TIMBERFARM Assets AG – Eigenkapital sinkt dramatisch

Published On: Dienstag, 11.05.2021By

Eine Aussage, die sich jedem dann erschließt, wenn er sich diese Bilanz einmal geanu anschaut. Geht man hier zur Bilanzposition „Eigenkapital“ dann findet man hier ein noch verbleibendes Kapital von gerade einmal

21.817,36

Wie geht es nun mit dem Unternehmen weiter? Rutscht man möglicherweise sogar in die bilanzielle Überschuldung ab? Die nächste Bilanz wird es zeigen.

TIMBERFARM Assets AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 32.937,36 92.500,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.350,10 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 1.350,10 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.587,26 92.500,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.937,36 92.500,71

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 21.817,36 85.780,71
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 14.219,29 0,00
III. Jahresfehlbetrag 63.963,35 14.219,29
B. Rückstellungen 11.120,00 6.720,00
1. sonstige Rückstellungen 11.120,00 6.720,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.937,36 92.500,71

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 – 31.12.2020
EUR
25.6.2019 – 31.12.2019
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 1.100,10 0,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 64.932,89 14.219,29
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130,56 0,00
4. Ergebnis nach Steuern -63.963,35 -14.219,29
5. Jahresfehlbetrag 63.963,35 14.219,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die TIMBERFARM Assets AG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss ist jedoch nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt.

2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: TIMBERFARM Assets AG

Firmensitz laut Registergericht: Düsseldorf

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Düsseldorf

Register-Nr.: HRB 87104

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen.

Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände und der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert bzw. Nominalwert.

Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist.

4. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital

Das Grundkapital in Höhe von € 100.000,00 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennwert von jeweils € 1,00 und ist vollständig eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.

5. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer.

Alleinvertretungsberechtigt ist das einzige Vorstandsmitglied der TIMBERFARM Assets AG, Herr Maximilian Breidenstein, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.

Die Satzung der TIMBERFARM Assets AG datiert vom 25.06.2019, letzte Änderung durch Hauptversammlung vom 30.03.2020.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Berichtszeitraums

Am 12.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den globalen COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt. Auch für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf. Zu Details verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht.

 

Düsseldorf, den 05. Februar 2021

TIMBERFARM Assets AG

Maximilian Breidenstein

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

a. Geschäftsmodell

Die TIMBERFARM Assets AG wurde im Jahr 2019 als Aktiengesellschaft gegründet. Die Gesellschaft plant mittels einer Kapitalerhöhung neue Aktien auszugeben und somit ihr Stammkapital zu erhöhen oder mittels der Ausgabe einer Anleihe Fremdkapital aufzunehmen um ihre geplante Geschäftstätigkeit umzusetzen.

Das Anlageziel der TIMBERFARM Assets AG besteht darin, das eingeworbene Kapital in den Erwerb von Plantagengrundstücken zu investieren und eigene Kautschukplantagen zu bewirtschaften, so dass die Gesellschaft durch den Erwerb und durch die Bewirtschaftung von Kautschukbaumbeständen und späteren Veräußerungserlösen partizipiert. Um diese Anlageziele zu erreichen, beabsichtigt die TIMBERFARM Assets AG den Erwerb von rd. 500 Hektar Grund und Boden, welche bereits als Kautschukplantagen genutzt werden.

b. Forschung und Entwicklung

Die TIMBERFARM Assets AG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht.

2. Wirtschaftsbericht

a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2020 betrug -4,24 %.

Der Doing Business Report der Weltbank misst anhand von 10 Indikatoren in derzeit 190 Volkswirtschaften weltweit, wie einfach oder schwer eine Unternehmensgründung und Geschäftstätigkeit in der jeweiligen Volkswirtschaft ist. Je besser die jeweilige Platzierung ist, desto einfacher und/​oder unproblematischer/​attraktiver ist der Zugang im jeweiligen Bereich für Unternehmen im Vergleich zu den übrigen untersuchten Volkswirtschaften.

Im Einzelnen werden folgende 10 Indikatoren für jedes einzelne Land untersucht (Je höher der Wert, desto schlechter die Platzierung.):

Unternehmensgründung: Alle offiziellen Verfahren einschließlich des Zeit- und Kostenaufwands, die für eine Unternehmensgründung erforderlich sind. (Mindestkapitalanforderungen, Lizenzen und Genehmigungen, Kosten Für Anwälte und Notare u.a.). Umgang mit Baugenehmigungen: Alle relevanten Verfahren und Kosten für ein Unternehmen im Bausektor. (Kostenaufwand, Bewertung der Qualität von Bauvorschriften, Qualitätskontrolle, Zertifizierungsanforderungen, Sicherheitsmechanismen, Haftungsbestimmungen u.a.)

Zugang zu Elektrizität: Alle relevanten Bestimmungen, Kosten und Zeitaufwand für ein Unternehmen, um an das Stromnetz angebunden werden zu können. (Anwendungen und Verträge mit Stromversorgern, Prüfungen und Freigaben aus/​durch Behörden, Versorgungssicherheit und Transparenz der Tarife u.a.)

Registrierung von Eigentum: Der vollständige Verfahrensablauf einschließlich Zeit- und Kostenaufwand für ein Unternehmen, um Eigentumstitel eines zweiten Unternehmens zu erwerben. (Bewertung des Systems zur Grundstücksverwaltung, Qualität der Landverwaltung, Zuverlässigkeit der Infrastruktur, Transparenz der Informationen, System zur Beilegung von Landstreitigkeiten u.a.)

Zugang zu Krediten: Wie leicht oder schwierig es für ein Unternehmen ist Kredite zu erhalten. (Rechte für Kreditgeber und Kreditnehmer, Funktionalität der Kreditvergabe innerhalb des geltenden Konkursrechts, Zugänglichkeit von Kreditinformationen durch Kreditregister oder Auskunftsdateien u.a.)

Schutz von Minderheitsaktionären: Messung des Schutzes von Minderheitsaktionären bei Interessenskonflikten. (Befragung von Wertpapierjuristen und Unternehmensanwälten, Zivilprozessbestimmungen, Gesellschaftsrecht u.a.)

Steuerbelastung: Registrierung aller Abgaben und Pflichtbeiträge, die ein mittelständisches Unternehmen jährlich zu leisten hat. (Gewinn- und Körperschaftssteuern, Sozialbeiträge, Lohnsteuer, Vermögenssteuern, Gebühren für die Müllbeseitigung sowie Straßenbenutzungsgebühren u.a.)

Grenzüberschreitender Handel: Erfassung aller relevanten Zeit- und Kostenfaktoren, die mit dem logistischen Prozess des Exports und Imports von Waren verbunden sind.

Durchsetzung von Verträgen: Messung des Zeit- und Kostenaufwands für die Beilegung eines Handelsstreits durch ein örtliches erstinstanzliches Gerichtsverfahren.

Umgang mit Insolvenzen: Erfassung von Zeit, Kosten und Ergebnis eines Insolvenzverfahrens für ein inländisches Unternehmen. (Stärke des Rechtsrahmens bei Abwicklungs- und Sanierungsverfahren; Befragung von lokalen Insolvenzverwaltern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a.)

Im Jahre 2020 sank der Kautschukverbrauch um 8 %, wobei der Anteil Naturkautschuk um 8,1 % nachgab und der Anteil synthetischer Kautschuk um 7,9 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2021 auf 28,39 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahre 2021 ca. 13,41 Mio. Tonnen, resp. rund 47,2 % betragen. Der Rückgang des Kautschukverbrauchs 2020 ist durch die weltweite Corona-Pandemie zu begründen. Für 2021 rechnet der IWF mit einem nur minimal geringeren (-1,4 %) Kautschukbedarf als noch vor der Corona-Pandemie in 2019. Kautschukplantagen produzieren je Hektar rund 700 m/​3 verwertbares Nutzholz, welches nach Abschluss der Kautschukerntephase der Holzindustrie zugeführt wird. Die globale Holzindustrie verarbeitet derzeit rund 1.900 Mio. m3 Holz. Gemäß FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) nimmt der Verbrauch jährlich um bis zu 2,5% zu. Die Entwicklung der Holzpreise reagiert schnell auf Veränderungen in der Weltwirtschaft, ist jedoch in Ihrer Tendenz seit 2009 positiv. Im Jahre 2018 stiegen die Holzpreise in der ersten Jahreshälfte markant, fielen jedoch bis zum Jahresende wieder auf das Niveau von Mitte 2017 zurück. Seit Anfang 2019 bewegte sich der Holzpreis wieder deutlich nach oben und gab 2020 im Zuge der Corona-Pandemie ebenfalls nach. Für 2021 wird ebenfalls mit Preisen auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie gerechnet. Rund 50% der Holznachfrage entsteht in den USA und Europa, gefolgt Asien, allen voran China und Lateinamerika.

b. Geschäftsverlauf und Lage

Die TIMBERFARM Assets AG hat ihre Geschäftstätigkeit am 25. Juni 2019 begonnen. Bislang wurden noch keine Grundstücke oder Kautschukbaumbestände erworben, so dass auch noch keine Einnahmen erzielt werden konnten.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 fielen im Wesentlichen die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der weiteren Implementierung der Gesellschaft an. Weitere Kosten entstanden für die Buchführung und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Die betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt EUR 64.933. Zudem sind Zinsen in Höhe von EUR 131 angefallen.

Es sind im Geschäftsjahr sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 1.100 auszuweisen. Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 63.963 fallen Ertragsteuern nicht an. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 rund EUR 21.817. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 63.963. Die Eigenkapitalquote beträgt 66,2 %.

Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr nur im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft und der Erfüllung der Rechnungslegungsvorschriften getätigt.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf rund EUR 32.937.

Die Aktivseite zeigt überwiegend die Einzahlung des Grundkapitals abzüglich der Aufwendungen des Geschäftsjahres. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages entsprechende Rückstellungen gegenüber.

c. Finanzielle Leistungsindikatoren

In der Phase dem Erwerb von Grundstücken wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert.

Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 63.963 für das Geschäftsjahr im Plan.

d. Gesamtaussage

Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung des Ergebnisses entspricht der Planung.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen.

Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber.

3. Prognosebericht

Der Markt für Agrargrundstücke wird durch die weltweit steigende Bevölkerungszahl getrieben. Der IWF nimmt an, dass die Bevölkerung von 7,6 Milliarden im Jahr 2017 auf 9,8 Milliarden im Jahr 2050 und auf 11,2 Milliarden Menschen im Jahr 2100 steigt. In den letzten Jahren ist zwar die Agrarnutzfläche je Mensch weltweit gesunken, so dass 1990 noch 0,27 ha je Mensch benötigt wurden und 2003 noch 0,21 ha. Bis 2025 wird damit gerechnet, dass die sich die benötigte Agrarfläche je Mensch auf 0,17 ha verringert. Total verringert sich die weltweit benötigte Fläche allerdings nicht, da durch das Bevölkerungswachstum zeitgleich mehr Fläche benötigt wird.

Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren. In den Anfangsjahren, in welchen die Grundstücke erworben und ggfs. bepflanzt werden, wird mit geringeren Einnahmen gerechnet. Sobald diese erste Phase abgeschlossen ist, wird mit konstant steigenden Einnahmen gerechnet.

4. Chancen- und Risikobericht

Die Marktchancen im Bereich der Kautschukplantagen sind weiterhin gut. Die weiter steigende Bevölkerungszahl weltweit bedarf immer mehr Naturkautschuk, um die steigende Bevölkerungszahl mit Kautschuk zu versorgen. Zudem wird immer mehr Fläche zu Wohnzwecken benötigt, so dass insgesamt die zur Verfügung stehende Fläche für Naturkautschukplantagen und somit der Wert von Kautschukplantagen weiter steigt, einem Gut, welches nicht vergrößert werden kann. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich positiv auf die Bereitschaft zur Investition in alternative Anlageformen aus.

Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Naturkautschuknachfrage oder des Naturkautschukpreises. Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. Die Auswirkungen des Corona-Viruses auf den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft sind noch nicht abschätzbar. Aktuell ist der Geschäftsverlauf der Gesellschaft durch die Corona-Pandemie nicht betroffen.

 

Düsseldorf, den 05. Februar 2021

TIMBERFARM Assets AG

vertreten durch den Vorstand

Maximilian Breidenstein

Kapitalflussrechnung

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Periodenergebnis -63.963,35 -14.219,29
+ Zunahme der Rückstellungen 4.400,00 6.720,00
– Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.350,10 0,00
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -60.913,45 -7.499,29
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,00 100.000,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 100.000,00
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) -60.913,45 92.500,71
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 92.500,71 0,00
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 31.587,26 92.500,71

Eigenkapitalspiegel

Erwirtschaftetes Eigenkapital
EUR
Stand am 25.06.2019 100.000,00
Periodenergebnis -14.219,29
Saldo zum 31.12.2019 -14.219,29
Periodenergebnis -63.963,35
Saldo zum 31.12.2020 -78.182,64

Sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2020

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 05.02.2021

TIMBERFARM Assets AG

vertreten durch den Vorstand

gez. Maximilian Breidenstein, Vorstandsvorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die TIMBERFARM Assets AG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Assets AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf den 31. Dezember 2020 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Assets AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Wuppertal, den 15. Februar 2021

Ebbinghaus Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer

Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer

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