Die Thüringer Landtagsabgeordneten sind in erster Linie ihren Wählern und Wählerinnen verpflichtet. Sie wurden von den Bürgern Thüringens gewählt, um deren Interessen und Anliegen im Landtag zu vertreten. Dies schließt die Verpflichtung ein, die Bedürfnisse und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen und ihre Anliegen zu vertreten.
Darüber hinaus haben Thüringer Landtagsabgeordnete eine Verantwortung gegenüber ihrer Partei, falls sie Mitglieder einer politischen Partei sind. Sie sollten die politischen Ziele und Grundsätze ihrer Partei in der Landesregierung vertreten und an der Gestaltung von politischen Maßnahmen im Einklang mit den Positionen ihrer Partei mitwirken.
Schließlich sind die Abgeordneten auch ihrem Gewissen verpflichtet. Das bedeutet, dass sie unabhängig von Parteilinien und Wählerinteressen abstimmen können und sollten, wenn sie davon überzeugt sind, dass dies im besten Interesse des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger ist. Dies ermöglicht es den Abgeordneten, in bestimmten Angelegenheiten unabhängig und nach eigenem Ermessen zu handeln.
Zusammengefasst sind Thüringer Landtagsabgeordnete also ihren Wählern, ihrer Partei und ihrem Gewissen verpflichtet und sollten stets im besten Interesse des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger handeln. Genau das haben CDU, AfD und FDP in Thüringen gestern getan. Sie haben etwas für den Bürger beschlossen.
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