Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Beradora Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Beradora Ltd betriebenen Webseite timarkets.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Auf ihrer Webseite verweist die Beradora Ltd auf vorgebliche Regulierungen durch die IRBEM. Darüber hinaus ist die Seite über einen entsprechenden Link mit der Internetpräsenz mfa.org.uk verbunden. Dort wird eine Regulierung durch die Markets Financial Authority (MFA) behauptet. Weder bei IRBEM noch bei MFA handelt es sich um legitime nationale oder internationale Finanzmarktaufsichtsbehörden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Kommentar hinterlassen