Land Baden-Württemberg
Bekanntmachung
gemäß § 62 Satz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
über den Erlass einer Verfügung nach § 32b GWB
Vom 4. August 2020
In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Thüga AG wegen des Verdachts von Verstößen gegen die §§ 1 und 32 GWB erlässt die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg folgende Verfügung gemäß § 32b GWB:
- 1.
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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Energiekartellbehörde Baden-Württemberg (EKartB) erklärt die in dem Kartellverwaltungsverfahren mit dem Aktenzeichen 4-4452.85/207 in Vertretung der Thüga AG durch Rechtsanwalt Dr. Scholtka mit Datum 15. Mai 2020 angebotenen Verpflichtungszusagen gemäß § 32b Absatz 1 GWB für bindend.
- 2.
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Die EKartB wird vorbehaltlich des § 32b Absatz 2 GWB von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a GWB keinen Gebrauch machen; das Kartellverwaltungsverfahren gegen die Thüga AG wird hiermit eingestellt.
- 3.
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Die Thüga AG hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. […]
Stuttgart, den 4. August 2020
4-4452.85/207
Landeskartellbehörde
für Energie und Wasser Baden-Württemberg
beim Ministerium für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Im Auftrag
Stäblein
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