten werden in der Gesamtergebnisrechnung verrechnet.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt von Cashflows aus den Investitionen abgelaufen sind oder der Fonds im Wesentlichen alle Risiken und Belohnungen des Eigentums übertragen hat.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden alle finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zum beizulegenden Zeitwert bemessen. Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Kategorie „Finanzanlagen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden „, werden in der Gesamtergebnisrechnung unter „Unrealisierte Fremdwährungsgewinne aus finanziellen Vermögenswerten“ in dem Zeitraum, in dem sie entstehen, ausgewiesen.
Zinsen auf Schuldverschreibungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden in der Gesamtergebnisrechnung in „Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ angesetzt.
Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Direktinvestitionen
Bei dem beizulegenden Zeitwert handelt es sich um den Preis, der für den Verkauf eines Vermögenswerts im Rahmen einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt erhalten würde.
Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die im Verhältnis zu nicht börsennotierten Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumente stehen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand von Bewertungstechniken bestimmt. Der Fonds wendet eine Vielzahl von Methoden an und nimmt Annahmen an, die auf den zu jedem Berichtsstichtag bestehenden Marktbedingungen basieren. Verwendete Bewertungstechniken umfassen die Verwendung vergleichbarer gewöhnlicher Transaktionen zwischen Marktteilnehmern in jüngster Zeit, Verweis auf andere Instrumente, die im Wesentlichen die gleichen sind, diskontierte Cashflow-Analysen, Optionspreismodelle und andere Bewertungstechniken, die von Marktteilnehmern allgemein verwendet werden und die den maximalen Einsatz von Marktdaten ermöglichen und sich so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützen.
Der beizulegende Zeitwert solcher Wertpapiere, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, kann durch den Fonds unter Verwendung seriöser Preisquellen (wie Preisagenturen) oder indikativer Preise von Marktmachern für Anleihen/Schuldtitel ermittelt werden. Liegen keine Marktdaten vor, kann der Fonds Positionen mit eigenen Modellen bewerten, die in der Regel auf Bewertungsmethoden und -techniken basieren, die in der Branche allgemein als Standard anerkannt sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren zur Bewertung von International Private Equity und Venture Capital. Die Inputs in diese Modelle sind in erster Linie verdienen Multiples und diskontierte Cashflows. Die zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Modelle werden von erfahrenem Personal in einer unabhängigen Bewertungsfirma validiert und überprüft.
Die für Schuldverschreibungen verwendeten Modelle basieren auf dem Nettobarwert der geschätzten künftigen Cashflows, die je nach Liquidität angepasst werden, sowie auf Kredit- und Marktrisikofaktoren.
Kritische Schätzungen und Annahmen in der Rechnungslegung
– Der beizulegende Zeitwert solcher Wertpapiere, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, kann vom Fonds anhand seiner eigenen Modelle ermittelt werden, die in der Regel auf Bewertungsmethoden und -techniken basieren, die in der Branche allgemein als Standard anerkannt sind… Bei der Bewertung der nachstehenden Vermögenswerte haben wir folgende Bewertungsansätze berücksichtigt: Einkommensmethode, Marktansatzmethode, vergleichbare Transaktionsmethode und Nettovermögenswertmethode. Es wurde der Schluss gezogen, dass der Einkommensansatz am relevantesten ist, da der Wert von Investitionen durch viele Faktoren, einschließlich vertraglicher Bedingungen, beeinflusst wird und der Einkommensansatz Stresstests an wichtige Werttreiber ermöglicht.
Modelle verwenden beobachtbare Daten, soweit möglich. Bereiche wie Kreditrisiko (Eigen- und Gegenpartei), Volatilitäten und Korrelationen erfordern jedoch Schätzungen des Managements. Änderungen der Annahmen über diese Faktoren könnten sich auf den gemeldeten beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten auswirken. Die Sensibilität für nicht beobachtbare Inputs beruht auf der Erwartung des Managements, dass diese Inputs vernünftigerweise verändert werden können, unter Berücksichtigung der historischen Volatilität und Schätzungen künftiger Marktbewegungen.
Die Bestimmung dessen, was „beobachtbar“ ist, erfordert ein bedeutendes Urteil des Fonds. Der Fonds hält beobachtbare Daten für Marktdaten, die leicht verfügbar, regelmäßig verbreitet oder aktualisiert, zuverlässig und nachprüfbar, nicht proprietär und von unabhängigen Quellen bereitgestellt werden, die aktiv am relevanten Markt beteiligt sind.
€ | 2019 | 2018 |
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen | ||
Eigenkapitalinstrumente | 2.376 | 1.711 |
CCPs | 1.106.198 | 797.282 |
CCDs | 3.815.872 | 2.457.992 |
Kapitalisierte Rechtskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investitionen | 87.472 | 74.762 |
Summe der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 5.011.918 | 3.331.747 |
In den vorgenannten beizulegenden Zeitwerten enthalten sind: | ||
Aufgelaufene Zinsen an CCDs (Anmerkung 8) | 351.260 | – |
Nicht realisierte Währungsverluste aus finanziellen Vermögenswerten (Anmerkung 9) | (67.368) | (9.231) |
Sonstige Nettoveränderungen der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | (377.632) | – |
Zum 31. Dezember 2018 hatte der Fonds in Stammaktien, Pflichtwandelvorzugsaktien („CCPs“) und Pflichtwandelschuldverschreibungen („CDDs“) von SolarArise India Projects Pvt. Ltd („SolarArise“) investiert.
Im Laufe des Jahres, das am 31. Dezember 2019 endete, schloss der Fonds drei zusätzliche Käufe von Stammaktien, CCPs und CCDs von SolarArise ab. Die erste Tranche von 2019 („Tranche 1“ oder „1“ wurde im Mai 2019 abgeschlossen, die zweite oder „2“ im Juli 2019 und die dritte „3“ im Dezember 2019. Die folgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den im Jahr 2019 erworbenen Tranchen:
Betrieb am 31. Dezember | Equity | CCPs | CCDs | Total | Total |
in INR | in EUR | ||||
1 – Einheiten | 441 | 20.606 | 63.528 | ||
1 – Kaufpreis | INR 29.216 | INR 13.651.475 | INR 42.087.300 | INR 55.767.991 | € 716.904 |
2- Einheiten | 248 | 11.513 | 35.496 | ||
2 – Kaufpreis | INR 16.430 | INR 7.627.363 | INR 23.516.100 | INR 31.159.893 | € 405.253 |
3 – Einheiten | 398 | 18.408 | 56.752 | ||
3 – Kaufpreis | INR 26.368 | INR 12.195.300 | INR 37.598.200 | INR 49.819.868 | € 639.044 |
2018 – Gesamteinheiten | 2.062 | 96.069 | 296.176 | ||
2019 – Gesamteinheiten | 3.149 | 146.596 | 451.952 |
SolarArise hat den Erlös aus den oben genannten Investitionen für den Erwerb von Grundstücken vor Beginn des Solarbauprojekts in Uttar Pradesh (Indien) und weitere Finanzierungen für ein weiteres Solarprojekt in Maharashtra (Indien) verwendet, das 2018 mit dem Bau begann.
Eigenkapitalinstrumente
– Entspricht 3.149 Stammaktien von 10 INR Nennwert entsprechen 8,31 % der Anteile an SolarArise. Die Stammaktien haben Stimmrechte und sind unbelastet.
CCPs
– Entspricht 146.596 Pflichtwandelvorzugsaktien. Die Aktien haben zum achtjährigen Bestehen ab dem Anlagedatum eine Pflichtwandeloption in Stammaktien mit einer Umrechnungsquote von 1 CCP zu 10 Stammaktien. Dies sind stimmrechtslose Aktien.
CCDs
– Entspricht 451.952 Pflichtwandelanleihen. Die CCD haben zum achtjährigen Bestehen ab dem Anlagedatum eine Pflichtwandeloption in Stammaktien mit einer Umrechnungsquote von 1 CCD zu 10 Stammaktien. Die CCD erwirbt auch Zinsen mit dem niedrigeren Wert von 11,75 % pro Jahr oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Zinssatz.
Signifikante Inputs und die Auswirkungen, die sie auf die beizulegenden Zeitwerte haben könnten, werden nachstehend bekannt gegeben:
Signifikante nicht beobachtbare Eingänge | Eingaben | Verhältnis von nicht beobachtbaren Inputs zum beizulegenden Zeitwert |
Diskontsatz | 12,1%-14,1% | Eine Anhebung des vereinzelten Diskontsatzes würde zu einem Rückgang des beizulegenden Zeitwerts führen. Wäre der verwendete Diskontsatz um 0,5 % höher, während alle anderen Variablen konstant gehalten würden, würde der beizulegende Zeitwert der Investitionen um 50.000 € sinken. |
EBITDA-Marge | 80 – 90% | Eine Erhöhung der langfristigen Marge, die isoliert verwendet wird, würde zu einem Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen. |
b) Sonstige Forderungen und Vorauszahlungen
€ | 2019 | 2018 |
Vorbezahlte Anfangsgebühren | 426.917 | 288.095 |
Anlegerzeichnungen | – | 133.072 |
Sonstige Vorauszahlungen | 16.565 | 17.218 |
Summe sonstige Forderungen und Vorauszahlungen | 443.482 | 438.385 |
Die vorbezahlten Anfangskosten beziehen sich auf die an eine verbundene Partei zu zahlenden Aufwendungen und werden zum Zeitpunkt der Verpflichtung als Prozentsatz des Gesamtbetrags der investierten Abonnements berechnet. Solche Gebühren werden über die verbleibende Laufzeit des Fonds abgeschrieben und in der Gesamtergebnisrechnung als „Initialaufwendungen“ angesetzt.
c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bankguthaben, kurzfristig verfügbare Bankeinlagen und andere kurzfristige Investitionen in einem aktiven Markt mit ursprünglichen Laufzeiten von mindestens drei Monaten sowie Überziehungskredite. Überziehungskredite werden in den laufenden Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
€ | 2019 | 2018 |
Bankguthaben | 325.912 | 237.074 |
6. Finanzielle Verbindlichkeiten
Dieser Vermerk enthält Informationen über die Finanzinstrumente der Gruppe, darunter:
• |
einen Überblick über alle Finanzinstrumente des Fonds; |
• |
spezifische Informationen über jede Art von Finanzinstrumenten und |
• |
Rechnungslegungsgrundsätze |
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zu amortisierten Kosten gehalten und als aktuell bezeichnet, wobei sie innerhalb von 12 Monaten zahlbar sind.
a) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Parteien
€ | Type | 2019 | 2018 |
ThomasLIoyd Group Limited | Betriebssaldo | 100.000 | 100.000 |
Gesamtbetrag der Forderungen von verbundenen Parteien | 100.000 | 100.000 | |
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG | Verwaltungsgebühr | (39.516) | – |
MDO Management Company S.A. | Verwaltungsgebühr | (12.500) | (37.500) |
MDO Management Company S.A. | Risikoberatungsgebühr | (2.500) | (10.500) |
ThomasLloyd Global Asset Management GmbH | Vermittlungsgebühr | (1.930) | (34.388) |
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG | Anfängliche Gebühren | 14.655 | (318.661) |
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG | Betriebssaldo | (128.168) | – |
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH | Betriebssaldo | (81.269) | – |
Gesamtbetrag der an verbundene Parteien zu zahlenden Beträge | (251.228) | (401.049) |
b) Sonstige Verbindlichkeiten und antizipative Aufwendungen
Antizipative Aufwendungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend nach der Effektivzinsmethode zu amortisierten Aufwendungen ausgewiesen.
€ | 2019 | 2018 |
Verwaltungs-, Domizilierungs- und Übertragungsstellengebühren | 112.361 | 31.757 |
Rechts- und Beratungskosten sowie Wirtschaftsprüfervergütung | 118.666 | 250 |
Zahlbare MwSt. | 7.514 | 6.001 |
Antizipative Aufwendungen | 6.500 | 37.087 |
Zeichnungssteuer | 642 | 363 |
Quellensteuern einbehalten | 34.523 | – |
Summe sonstige Verbindlichkeiten und antizipative Aufwendungen | 280.206 | 75.459 |
c) Derivative finanzielle Instrumente
Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Art des Ansatzes der Gewinne und Verluste hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument bezeichnet wird, und wenn ja, von der Art des abgesicherten Grundgeschäfts. Bei der Bereitstellung wirksamer wirtschaftlicher Absicherungen im Rahmen der Risikomanagement-Politik des Fonds werden bestimmte Derivate nicht als Sicherungsinstrumente gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente“ bezeichnet. Sie werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, und die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden unmittelbar in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Derivate, die nicht für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften bestimmt sind, werden als laufende Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingestuft.
Im Jahr 2019 hat der Fonds eine Reihe von Investitionen auf andere Währungen als Euro lauten, da die Investitionen in SolarArise. Darüber hinaus sollte das unbeschränkte Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Vermögenswerte des Fonds 30 % der Beiträge des Fonds, abzüglich der Anfangsgebühren, nicht übersteigen.
Der Fonds ist in Devisen-Forderungen eingegangen, um seiner Politik, nicht mehr als 30 % des Fremdwährungsrisikos unbeschränkt zu haben, nachzukommen. Zum 31. Dezember 2019 sichert der Terminvertrag 3,125 Mio. € INR-Äquivalent ab, das am 1. Juni 2020 zu einem Streikpreis von 83.2INR:1 EUR zu begleichen ist. Die Bilanzierung des Hedge wurde nicht angewandt und daher wird der Mark-to-Market-Effekt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr betrug der Effekt dieser Derivate einen nicht realisierten Verlust von 35.967 € und einen realisierten Verlust von 319.541 € als INR-Abschreibung gegenüber Euro. Die finanziellen derivativen Gegenparteien der Gruppe können Margenausgleiche verlangen, wenn ihr Mark-to-Market-Wert eine vorab vereinbarte vertragliche Grenze überschreitet.
Um vor potenziellen Margen zu schützen, erfordert der Konzern erhebliche Marktbewegungen, hält einen Liquiditätspuffer in bar und überwacht monatlich die Einschussanforderungen für nachteilige Bewegungen im INR im Vergleich zum Euro. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Einschussanforderung im Zusammenhang mit Devisensicherungen auf 3.059 €.
7. Grundkapital und den Anteilseignern zurechenbarer Anteil am Nettovermögen
Der Fonds hat zwei Anteilsklassen ausgegeben, die entweder als Thesaurierungsanteile oder als Ausschüttungsanteile verfügbar sind.
Beide Anteilsklassen sind in EUR, GBP, USD, CHF, CZK, AUD, JPY und SGD verfügbar.
Beide Anteilsklassen sind am Ende der Laufzeit des Fonds einlösbar. Jede Klasse hat identische Rechte – abweichend von Ausschüttungsanteilen – auf vierteljährliche Ausschüttungen.
Der Nettoinventarwert pro Anteil jeder Anteilsklasse wird in der Referenzwährung der jeweiligen Anteilsklasse zu jedem Bewertungstag bestimmt, indem das jeder Anteilsklasse ordnungsgemäß zugeordnete Nettovermögen durch die Gesamtzahl der zum betreffenden Zeitpunkt ausstehenden Anteile der betreffenden Anteilsklasse dividiert wird. Das Nettovermögen einer Anteilsklasse besteht aus dem Wert des der betreffenden Anteilsklasse ordnungsgemäß zugeordneten Gesamtvermögens abzüglich der Summe der der betreffenden Anteilsklasse ordnungsgemäß zugeordneten Verbindlichkeiten; berechnet an jedem Bewertungstag.
Näheres dazu in der Erklärung der Veränderungen des Nettovermögens für die NAV nach Anteilsklassen.
8. Zinserträge
Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, stellen Zinsen aus Anlagen in Schuldverschreibungen dar, bei denen es sich um die Pflichtwandelanleihen handelt.
Soweit Quellensteuern erhoben werden, die im Rahmen der „Sonstigen Betriebskosten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene einschlägige Quellensteuerabgabe
€ | 2019 | 2018 |
Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 351.260 | – |
Die Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, belaufen sich auf 299,4 Mio. INR mit 11,75 %.
9. Nicht realisierte Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
€ | 2019 | 2018 |
Nicht realisierte Fremdwährungsgewinne/(-verluste) – Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | (67.638) | 9.231 |
Siehe Anmerkung 5a für weitere Informationen über Investitionen.
10. Fremdwährungsverluste aus derivativen Finanzinstrumenten
€ | 2019 | 2018 |
Nicht realisierte Fremdwährungsverluste | (35.967) | – |
Realisierte Fremdwährungsverluste | (319.541) | – |
Summe Fremdwährungsverluste aus derivativen Finanzinstrumenten | (355.508) | – |
11. Sonstige Betriebskosten
€ | 2019 | 2018 |
Prüfungshonorare | 102.453 | 29.107 |
Juristische Gebühren | 120.857 | 4.184 |
Bewertungsgebühren | 56.359 | – |
Sonstige Berufs- und Beratungsgebühren | 62.650 | 34.908 |
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen | 22.577 | – |
Sonstige Betriebskosten | 1.760 | 28.757 |
Devisen | (9.740) | (9.510) |
Quellensteuer auf Zinsen | 35.157 | – |
Summe sonstige Betriebskosten | 392.072 | 87.446 |
12. Besteuerung
Der Fonds hat seinen Wohnsitz in Luxemburg. Nach den geltenden luxemburgischen Rechtsvorschriften unterliegt der Fonds keiner Einkommens-, Körperschafts- oder Kapitalertragsteuer. Der Fonds unterliegt jedoch einer jährlichen Zeichnungssteuer (taxe d’abonnement) von 0,05 % seines Vermögens. Diese Steuer ist vierteljährlich fällig und wird am Ende des jeweiligen Quartals auf den Nettoinventarwert berechnet. Keine Stempelsteuer oder andere Steuer wird in Luxemburg für die Ausgabe von Zinsen in den Fonds fällig. Darüber hinaus wird der Fonds in zukünftigen Perioden im Verhältnis zum Zinsertrag aus den Investitionen in SolarArise im Dezember 2019 Quellensteuern einbeziehen. Solche Einkünfte oder Gewinne werden in der Gesamtergebnisrechnung brutto der Quellensteuern erfasst.
€ | 2019 | 2018 |
Zeichnungssteuer | 2.944 | 690 |
13. Finanzielle Risiken
Die Tätigkeit des Fonds setzt ihn einer Vielzahl von finanziellen Risiken aus: Marktrisiko (einschließlich Währungsrisiko, Fair Value- Zinsrisiko, Cashflow-Zinsrisiko und Preisrisiko), Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko.
Das gesamte Risikomanagementprogramm des Fonds zielt darauf ab, die für das Risikoniveau, dem der Fonds ausgesetzt ist, abgeleiteten Erträge zu maximieren und mögliche nachteilige Auswirkungen auf die finanzielle Leistung des Fonds zu minimieren. Die Politik des Fonds erlaubt es ihm, derivative Finanzinstrumente sowohl zu verwenden, um bestimmte Risikopositionen zu moderieren als auch welche zu schaffen.
Alle Wertpapieranlagen stellen ein Risiko für Kapitalverlust dar. Der maximale Kapitalverlust für erworbene Optionen sowie langfristige Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen ist auf den beizulegenden Zeitwert dieser Positionen beschränkt. Bei geschriebenen Kaufoptionen, Short-Futures-Positionen und Leerverkäufen in Aktien und Schuldtiteln kann der maximale Kapitalverlust unbegrenzt sein. Der maximale Kapitalverlust bei geschriebenen Verkaufsoptionen sowie langfristigen Terminkontrakten und Devisenterminkontrakten ist auf die nominalen Kontraktwerte dieser Positionen beschränkt.
Der Fonds nutzt verschiedene Methoden, um die verschiedenen Arten von Risiken, denen er ausgesetzt ist, zu messen und zu verwalten; diese Methoden werden im Folgenden erläutert.
Marktrisiko
(i) Devisenrisiko
Der Fonds ist international tätig und besitzt sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Vermögenswerte, die auf andere Währungen als den Euro, die funktionale Währung, lauten. Das Fremdwährungsrisiko, wie in IFRS 7 definiert, entsteht als Wert künftiger Transaktionen, anerkannte monetäre Vermögenswerte und monetäre Verbindlichkeiten, die auf andere Währungen lauten, schwanken aufgrund von Wechselkursveränderungen. Nach IFRS 7 ist die Exposition gegenüber Fremdwährung in Bezug auf nicht-monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ein Bestandteil des Marktpreisrisikos und nicht des Fremdwährungsrisikos. Das Management überwacht jedoch das Risiko aller auf Fremdwährung lautenden Aktiva und Passiva.
Der Fonds hat bestimmte Devisengeschäfte abgeschlossen, um seine Exposition gegenüber bestimmten Devisenbewegungen entsprechend den Anforderungen des Prospekts zu verwalten.
Wenn der Investmentberater einen Blick auf die künftige Richtung der Devisenkurse und die potenziellen Auswirkungen auf den Fonds formuliert, ist der Investmentberater der Faktor, der in seine Portfolio-Allokationsentscheidungen eingeht. Der Fonds hat zwar direktes Risiko für Wechselkursveränderungen auf den Preis von Wertpapieren ohne Euro, kann aber auch indirekt durch die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf die Erträge bestimmter Unternehmen, in die der Fonds investiert, beeinflusst werden, und daher kann die nachstehende Sensitivitätsanalyse nicht zwangsläufig die Gesamtauswirkungen auf die Nettoaktiva des Fonds, die den Anteilsinhabern künftiger Wechselkursbewegungen zuzurechnen sind, angeben.
Die nachstehenden Tabellen zusammenfassen die Aktiva und Passiva des Fonds, monetär und nicht-monetär, die auf eine andere Währung als den Euro lauten:
2019 – In € | EUR | USD | CHF | INR | Total |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 87.472 | – | – | 4.924.446 | 5.011.918 |
Forderungen von verbundenen Parteien | 100.000 | – | – | – | 100.000 |
Sonstige Forderungen | 443.482 | – | – | – | 443.482 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21.546 | 93.533 | 210.833 | – | 325.912 |
Summe Vermögen | 652.500 | 93.533 | 210.833 | 4.924.446 | 5.881.312 |
An verbundene Parteien zu zahlende Beträge | 251.228 | – | – | – | 251.228 |
Sonstige Verbindlichkeiten und antizipative Aufwendungen | 280.206 | – | – | – | 280.206 |
Derivative Finanzinstrumente | – | – | – | 35.697 | 35.697 |
Vorschüsse von Anteilseignern | 360.485 | – | – | – | 360.485 |
Zu zahlende Verteilungen | 69.610 | – | – | – | 69.610 |
Summe Nettovermögen/ (-verbindlichkeiten) | (309.029) | 93.533 | 210.833 | 4.888.479 | 4.883.816 |
% des Nettoinventarwerts (NAV, Net Asset Value) | (6%) | 2% | 4% | 100% | |
2018 – In € | EUR | USD | CHF | INR | Total |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 74.763 | – | – | 3.256.984 | 3.331.747 |
Sonstige Forderungen | 410.938 | – | 133.072 | – | 543.470 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 228.337 | – | 8.737 | – | 237.074 |
Summe Vermögen | 713.498 | – | 141.809 | 3.256.984 | 4.112.291 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 476.508 | – | 133.072 | – | 609.580 |
Summe Nettovermögen / (-verbindlichkeiten) | 236.990 | – | 8.737 | 3.256.984 | 3.502.711 |
% des Nettoinventarwerts (NAV, Net Asset Value) | 7% | – | 0% | 93% |
Im Einklang mit der Politik des Fonds überwacht der Investmentberater täglich das monetäre und nicht-monetäre Fremdwährungsrisiko des Fonds, und der Verwaltungsrat überprüft es vierteljährlich.
Die Sensitivitätsanalyse für das Risiko des Fonds gegenüber Wechselkursschwankungen beruht auf den Annahmen, dass der relevante Wechselkurs um einen angemessenen Prozentsatz erhöht/abgenommen wurde, wobei alle anderen Variablen konstant gehalten werden. Eine Schwankung von 5 % stellt unter Berücksichtigung der historischen Volatilität dieser Kurse die beste Schätzung des Managements für eine vernünftige mögliche Verschiebung der Wechselkurse dar.
Hätte sich der INR zum 31. Dezember 2019 gegenüber EUR um 5 % verstärkt, hätten sich das Nettovermögen und der Gewinn um 232.784 EUR erhöht (2018: 171,420 EUR). Eine 5 %ige Schwächung der INR gegenüber EUR hätte das Nettovermögen und den Gewinn um 257.288 EUR verringert (2018: 155,094 EUR).
(ii) Kursrisiko
Der Fonds ist dem Kursrisiko bei Eigenkapitalinstrumenten und dem Derivatpreisrisiko ausgesetzt. Dies ergibt sich aus Investitionen des Fonds, für die die Kurse in Zukunft ungewiss sind. Werden nicht-monetäre Finanzinstrumente – wie zum Beispiel Eigenkapitalinstrumente – auf andere Währungen als den Euro lauten, so schwankt der ursprünglich in Fremdwährung ausgedrückte und dann in Euro umgerechnete Kurs auch aufgrund von Wechselkursveränderungen.
Die Politik des Fonds besteht darin, das Preisrisiko durch Diversifizierung und Auswahl von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten innerhalb der vom Verwaltungsrat festgelegten Grenzen zu verwalten. Nicht mehr als 50 % des Nettovermögenswerts des Fonds sollen in ein einziges Land investiert werden.
Die Strategie des Fonds beschränkt auch einzelne Eigenkapitalinstrumente auf höchstens 30 % des den Anlegern zuzurechnenden Nettovermögens.
(iii) Cashflow und Zinsrisiko
Das Zinsrisiko ergibt sich aus den Auswirkungen von Schwankungen in der vorherrschenden Höhe der Marktzinsen auf den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie des künftigen Cashflows. Der Fonds hat in CCDs investiert, die festverzinsliche Cashflows generieren. Darüber hinaus hält der Fonds ein Bankguthaben, das eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hat. Daher ist die Belastung des Fonds durch das Zinsänderungsrisiko begrenzt.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass der Fonds möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Barmittel zu generieren, um seine Verpflichtungen bei Fälligkeit vollständig zu erfüllen.
Der Fonds könnte durch sein Geschäftsmodell, in Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumente zu investieren, die nicht aktiv an einer Börse gehandelt werden, Barbefreiungen von Aktien ausgesetzt sein. Infolgedessen kann der Fonds nicht in der Lage sein, seine Investitionen in diese Instrumente rasch zu einem Betrag in der Nähe ihres beizulegenden Zeitwerts zu liquidieren, um seinen Liquiditätsanforderungen gerecht zu werden, oder auf bestimmte Ereignisse wie die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit eines bestimmten Emittenten reagieren zu können.
Um die Gesamtliquidität des Fonds zu verwalten, ist der Fonds auch in der Lage, Rückforderungsanträge zurückzuhalten. Unter außergewöhnlichen Umständen ist der Fonds in der Lage, Rücknahmen auszusetzen, wenn dies im Interesse aller Anleger liegt. Der Fonds hat in den Jahren 2019 und 2018 keine Rücknahmen zurückgewiesen oder eine Aussetzung vorgenommen.
Kreditrisiko
Der Fonds ist dem Kreditrisiko ausgesetzt, d. h. dem Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments einen finanziellen Verlust für die andere Partei verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt.
Die Hauptkonzentration, der der Fonds ausgesetzt ist, ergibt sich aus den Investitionen des Fonds in Schuldverschreibungen. Der Fonds ist auch in geringerem Masse dem Gegenparteikreditrisiko auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Krediten und anderen Forderungen ausgesetzt.
Der Fonds misst das Kreditrisiko und die erwarteten Kreditverluste unter Verwendung der Ausfallwahrscheinlichkeit, des Ausfallrisikos und des Verlusts bei Ausfall. Das Management berücksichtigt sowohl historische Analysen als auch zukunftsgerichtete Informationen bei der Ermittlung erwarteter Kreditverluste.
Die Politik des Fonds besteht darin, das Kreditrisiko durch den Abschluss von Transaktionen nur mit führenden Finanzinstituten und namhaften Industrieunternehmen zu minimieren. Ungenutzte, noch nicht ausgeschüttete oder angelegte Mittel können nach freiem Ermessen des AIFM vorübergehend in Geldmarktinstrumente und sonstige flüssige Mittel investiert werden. Solche temporären Investitionen müssen bei seriös bewerteten Instituten wie der Quintet Private Bank (Europe) S.A., Luxemburg, platziert werden.
Management des Kapitalrisikos
Das Kapital des Fonds wird durch das den Anlegern zuzurechnende Nettovermögen vertreten. Die Höhe des den Anlegern zuzurechnenden Nettovermögens kann sich monatlich ändern, da der Fonds den nach Ermessen der Anleger erfolgenden Zeichnungen und Rücknahmen sowie Änderungen aufgrund der Leistung des Fonds unterliegt. Das Ziel des Fonds bei der Verwaltung des Kapitals besteht darin, die Fähigkeit des Fonds zu wahren, in Zukunft weiterhin tätig zu bleiben, um so den Anlegern Rendite zu bieten, anderen Interessenträgern Vorteile zu bieten und eine solide Kapitalbasis zu erhalten, die die Entwicklung der Investitionstätigkeit des Fonds unterstützt. Um die Kapitalstruktur aufrechtzuerhalten, führt der Fonds folgende Maßnahmen durch:
• |
Überwachung der Höhe der Abonnements und Rückzahlungen |
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Rücknahme und Emission neuer Anteile gemäß den Gründungsdokumenten des Fonds, zu denen auch die Möglichkeit gehört, die Rücknahmen einzuschränken und bestimmte Mindestbeteiligungen und Zeichnungen zu verlangen. |
Der Verwaltungsrat und der Investmentberater überwachen das Kapital basierend auf dem Wert des Nettovermögens, das den Inhabern einlösbarer Anteile zuzurechnen ist.
Schätzung des beizulegenden Zeitwertes
Der beizulegende Zeitwert der an aktiven Märkten gehandelten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (z. B. börsennotierte Derivate und Handelspapiere) basiert am Jahresende auf börsennotierten Marktpreisen. Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Transaktionen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit mit ausreichender Häufigkeit und Volumen stattfinden, um Preisinformationen kontinuierlich bereitzustellen.
Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand von Bewertungstechniken bestimmt. Der Fonds wendet eine Vielzahl von Methoden an und nimmt Annahmen an, die auf den zu jedem Jahresende bestehenden Marktbedingungen basieren. Bewertungstechniken, die für nicht standardisierte Finanzinstrumente wie Optionen, Währungsswaps und andere derivative Freiverkehrsinstrumente verwendet werden, umfassen die Verwendung vergleichbarer neuerer Arm-Länge-Transaktionen, Verweis auf andere Instrumente, die im Wesentlichen gleich sind, diskontierte Cash-flow-Analysen, Optionspreismodelle und andere Bewertungstechniken, die von Marktteilnehmern häufig verwendet werden und die den maximalen Einsatz von Marktdaten ermöglichen und sich so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützen.
Bei Instrumenten, für die es keinen aktiven Markt gibt, kann der Fonds intern entwickelte Modelle verwenden, die in der Regel auf Bewertungsmethoden und -techniken basieren, die in der Industrie allgemein als Standard anerkannt sind. Bewertungsmodelle dienen in erster Linie der Bewertung von nicht börsennotierten Aktien, Schuldverschreibungen und anderen Schuldtiteln, für die die Märkte im Geschäftsjahr inaktiv waren oder gewesen sind. Einige der Inputs zu diesen Modellen stammen möglicherweise nicht aus der Beobachtung des Marktes und werden daher auf der Grundlage von Annahmen geschätzt. Das Ergebnis eines Modells ist immer eine Schätzung oder Annäherung eines Wertes, der nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann, und die angewandten Bewertungstechniken können nicht alle für die Positionen des Fonds relevanten Faktoren vollständig widerspiegeln. Die Bewertungen werden daher gegebenenfalls angepasst, um zusätzliche Faktoren wie Modellrisiko, Liquiditätsrisiko und Gegenparteirisiko zu ermöglichen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Buchwert abzüglich Wertminderung der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ihren beizulegenden Zeitwert annähert. Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten für Offenlegungszwecke wird durch Abzinsung der künftigen vertraglichen Cashflows zum aktuellen Marktzinssatz geschätzt, der dem Fonds für ähnliche Finanzinstrumente zur Verfügung steht.
Die Fair-Value-Hierarchie weist folgende Ebenen auf:
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Inputs der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, auf die das Unternehmen zum Bewertungsdatum zugreifen kann; |
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Inputs der Stufe 2 sind Inputs, die nicht in den Preisen enthalten sind, die direkt oder indirekt für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar sind. |
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Inputs der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Inputs für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit. |
Alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds werden auf Ebene 3 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts bewertet, da es sich um nicht börsennotierte Aktiva und Passiva handelt, ohne dass ein Markt für den Handel besteht. Es gab keine Veränderungen zwischen den Niveaus im Geschäftsjahr (2018: keine). Investitionen, die in Stufe 3 klassifiziert werden, weisen erhebliche nicht beobachtbare Inputs auf, da sie selten gehandelt werden. Zu den Instrumenten der Stufe 3 gehören Private Equity- und Unternehmensschuldverschreibungen. Da für diese Wertpapiere keine beobachtbaren Preise verfügbar sind, hat der Fonds zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts Bewertungsverfahren angewandt.
Die Bewertung der Stufe 3 wird monatlich von einem unabhängigen Gutachter und dem Bewertungsteam des Investmentberaters überprüft, die dem Verwaltungsrat monatlich berichten. Die Angemessenheit der Bewertungsmodell-Inputs sowie das Bewertungsergebnis unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden und -techniken, die als allgemeiner Branchenstandard anerkannt sind, werden regelmäßig bewertet.
14. Transaktionen mit nahestehenden Parteien
Die Aufwendungen werden nacheinander verbucht und in der Gesamtergebnisrechnung in dem Zeitraum erfasst, auf den sie sich beziehen.
In den Jahren 2019 und 2018 wurden folgende Transaktionen mit nahestehenden Parteien getätigt:
€ | Art der Transaktion | 2019 | 2018 |
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG | Managementgebühren | (39.516) | – |
ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG | Anfangsgebühren | (118.118) | (27.894) |
MDO Management Company S.A. | Verwaltungsgebühren | (50.000) | (37.500) |
MDO Management Company S.A. | Risikomanagement | (10.000) | (10.500) |
Adepa Asset Management S.A. | Verwaltungs- und Domizilierungsgebühren | (115.347) | (96.277) |
Verwaltungsgebühren
– Der Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr an den AIFM und auch an den Investmentberater, wobei er sie über den AIFM an den Investmentberater weiterleitet. Die Verwaltungsgebühr wird in monatlichen Raten gezahlt und errechnet sich aus 1,8 % des monatlichen NAV.
Anfangsgebühren
– Der Fonds zahlt dem Investmentberater Anfangsgebühren in Höhe von bis zu 13,8 % der gezeichneten Beträge. Diese Beträge können über die Laufzeit des Fonds abgeschrieben werden.
Leistungsgebühr
– Der Fonds kann auch eine jährliche Leistungsgebühr an den Investment-Berater zahlen. Diese Leistungsgebühr wird auf der Grundlage des Nettovermögenswerts des Fonds zum 31. Dezember abzüglich des Nettovermögenswerts zum Ende des Vorjahres berechnet, bevor die Leistungsgebühr abgezogen wird. Die Leistungsgebühr beträgt 20 % der Rendite des laufenden Jahres, ausgedrückt als Prozentsatz des Nettovermögenswerts des Vorjahres. Eine Leistungsgebühr fällt nicht an, wenn der Nettovermögenswert des laufenden Jahres unter dem Nettovermögenswert des Vorjahres oder dem höchsten Nettovermögenswert liegt, auf den in der Vergangenheit eine Leistungsgebühr entrichtet wurde. Ab dem 31. Dezember 2019 wurde keine Leistungsgebühr gezahlt oder fällig (2018: null).
15. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag gab es, bis auf die nachstehend beschriebenen, keine meldepflichtigen Ereignisse:
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Der COVID-19-Ausbruch hat sich 2020 mit einer erheblichen Anzahl von Infektionen rasch entwickelt. Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben die Wirtschaftstätigkeit weltweit beeinträchtigt. Zu den Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung des Virus gehören die Einschränkung der Personenbewegung, die Beschränkung von Flügen und anderen Reisen, die vorübergehende Schließung von Unternehmen und Schulen sowie die Absage von Veranstaltungen. Dies wird unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen wie die Lieferketten und die Produktion von Waren in der ganzen Welt haben, und eine geringere Wirtschaftstätigkeit dürfte zu einer geringeren Energienachfrage führen. Darüber hinaus kann die derzeitige Situation Investitionsentscheidungen verzögern, wobei die Abonnements des Fonds entweder anhalten oder niedriger sind als erwartet. Die Verwaltungsratsmitglieder verfolgen die aktuelle Situation weiterhin genau und sehen sie in den nächsten 12 Monaten nicht als Risiko für die Unternehmensfortführung. Zum 31. Mai 2020 beläuft sich der vom Fonds gemeldete NAV auf 5,1 Mio. €. |
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Der Fonds hat eine Vereinbarung zur Zeichnung von Vorzugsaktien in Höhe von bis zu 50 Mio. € an einem verbundenen Unternehmen, ThomasLloyd CTI Asia Holdings Pte Ltd., über die Laufzeit des Fonds abgeschlossen. Am 18. Juni 2020 hat der Fonds € 1,53 Mio. in Vorzugsaktien investiert. |
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Zum 31. Mai 2020 hat der Fonds die ausstehenden Devisentermine abgewickelt und ein 12 Monate dauerndes Termininstrument für den Kauf des Euro-Äquivalents von INR 260 Mio. zu einem Terminkurs von 90INR:1 EUR eingeführt. |
16. Angaben für Anleger (ungeprüft)
Vergütung der Mitglieder des AIFM
Der AIFM besitzt eine Vergütungsrichtlinie gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen, um sicherzustellen, dass seine Vergütungsstruktur mit seinen Interessen und denen der von ihm verwalteten kollektiven Anlagesysteme im Einklang steht, und um zu verhindern, dass Risiken eingegangen werden, die mit den Risikoprofilen, -regeln oder -ordnungen der von ihm verwalteten kollektiven Anlagesysteme unvereinbar sind.
Einzelheiten zur Vergütungspolitik des AIFM, einschließlich der für die Festlegung der festen und variablen Vergütungen des Personals zuständigen Personen, eine Beschreibung der wesentlichen Vergütungselemente und eine Übersicht über die Bestimmung der Vergütung, finden Sie unter http://www.mdo-manco.com/en/about-mdo/legal-documents.
Für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr (zu diesem Zeitpunkt hatte der AIFM eine Mitarbeiterzahl von 63 Mitarbeitern) belief sich die von der Managementgesellschaft an ihre Mitarbeiter gezahlte feste und variable Vergütung auf insgesamt 4.752.158 EUR bzw. 1.180.144 EUR. Die Gesamtvergütung, die der AIFM an das leitende Management und seine Mitarbeiter gezahlt hat, deren Maßnahmen wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der verwalteten kollektiven Anlagesysteme haben, belief sich auf 3.232.370 EUR. Der Vergütungsausschuss des AIFM hat die Umsetzung der Vergütungsrichtlinie überprüft und diesbezüglich keinen Mangel festgestellt. Darüber hinaus wurde die aktuelle Fassung der Vergütungsrichtlinie aktualisiert und vom Verwaltungsrat im Laufe des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres genehmigt, wobei die aktuelle Fassung vom Juli 2019 datiert.
Wesentliche Änderungen
Im Laufe des am 31. Dezember 2019 endenden Jahres gab es keine wesentlichen Änderungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fonds zum 1. Januar 2020 ADEPA Asset Management S.A. mit der Erfüllung der Aufgaben des AIFM betraut hat.
Risikomanagementsysteme
Alle für das Portfolio des AIF (bzw. seiner Teilfonds) relevanten Risiken, die aus dem Vermögen und den Finanzinstrumenten abgeleitet sind, die gehalten werden oder in die investiert wird, werden entsprechend marktüblichen Standardpraktiken und gemäß dem Risikomanagementverfahren und der Risikomanagementrichtlinie des AIFM angemessen ermittelt. Der AIFM hat verschiedene Risikomanagementsysteme eingeführt, um je nach den vom AIFM ermittelten Anlageklassen die unterschiedlichen Risiken, denen der AIF und seine Unterfonds ausgesetzt sein können, zu bemessen und zu überwachen, und im Rahmen der Risikomanagementpraktiken werden regelmäßig Berichte erstellt, die zentrale Risikokennzahlen veranschaulichen, entsprechend Methoden, die für die Art der Anlagen, denen der AIF und seine Unterfonds gegenüber stehen kann, geeignet sind. Darüber hinaus werden Stresstests durchgeführt und regelmäßige Überprüfungen der Investitionskonformität hinsichtlich der gesetzlichen Investitionsbeschränkungen sowie etwaiger relevanter Einschränkungen der Angebotsunterlagen durchgeführt. Alle wesentlichen Risiken und potenziellen Probleme werden dem Verwaltungsrat des AIF gemeldet.
Liquidität
Der AIFM unterhält ein Liquiditätsrisikomanagementverfahren, das die Überwachung des Liquiditätsprofils des Fonds ermöglichen soll. Keiner der Vermögenswerte des Fonds unterliegt aufgrund seines illiquiden Charakters besonderen Regelungen. Ändert sich dies, unterrichtet der Verwaltungsrat des Fonds oder der AIFM alle Anleger, durch eine angemessene Offenlegung mindestens einmal jährlich oder früher, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist, über den Prozentsatz der Vermögenswerte des Fonds, die besonderen Regelungen unterliegen.
Hebelwirkung
Gemäß der AIFM-Verordnung ist Fremdfinanzierung jede Methode, durch die die Exposition des Fonds erhöht wird, einschließlich der Kreditaufnahme und der Verwendung von Derivaten. Sie wird als Prozentsatz der Exposition eines Fonds in Bezug auf seinen Nettoinventarwert ausgedrückt und sowohl nach der Brutto- als auch nach der Commitment-Methode berechnet.
Nach der Bruttomethode stellt die Forderung die Summe der Positionen eines Fonds (einschließlich aller Beteiligungen) nach Abzug des Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten dar, ohne dass Sicherungs- und Aufrechnungsgeschäfte berücksichtigt werden. Im Rahmen der Commitment-Methode wird das Risiko ohne Abzug des Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und, falls zutreffend, nach gegenseitiger Aufrechnung bestimmter Absicherungs- und Aufrechnungspositionen berechnet.
Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich der entsprechend der Bruttomethode und entsprechend der Commitment-Methode berechnete Fremdfinanzierungsgrad auf 167.26 % bzw. 41.07 %.
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Diese Bilanz wurde am 9. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KGLangenJahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen (Amtsgericht Osnabrück, HRA 205490), die Vorschriften des HGB für kleine Kommanditgesellschaften i. S. d. § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB sowie die spezialgesetzlichen Vorschriften des VermAnIG angewandt worden. Nach § 26 Abs. 2 VermAnIG i. V. m. § 326 des Handelsgesetzbuchs sind die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften hingegen nicht anzuwenden. Die Kapitalflussrechnung wird durch die Gesellschaft freiwillig erstellt und die Erleichterung nach § 24 Abs.1 VermAnIG wird nicht in Anspruch genommen. Darstellung, Gliederung sowie Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Finanzanlagen In den sonstigen Ausleihungen wird der Gewinnanspruch (netto) aus der stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, in Höhe von TEUR 3.517 (i. V. TEUR 3.517) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine Abschreibung in Höhe von TEUR 13.046 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die kumulierten Ausschüttungen/Entnahmen betragen TEUR -21.742 (i. V. TEUR -17.589) und die insgesamt getätigten Einlagen betragen TEUR 60.212 (i. V. TEUR 55.870), sodass sich insgesamt der Bilanzansatz in Höhe von TEUR 28.941 (i. V. TEUR 41.798) ergibt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Als Forderungen gegen nahestehende Unternehmen werden Forderungen an die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, ausgewiesen. 3. Guthaben bei Kreditinstituten Die Position enthält das Guthaben bei zwei Kreditinstituten. Die Veränderungen ergeben sich aus der Kapitalflussrechnung in Anlage 4. 4. Eigenkapital Das Kapital der Kommanditisten setzt sich wie folgt zusammen:
Von dem gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von TEUR 73.407 sind zum Bilanzstichtag TEUR 73.357 bei der Eintragung im Handelsregister berücksichtigt. Das eingetragene Haftkapital beträgt TEUR 73. Abzüglich der ausstehenden Einlagen verbleiben somit zum Bilanzstichtag Einlagen in Höhe von TEUR 50, die zur Durchführung der Erhöhung der Haftsumme der Treuhandkommanditistin geleistet wurden. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt 167 Verträge mit einem gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von TEUR 2.461 gekündigt. Die Auszahlung des Restguthabens (Summe der Kapitalkonten I bis III) steht entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag unter dem Vorbehalt, dass durch die Zahlung des Guthabens kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt wird. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TEUR 659 (i. V.TEUR 1.177) das Kontokorrentkonto der Kommanditistin, der ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG, Zürich/Schweiz), mit TEUR 216 (i.V. TEUR 0) das Kontokorrentkonto der Kommanditistin Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen, sowie mit TEUR 5 (i. V. TEUR 0) das Kontokorrentkonto der Komplementärin Cleantech Management GmbH, Langen. Die Kontokorrentkonten werden mit 1,0 % p.a. verzinst. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 8) sowie übrige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 220 (i. V. TEUR 54). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. II. Gewinn- und Verlustrechnung Finanzergebnis Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen Zinsaufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 5 (i. V. TEUR 5). C. Sonstige Angaben 1. Persönlich haftender Gesellschafter Die Cleantech Management GmbH, Langen, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25 ist alleinige persönlich haftende Gesellschafterin. Die Haftungsvergütung für die Gesellschafterin beträgt TEUR 3. 2. Personal Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Wichtige Verträge Stille Beteiligung Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 14. August 2012 und Nachtrag vom 18. Juli 2013 mit der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, einen Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft geschlossen. Die typisch stille Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer vereinbart. Der typisch stille Gesellschafter ist erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2020 zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Nominaleinlage beträgt bis zu TEUR 85.000 und kann durch den stillen Gesellschafter in Raten erbracht werden. Mit Nachtrag vom 18. Juli 2013 wurde die Nominaleinlage auf insgesamt TEUR 171.000 festgelegt. Eine Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Leistung von Nachschüssen über die gezeichnete Einlage hinaus besteht nicht. Entnahmen sind grundsätzlich nur in Gewinnjahren und grundsätzlich nur in Höhe des Gewinnanteils des typisch stillen Gesellschafters zulässig. Durch Entnahmen darf kein negatives Kapitalkonto entstehen, bzw. es darf sich ein negatives Kapitalkonto nicht erhöhen. Dem stillen Gesellschafter stehen keine Mitwirkungs- oder Mitspracherechte zu. Der typisch stille Gesellschafter ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt. An einem Verlust nimmt der typisch stille Gesellschafter nicht teil. Der typisch stille Gesellschafter ist am Vermögen, den stillen Reserven und dem Unternehmenswert der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Langen, beteiligt. Der typisch stille Gesellschafter tritt mit seinen Entnahme- und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die Erfüllung der Forderungen von Gläubigern der Unternehmensträgerin zurück. Die Basis für den Anteil am Gewinn des Unternehmens als stiller Gesellschafter bildet die gezeichnete und eingezahlte Nominalanlage. Treuhandvertrag Die Cleantech Treuvermögen GmbH, Langen, übernimmt als Treuhandkommanditistin die Aufgabe der treuhänderischen Verwaltung der Kommanditbeteiligungen für diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Cleantech Treuvermögen GmbH ist der Treuhandvertrag vom 14. August 2012. Der Treugeber kann jederzeit das Treuhandverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber der Cleantech Treuvermögen GmbH kündigen und die Herausgabe der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung verlangen und seine Rechte als Direktkommanditist wahrnehmen. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -13.676 wird in voller Höhe dem Kapitalkonto II der Kommanditisten belastet. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. D. Versicherung der Geschäftsführung Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beschrieben sind.
Langen, 23. Februar 2022 Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vertreten durch Cleantech Management GmbH Geschäftsführung Matthias Klein und ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG Geschäftsführung Matthias Klein Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen
Lagebericht 2020Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Hauptgeschäftstätigkeit der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ist die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen (Gesellschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genusskapitalbeteiligungen etc.) an inländischen Unternehmen, die vornehmlich im Bereich Cleantech tätig sind, mit Ausnahme von Beteiligungen, die der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten einen aktiven Einfluss auf die Geschäftsführung der Projektgesellschaft vermitteln und/oder Beteiligungen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften. Dabei wird insbesondere eine typische stille Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH mit Sitz in Langen erworben, gehalten, verwaltet und gegebenenfalls veräußert. Der Vertrag über die stille Beteiligung wurde am 14.08.2012 geschlossen und zuletzt am 18.07.2013 geändert. Ziele und Strategien Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ermöglicht Anlegern das Eingehen einer unternehmerischen Beteiligung in Form des Erwerbs von Kommanditanteilen nach Maßgabe der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), entweder als Direktkommanditist oder als Treugeber mittelbar über die Cleantech Treuvermögen GmbH mit Sitz in Langen. Anlageziel der Gesellschaft ist es, das Kapital, das mittels der beiden genannten Beteiligungsmöglichkeiten generiert wird, in die stille Beteiligung zu investieren, um damit im Gegenzug am wirtschaftlichen Erfolg sowie dem Unternehmenswachstum der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH teilzuhaben, mit dem Ziel auf diese Art und Weise ein nachhaltig positives Unternehmensergebnis zu erzielen. Unternehmerisches Hauptziel der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist die Erzielung einer attraktiven Rendite auf das eingesetzte Kapital durch einen Investmentansatz, der auf der Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft basiert. Dabei steht die nachhaltige Wertentwicklung eindeutig im Vordergrund. Das Investitionsrisiko soll durch gezielte Diversifikation im Hinblick auf Länder, Branchen, Technologien und Investmentstile reduziert werden. Um die genannten Anlageziele zu erreichen, investiert die Gesellschaft direkt oder indirekt in ein breites Spektrum nicht börsengehandelter Anlageobjekte aus den Sektoren „Erneuerbare Energien“, „Versorgung“, „Transport“, „Soziale Infrastruktur“ und „Kommunikation“ in den Schwerpunktregionen Asien und die Philippinen. Überblick über die allgemeinen makroökonomischen Einflüsse im Geschäftsjahr 2020 mit Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/2022
Geschäftsverlauf Das Unternehmen konnte im Jahr 2020 weitere Kommanditanteile platzieren und war so in der Lage, entsprechende Einlagen auf die gezeichnete stille Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH zu tätigen. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -13.676 beendet. Das Jahresergebnis mit T€ -13.676 ist geprägt durch die Eigenkapitalbeschaffungskosten, welche nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften im Jahr der Platzierung vollständig aufwandswirksam berücksichtigt werden müssen. Daher hat das Unternehmen in der Kapitalplatzierungsphase eine konzeptionell überproportionale Ergebnisbelastung. Zudem musste die Gesellschaft eine außerplanmässige Abschreibung in Höhe von T€ 13.046 vornehmen. Beteiligungsportfolio Nachfolgend wird ein Überlick der von der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH getätigten Investitionen gegeben, in welche die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG über typisch stille Beteiligung investiert hat.
Das Gesamtportfolio wird dann aktualisiert, sobald die im Bau und in der Entwicklung befindlichen Projekte im Jahr 2023 den vollen kommerziellen Betrieb erreicht haben** Gesamtsumme beinhaltet alle Projektstsandortgrössen ausser Madhya Pradesh I da TBC Überblick über das philippinische Beteiligungsportfolio Im Jahr 2020 und bis in das Jahr 2021 hinein befanden sich die Biomassekraftwerke in einer Lagerwartungsphase, da die Stromnachfrage aufgrund von landesweiten Schließungen zurückging und die operative Effizienz der Regierungsbehörden durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde. Die Biomassekraftwerke nutzten diesen Zeitraum, um Tests und andere Programme zur Steigerung der betrieblichen Effizienz durchzuführen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist jedes unserer Biomassekraftwerke am Netz angeschlossen und im Betrieb. In zwei von drei Anlagen wurde bereits Strom erzeugt und Einnahmen erzielt, wobei der volle kommerzielle Betrieb Anfang des zweiten Quartals aufgenommen wurde. Jedes Biomassekraftwerk wird sich weiterhin um einen langfristigen Stromabnahmevertrag bemühen und den Strom derzeit zum örtlichen Marktpreis abnehmen. Im zweiten Quartal 2021 erwarb ThomasLloyd die verbleibenden Anteile, die von Nicht-ThomasLloyd-Unternehmen gehalten wurden, da das Gesetz zur Beschränkung des ausländischen Eigentums an Biomasse-, Wasser- und Abfallunternehmen im November 2019 aufgehoben wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält ThomasLloyd 100 % der Biomasseanlagen. Alle drei Biomassekraftwerke und Solarkraftwerke befinden sich auf der philippinischen Insel Negros. Einzelheiten zu den Anlagen sind unten zusammengefasst.
(1) Solarkapazität unter Verwendung der Gesamtwattzahl der Solarmodule in MW (DC). Überblick über das indische Infrastrukturportfolio Im Dezember 2018 tätigte ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH seine erste Investition in Indien und erwarb eine Beteiligung an SolarArise India Projects Pvt Ltd („SolarArise“). SolarArise ist ein in Delhi ansässiges Unternehmen, das 2015 als Plattform für Solarkraftwerke gegründet wurde und in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Großsolarkraftwerke investiert. Das derzeitige Portfolio von 434 MW (DC) umfasst sechs in Betrieb befindliche Anlagen in vier Staaten mit einer Gesamtkapazität von 234 MW. Darüber hinaus befindet sich ein siebtes Kraftwerk mit 200 MW in einem fünften Bundesstaat in der späten Entwicklungsphase; der Baubeginn wird für Anfang 2022 erwartet. Alle Anlagen profitieren von langfristigen Stromabnahmeverträgen mit dem oder den indischen Bundesstaaten. Alle Solarkraftwerke befinden sich in den Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Telangana und Uttar Pradesh. Einzelheiten zu den Solarkraftwerken sind unten zusammengefasst.
(a) Kennzeichnet zum 31.12.2020 im Bau befindliche Projekte. Lage des Unternehmens Vermögens- und Ertragslage Die stille Beteiligung als wesentliche Position des Aktivvermögens reduzierte sich von T€ 41.798 auf T€ 28.941. Auf der Passivseite ergab sich durch die Saldierung von Einlagen und Verlustanteil des laufenden Geschäftsjahres eine Reduktion des Kommanditkapitals von T€ 45.410 auf T€ 27.822. Rückstellungen waren in Höhe von T€ 79 (im Vorjahr T€ 93) zu bilden und die gesamten Verbindlichkeiten betrugen zum Stichtag T€ 1.113 (im Vorjahr T€ 1.246). Das Unternehmen partizipiert über die eingegangene stille Beteiligung an den Gewinnen, den stillen Reserven sowie an der Steigerung des Unternehmenswertes der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH. Die Erträge nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aus dieser stillen Beteiligung betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (im Vorjahr T€ 535). Wesentlicher Aufwandsposten waren Eigenkapitalbeschaffungskosten in Höhe von T€ 379.7 (im Vorjahr T€ 3.923). Prognose Entgegen der vorjährigen Prognose haben sich die Erträge aus der stillen Beteiligung im Geschäftsjahr 2020 vermindert. Finanzlage Die Gesellschaft soll den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zufolge bis zu 85 % des gezeichneten Kommanditkapitals in die stille Beteiligung an der Projektgesellschaft investieren. Zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft ist eine angemessene Liquiditätsreserve vorzuhalten. Zum Bilanzstichtag sind T€ 2 (im Vorjahr: T€ 4.881) an liquiden Mitteln vorhanden. Der Vornahme von Auszahlungen an die Gesellschafter in 2020 in Höhe eines Betrags von insgesamt T€ 3.694, der damit gemäß § 30 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages verbundenen Herabsetzung der Pflichteinlagen in entsprechender Höhe, wird zugestimmt. Kapitalauszahlungen an Anleger stehen gemäß den im Verkaufsprospekt genannten Bedingungen unter einen Liquiditätsvorbehalt. Die Liquidität ist abhängig von dem Investitionserfolg bezogen auf das im Lagebericht genannte Beteiligungsportfolio. Investitionen Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & KG reduzierte im Geschäftsjahr ihre stille Einlage an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH um T€ 12.857 (nach außerplanmäßiger Abschreibung). Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG entspricht auf Grund der außerplanmässigen Abschreibung nicht ganz den Erwartungen steht jedoch im Einklang mit der mittel- bis langfristigen Planung. Personal Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter. Chancen- und Risikobericht Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG stellt der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH eine stille Beteiligung für investive Zwecke im Cleantech-Sektor zur Verfügung. Die Entwicklung der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG hängt maßgeblich von der Geschäftsentwicklung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ab. Die Geschäftsentwicklung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH hängt maßgeblich vom Erfolg der eingegangenen Investitionen ab. Dabei spielt neben dem Akquisitionserfolg bei Neuprojekten nach deren Realisierung der Betrieb der Projekte und/oder der Verkauf der Projekte eine wesentliche Rolle. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist jedes unserer Biomassekraftwerke der CTIH GmbH am Netz angeschlossen und im Betrieb. In zwei von drei Anlagen wurde bereits Strom erzeugt und Einnahmen erzielt, wobei der volle kommerzielle Betrieb Anfang des zweiten Quartals aufgenommen wurde. Jedes Biomassekraftwerk wird sich weiterhin um einen langfristigen Stromabnahmevertrag bemühen und den Strom derzeit zum örtlichen Marktpreis abnehmen. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach privatwirtschaftlichen Investitionen in die Infrastruktur in Indien und den Philippinen sowie in anderen schnell wachsenden Volkswirtschaften bis 2021 und darüber hinaus steigen wird. Sowohl die indische als auch die philippinische Regierung haben sich öffentlich dazu verpflichtet, diese Agenden umzusetzen, auch wenn die COVID-19-Pandemie diese Initiative notwendigerweise auf Eis gelegt hatte. Mit Blick auf das Jahr 2022 ist es notwendig, dass private und öffentliche Investitionen und Aktivitäten fortgesetzt werden, um diese Versprechen und Verpflichtungen zu erfüllen. Unsere nachweisliche Erfolgsbilanz im Bereich der erneuerbaren Energien dürfte die Diversifizierung unserer Investitionsmöglichkeiten in andere Infrastruktursegmente und Regionen erleichtern. Die Geschäftsleitung der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist letztendlich für das Risikomanagement verantwortlich und prüft daher regelmäßig die größten Risiken und neu auftretenden Bedrohungen für die Strategie des Unternehmens sowie der Gruppe. Im Tagesgeschäft tragen die jeweils maßgeblichen Portfolio-, Asset- und Risikomanager die Verantwortung für das Risikomanagement und die regelmäßige Überprüfung der größten Gesellschaftsrisiken. Konzernweit sind alle Beschäftigten für das Risikomanagement und die Einhaltung unseres Kontrollrahmens verantwortlich. Vergütungsbericht Angaben gem. § 24 Abs. 1 VermAnIG Die Gesellschaft verfügte im Bereichsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:
Damit sind für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt T€ 185.3 zzgl. USt (T€ 220.6 brutto) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten. Prognosebericht Aufgrund der Geschäftsentwicklung in 2021 bestätigt sich unsere Einschätzung im Hinblick auf eine planmäßige weitere Entwicklung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG. Der kurz- und mittelfristige Geschäftsverlauf hängt im Wesentlichen von der Entwicklung des Portfolios sowie der Realisierung einzelner Projekte der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH ab. Zusätzliche Effekte können aus dem Konjunkturverlauf und der Entwicklung der Weltwirtschaft kommen. Soweit geringere bzw. keine Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt werden, erwarten wir für 2021 ein entsprechend rückläufiges handelsrechtliches Jahresergebnis. Sofern höhere Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt werden, wird für 2021 ein entsprechend verbessertes handelsrechtliches Jahresergebnis erwartet. Wir erwarten für die CTIH GmbH im Geschäftsjahr 2021 eine Rückkehr zum Wachstum und dementsprechend wieder mit einem Jahresgewinn. Dementsprechend erwarten wir auch für die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG im Vergleich zu diesem Geschäftsjahr ein besseres Jahresergebnis in Bezug auf die stille Beteiligung.
Langen, am 23.02.2022 Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG vertreten durch Cleantech Management GmbH Geschäftsführung Matthias Klein und ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG, Zürich Geschäftsführung Matthias Klein Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020, den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Kapitalflussrechnung vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Langen, zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Stuttgart, 24.02.2022 PKF WULF & PARTNER Ralph Setzer, Wirtschaftsprüfer |
Herr Klein ist der „dumme August“ für T.U. Miachael Sieg, wie einst Peter Kirchbaum. Sie erfüllen nur einen Zweck, sie fragen nicht viel und überweisen das Geld an Herrn Sieg. Dafür gibt es dann ein großzügeges Schmerzensgeld. Diese Produkte gehören vom Markt. 6 Millionen bei Herrn Klein als Salär, sollte man bestimmt Hinterfragen.