Die BaFin hat Herrn Thorsten Cierniak, Königsbach-Stein, mit Bescheid vom 28. Oktober 2016 aufgetragen, das Einlagengeschäft abzuwickeln. Cierniak nahm Gelder des Publikums auf der Grundlage von „Zeichnungsscheinen für Anleihe-Kapital“ entgegen. Er verbriefte die Rückzahlungsansprüche der Anleger in Inhaberschuldverschreibungen. Diese weisen unterschiedliche Nennbeträge und Laufzeiten aus und sind damit kein Teil einer erlaubnisfreien Gesamtemission.
Mit der Annahme der Gelder betreibt Cierniak das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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