Jeder, der ein Investment tätigt, sollte sich das Unternehmen, in das er investieren will, auch bitte genauer anschauen, ob ein Investment in das jeweilige Unternehmen dann auch Sinn macht. Das sehen wir in der Redaktion eben beim Unternehmen Timberfarm nicht. Entscheiden müssen sie das aber dann selber. Schauen sie sich die nachfolgenden Bilanzen einmal an, möglicherweise kommen sie dann zum gleichen Ergebnis:
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
TIMBERFARM Assets AG
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz zum 31.12.2021
Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
AKTIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
A. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.900,00 | 0,00 | |
– davon gegen Gesellschafter EUR 11.900,00 (EUR 0,00) | |||
2. sonstige Vermögensgegenstände | 903,51 | 1.350,10 | |
12.803,51 | 1.350,10 | ||
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 6.183,29 | 31.587,26 | |
Summe Umlaufvermögen | 18.986,80 | 32.937,36 | |
18.986,80 | 32.937,36 | ||
PASSIVA |
|||
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 100.000,00 | 100.000,00 | |
II. Verlustvortrag | 78.182,64 | 14.219,29 | |
III. Jahresfehlbetrag | 15.411,42 | 63.963,35 | |
Summe Eigenkapital | 6.405,94 | 21.817,36 | |
B. Rückstellungen | |||
1. sonstige Rückstellungen | 6.450,00 | 11.120,00 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.130,86 | 0,00 | |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 6.130,86 (EUR 0,00) | |||
18.986,80 | 32.937,36 |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. sonstige betriebliche Erträge | |||
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.336,04 | 0,00 | |
b) übrige sonstige betriebliche Erträge | 10.000,00 | 1.100,10 | |
12.336,04 | 1.100,10 | ||
2. sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben | 150,00 | 150,00 | |
b) Verschiedene betriebliche Kosten | 27.597,46 | 64.782,89 | |
27.747,46 | 64.932,89 | ||
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 130,56 | |
4. Ergebnis nach Steuern | 15.411,42- | 63.963,35- | |
5. Jahresfehlbetrag | 15.411,42 | 63.963,35 |
Anhang zum 31. Dezember 2021
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die TIMBERFARM Assets AG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.
Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt.
2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: | TIMBERFARM Assets AG |
Firmensitz laut Registergericht: | Düsseldorf |
Registereintrag: | Handelsregister |
Registergericht: | Düsseldorf |
Register-Nr.: | HRB 87104 |
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen.
Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:
Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert bzw. Nominalwert.
Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
4. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von € 100.000,00 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennwert von jeweils € 1,00 und ist vollständig eingezahlt.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.
5. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer.
Einzelvertretungsberechtigt ist das einzige Vorstandsmitglied der TIMBERFARM Assets AG, Herr Maximilian Breidenstein, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
Die Satzung der TIMBERFARM Assets AG datiert vom 25.06.2019, letzte Änderung durch Hauptversammlung vom 30.03.2020
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Berichtszeitraums
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben nicht stattgefunden.
Düsseldorf, den 22.02.2022
Maximilian Breidenstein
TIMBERFARM Assets AG
Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
1. Grundlagen des Unternehmens
a. Geschäftsmodell
Die TIMBERFARM Assets AG wurde im Jahr 2019 als Aktiengesellschaft gegründet. Die Gesellschaft plant mittels einer Kapitalerhöhung neue Aktien auszugeben und somit ihr Stammkapital zu erhöhen oder mittels der Ausgabe einer Anleihe Fremdkapital aufzunehmen um ihre geplante Geschäftstätigkeit umzusetzen.
Das Anlageziel der TIMBERFARM Assets AG besteht darin, das eingeworbene Kapital in den Erwerb von Plantagengrundstücken zu investieren und eigene Kautschukplantagen zu bewirtschaften, so dass die Gesellschaft durch den Erwerb und durch die Bewirtschaftung von Kautschukbaumbeständen und späteren Veräußerungserlösen partizipiert. Um diese Anlageziele zu erreichen, beabsichtigt die TIMBERFARM Assets AG den Erwerb von rd. 500 Hektar Grund und Boden, welche bereits als Kautschukplantagen genutzt werden.
b. Forschung und Entwicklung
Die TIMBERFARM Assets AG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht.
2. Wirtschaftsbericht
a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2021 betrug 5,91 % 1.%. Für das Jahr 2022 wird mit einem abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum des weltweiten BIP von + 4,4 % prognostiziert. 2
1 IWF – World Economic Outlook, January 2022, S.5
2 IWF – World Economic Outlook, January 2022, S.5
Doing Business Platzierungen von Panama bis 2020:
Der Doing Business Report der Weltbank misst anhand von 10 Indikatoren in derzeit 190 Volkswirtschaften weltweit, wie einfach oder schwer eine Unternehmensgründung und Geschäftstätigkeit in der jeweiligen Volkswirtschaft ist. Je besser die jeweilige Platzierung ist, desto einfacher und/oder unproblematischer/attraktiver ist der Zugang im jeweiligen Bereich für Unternehmen im Vergleich zu den übrigen untersuchten Volkswirtschaften.
― |
Unternehmensgründung: Alle offiziellen Verfahren einschließlich des Zeit- und Kostenaufwands, die für eine Unternehmensgründung erforderlich sind. (Mindestkapitalanforderungen, Lizenzen und Genehmigungen, Kosten Für Anwälte und Notare u.a.) |
― |
Umgang mit Baugenehmigungen: Alle relevanten Verfahren und Kosten für ein Unternehmen im Bausektor. (Kostenaufwand, Bewertung der Qualität von Bauvorschriften, Qualitätskontrolle, Zertifizierungsanforderungen, Sicherheitsmechanismen, Haftungsbestimmungen u.a.) |
― |
Zugang zu Elektrizität: Alle relevanten Bestimmungen, Kosten und Zeitaufwand für ein Unternehmen, um an das Stromnetz angebunden werden zu können. (Anwendungen und Verträge mit Stromversorgern, Prüfungen und Freigaben aus/durch Behörden, Versorgungssicherheit und Transparenz der Tarife u.a.) |
― |
Registrierung von Eigentum: Der vollständige Verfahrensablauf einschließlich Zeit- und Kostenaufwand für ein Unternehmen, um Eigentumstitel eines zweiten Unternehmens zu erwerben. (Bewertung des Systems zur Grundstücksverwaltung, Qualität der Landverwaltung, Zuverlässigkeit der Infrastruktur, Transparenz der Informationen, System zur Beilegung von Landstreitigkeiten u.a.) |
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Zugang zu Krediten: Wie leicht oder schwierig es für ein Unternehmen ist Kredite zu erhalten. (Rechte für Kreditgeber und Kreditnehmer, Funktionalität der Kreditvergabe innerhalb des geltenden Konkursrechts, Zugänglichkeit von Kreditinformationen durch Kreditregister oder Auskunftsdateien u.a. |
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Schutz von Minderheitsaktionären: Messung des Schutzes von Minderheitsaktionären bei Interessenskonflikten. (Befragung von Wertpapierjuristen und Unternehmensanwälten, Zivilprozessbestimmungen, Gesellschaftsrecht u.a.) |
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Steuerbelastung: Registrierung aller Abgaben und Pflichtbeiträge, die ein mittelständisches Unternehmen jährlich zu leisten hat. (Gewinn- und Körperschaftssteuern, Sozialbeiträge, Lohnsteuer, Vermögenssteuern, Gebühren für die Müllbeseitigung sowie Straßenbenutzungsgebühren u.a.) |
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Grenzüberschreitender Handel: Erfassung aller relevanten Zeit- und Kostenfaktoren, die mit dem logistischen Prozess des Exports und Imports von Waren verbunden sind. |
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Durchsetzung von Verträgen: Messung des Zeit- und Kostenaufwands für die Beilegung eines Handelsstreits durch ein örtliches erstinstanzliches Gerichtsverfahren. |
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Umgang mit Insolvenzen: Erfassung von Zeit, Kosten und Ergebnis eines Insolvenzverfahrens für ein inländisches Unternehmen. (Stärke des Rechtsrahmens bei Abwicklungs- und Sanierungsverfahren; Befragung von lokalen Insolvenzverwaltern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a.) |
Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2021 nahm der Kautschukverbrauch um 9,4 % zu, wobei der Anteil Naturkautschuk um 9,4 % zulegte und der Anteil synthetischer Kautschuk ebenfalls um 9,4 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2022 auf 30,64 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahre 2022 ca. 14,29 Mio. Tonnen, resp. rund 46,6 % betragen. Der Anzug des Kautschukverbrauchs 2021 ist durch die weltweiten Lockerungen und der damit wieder in Gang gekommenen Weltwirtschaft nach den starken Einschränkungen 2020 im Zuge der Corona Pandemie zu begründen. Für 2022 rechnet der IWF wieder mit einem höheren (+6,4 %) Kautschukbedarf als noch vor der Corona Pandemie in 2019.3
3 IRSG – World Rubber Industry Outlook Review and Prospects to 2030
Kautschukplantagen produzieren je Hektar rund 700 m 3 verwertbares Nutzholz, welches nach Abschluss der Kautschukerntephase der Holzindustrie zugeführt wird. Die globale Holzindustrie verarbeitet derzeit rund 1.900 Millionen m 3 Holz. Gemäß FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) nimmt der Verbrauch jährlich um bis zu 2,5 % zu. Die Entwicklung der Holzpreise reagiert schnell auf Veränderungen in der Weltwirtschaft, ist jedoch in ihrer Tendenz seit 2009 positiv. Gegenüber Mitte 2017 haben sich die Kautschukholzpreise bis in das erste Quartal 2022 positiv verändert und sind im Schnitt um mehr als 100 % gestiegen.4 Rund 50 % der Holznachfrage entsteht in den USA und Europa, gefolgt Asien, allen voran China sowie Lateinamerika.
4 Tropical Timber Market Report Volume 23 Number 13 und Volume 26 Number 3
b. Geschäftsverlauf und Lage
Die TIMBERFARM Assets AG hat ihre Geschäftstätigkeit am 25. Juni 2019 begonnen. Bislang wurden noch keine Grundstücke oder Kautschukbaumbestände erworben, so dass auch noch keine Einnahmen erzielt werden konnten.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2021 fielen zum 31. Dezember im Wesentlichen sonstigen betrieblichen Kosten für Leistungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit Wertpapierprospekten sowie Rechts- und Beratungskosten für die Erstellung von Wertpapierprospekten an. Weitere Kosten entstanden für die Buchführung und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Die betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt EUR 27.547.
Es sind im Geschäftsjahr Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.336 sowie aus Weiterbelastungen in Höhe von EUR 10.000 auszuweisen.
Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 15.211 fallen Ertragsteuern nicht an.
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 rund EUR 6.605. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 15.211. Die Eigenkapitalquote beträgt 34,8 %.
Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr nur im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft und der Erfüllung der Rechnungslegungsvorschriften getätigt.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf rund EUR 18.986.
Die Aktivseite zeigt den Forderungsbestand sowie die liquiden Mittel des Geschäftsjahres. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages entsprechende Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber.
c. Finanzielle Leistungsindikatoren
In der Phase dem Erwerb von Grundstücken wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert.
Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 15.211 für das Geschäftsjahr im Plan.
d. Gesamtaussage
Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung des Ergebnisses entspricht der Planung.
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber.
3. Prognosebericht
Der Markt für Agrargrundstücke wird durch die weltweit steigende Bevölkerungszahl getrieben. Der IWF nimmt an, dass die Bevölkerung von 6,96 Milliarden im Jahr 2010 auf 9,74 Milliarden im Jahr 2050 und auf 10,87 Milliarden Menschen im Jahr 2100 steigt.
In den letzten Jahren ist zwar die Agrarnutzfläche je Mensch weltweit gesunken, so dass 1990 noch 0,27 ha je Mensch benötigt wurden und 2003 noch 0,21 ha. Bis 2025 wird damit gerechnet, dass die sich die benötigte Agrarfläche je Mensch auf 0,17 ha verringert. Total verringert sich die weltweit benötigte Fläche allerdings nicht, da durch das Bevölkerungswachstum zeitgleich mehr Fläche benötigt wird.
Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren.
In den Anfangsjahren, in welchen die Grundstücke erworben und ggfs. bepflanzt werden, wird mit geringeren Einnahmen gerechnet. Sobald diese erste Phase abgeschlossen ist, wird mit konstant steigenden Einnahmen gerechnet.
4. Chancen- und Risikobericht
Die Marktchancen im Bereich der Kautschukplantagen sind weiterhin gut. Die weiter steigende Bevölkerungszahl weltweit bedarf immer mehr Naturkautschuk, um die steigende Bevölkerungszahl mit Kautschuk zu versorgen. Zudem wird immer mehr Fläche zu Wohnzwecken benötigt, so dass insgesamt die zur Verfügung stehende Fläche für Naturkautschukplantagen und somit der Wert von Kautschukplantagen weiter steigt, einem Gut, welches nicht vergrößert werden kann.
Das niedrige Zinsniveau wirkt sich positiv auf die Bereitschaft zur Investition in alternative Anlageformen aus.
Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Naturkautschuknachfrage oder des Naturkautschukpreises.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.
Die Auswirkungen des Corona-Virus auf den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft sind noch nicht abschätzbar. Aktuell ist der Geschäftsverlauf der Gesellschaft durch die Corona-Pandemie nicht betroffen.
Düsseldorf, den 22. Februar 2022
TIMBERFARM Assets AG
vertreten durch den Vorstand
Maximilian Breidenstein
Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2021
Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Gesamt | |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
Stand am 01.01.2020 | 100.000,00 | 14.219,29- | 85.780,71 | ||
Periodenergebnis | 63.963,35- | 63.963,35- | |||
Saldo zum 31.12.2020 | 100.000,00 | 78.182,64- | 21.817,36 | ||
Stand am 01.01.2021 | 100.000,00 | 78.182,64- | 21.817,36 | ||
Periodenergebnis | 15.411,42- | 15.411,42- | |||
Saldo zum 31.12.2021 | 100.000,00 | 93.594,06- | 6.405,94 |
Kapitalflussrechnung (indirekt) vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Timberfarm Assets AG, Düsseldorf
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
EUR | EUR | EUR | |
Periodenergebnis | 15.411,42- | 63.963,35- | |
– Abnahme der Rückstellungen | 4.670,00 | 4.400,00- | |
– Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.900,00 | 0,00 | |
– Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 0,00 | 1.350,10 | |
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.130,86 | 0,00 | |
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 446,59 | 0,00 | |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 25.403,97- | 60.913,45- | |
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) | 25.403,97- | 60.913,45- | |
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 31.587,26 | 92.500,71 | |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 6.183,29 | 31.587,26 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die TIMBERFARM Assets AG
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Assets AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf den 31. Dezember 2021 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Assets AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 |
und
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. |
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
• |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 18. März 2022
Ebbinghaus Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer
Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer
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Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZ zum 31. Dezember 2021TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KGDüsseldorfAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Anhang für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend kommen die Rechnungslegungsvorschriften des Vermögensanlagengesetzes zur Anwendung, da es sich bei der Gesellschaft um eine Emittentin nach Vermögensanlagengesetz handelt. Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen. Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert. Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden. 4. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Der ausgewiesene Buchwert des Anlagevermögens betrifft die errichtete Kautschukverarbeitungsfabrik sowie das dazugehörige erworbene Grundstück. Die Abschreibungen erfolgen ratierlich über Nutzungsdauern zwischen 8 und 25 Jahren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Liquide Mittel Das ausgewiesene Bankguthaben wird in EURO geführt. Eigenkapital Das Komplementärkapital in Höhe von € 4.000,00 ist vollständig eingezahlt. Das Kommanditkapital in Höhe von € 4.000.000,00 ist sowohl teilweise eingezahlt als auch teilweise eingefordert. Rückstellungen Die Rückstellungen entfallen überwiegend auf die Kosten der Jahresabschlusserstellung, der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die Rückstellungen beinhalten ausschließlich die diesbezüglich anfallenden Beträge. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. 5. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer. Die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin und mit einer Einlage in Höhe von € 4.000,00 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Alleinvertretungsberechtigt ist die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, ist Herr Maximilian Breidenstein. Der Geschäftsführer ist zur alleinigen Vertretung der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH befugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Krieg gegen die Ukraine. Wesentliche Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf, auch in Verbindung mit der im Jahr 2022 fortdauernden COVID-19-Pandemie, sehen wir hieraus derzeit nicht.
Düsseldorf, den 12.12.2022 Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH Maximilian Breidenstein ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2021TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KGDüsseldorf
Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens a. Geschäftsmodell TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2017 als geschlossenes Beteiligungsmodell gegründet. Die Gesellschaft ist Emittentin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Es wurden 4.000 Kommanditanteile zu je EUR 1.000 bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 4.000.000 ausgegeben. Davon halten EUR 1.950.000 die Gründungskommanditistin PANARUBBER Processing Corp., Panama, sowie EUR 2.050.000 die CONTEX Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft als Treuhandkommanditistin. Das Festkapital in Höhe von EUR 4.000,00 hält die persönlich haftende Gesellschafterin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf. Das Anlageziel der Vermögensanlage besteht darin, das eingesammelte Kommanditkapital in die Errichtung einer Fabrik zur Herstellung von handelsfähigem Naturkautschuk zu investieren, um anschließend entweder selbst Kautschuk einzukaufen, diesen zu verarbeiten und weiterzuverkaufen oder Kautschuk Dritter in deren Auftrag und auf deren Rechnung zu verarbeiten. Diese Anlagestrategie der Vermögensanlage wird umgesetzt, indem ein Betriebsgrundstück in Panama durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG erworben wurde und auf diesem Grundstück eine Kautschukverarbeitungsanlage errichtet und in Betrieb genommen wurde. Seit der Fertigstellung betreibt die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG die Fabrik, um sogenannte Vorleistungsgüter für die Reifenindustrie herzustellen, insbesondere die Produktion der Standardprodukte TSR 10 und TSR 20 aus Rohkautschuk (TSR = Technical Specified Rubber => technisch spezifizierter Naturkautschuk). Es handelt sich dabei um standardisierte Vorleistungsgüter, welche vorwiegend in der Reifenindustrie zum Einsatz kommen und die nach deren Herstellung in der Fabrik an Abnehmer weltweit veräußert werden. b. Forschung und Entwicklung Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2021 betrug schätzungsweise + 6,1 %. 1 Für das Jahr 2022 wird mit einem Abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum des weltweiten BIP von + 3,2 % pgnostiziert. 2 Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2021 nahm der Kautschukverbrauch um 9,4 % zu, wobei der Anteil Naturkautschuk um 9,4 % zulegte und der Anteil synthetischen Kautschuks um 9,5 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2022 auf 30,64 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahr 2022 ca. 14,29 Mio. Tonnen, resp. rund 46,6 % betragen. Der Anzug des Kautschukverbrauchs 2021 ist durch die weltweiten Lockerungen und der damit wieder in Gang gekommenen Weltwirtschaft nach den starken Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zu begründen. Für 2022 rechnet der IWF wieder mit einer höheren (+ 3 %) Kautschuknachfrage als noch in 2021. 3 b. Geschäftsverlauf und Lage Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftstätigkeit am 08.02.2017 begonnen. Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage wurde am 08.09.2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und am 11.09.2017 veröffentlicht. Von den Gründungsgesellschaftern wurde im Geschäftsjahr 2017 insgesamt ein Kapital in Höhe von EUR 2.204.000 gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2017 wurde darüber hinaus die Vollplatzierung der Vermögensanlagen im Volumen von EUR 1.800.000 erreicht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse mit der Verarbeitung von Kautschuk in Höhe von EUR 65.515 erzielt. Der von der Gesellschaft produzierte Kautschuk wurde durch die TIMBERFARM Trading GmbH an Unternehmen in China, Mexiko und Guatemala veräußert. Da die Verarbeitung nicht vollständig ausgelastet wurde, hat durch die TIMBERFARM GmbH eine Ausgleichzahlung stattgefunden. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021 fielen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von EUR 185.660, Abschreibungen auf die Kautschukfabrik in Höhe von EUR 144.827 und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 37.766, im Wesentlichen für die Rechts- und Steuerberatung, sowie Kosten für die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft sowie für die Haftungsvergütung und die Tätigkeitsvergütung der Komplementärgesellschaft an. Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 172.430 fallen Ertragsteuern nicht an. Finanzlage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 3.127.624. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 172.430. Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 98,7 %. Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Finanzierung erfolgt über die einzuwerbenden Einlagen der Kommanditisten. Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 3.168.218. Die Aktivseite werden die fortgeführten Herstellungskosten der Kautschukverarbeitungsfabrik in Höhe von EUR 1.049.218 und das Grundstück für die errichtete Kautschukfabrik mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 255.103 ausgewiesen. Weiterhin werden die in der Verarbeitungsfabrik aufgestellten Maschinen und Anlagen mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von EUR 1.070.194 ausgewiesen. Darüber hinaus weist die Aktivseite die verbliebene Einzahlungsverpflichtung der Gründungskommanditistin in Höhe von EUR 550.000, Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 194.943, sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.773 sowie den Bestand an liquiden Mitteln aufgrund der Einzahlungen der Kommanditisten in Höhe von EUR 46.987 aus. Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages kurzfristige Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gegenüber. Es ist vorgesehen, im Jahr 2022 eine Auszahlung an die Kommanditisten in Höhe von insgesamt EUR 102.500 vorzunehmen. c. Finanzielle Leistungsindikatoren In der Homologisierungsphase der Kautschukfabrik wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert. Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 172.430 für das Geschäftsjahr im Plan. d. Gesamtaussage Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als zufriedenstellend ein. Zur Entwicklung des Ergebnisses verweisen wir auf Abschnitt c. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber. 3. Prognosebericht Der Markt für Naturkautschuk wird, getrieben durch steigende Nachfrage der Automobil- und Reifenindustrie aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs und den weltweit wachsenden Transportbedürfnissen, auch in der Zukunft weiter wachsen. Gemäß dem IWF (Internationaler Währungsfonds) wird der Kautschukverbrauch in den nächsten neun Jahren auf rund 36,81 Mio. t um rd. 24 % zulegen. 4 Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren. Für das Jahr 2022 sind aufgrund der Kosten der Eigenkapitalvermittlung, der Implementierung der Gesellschaft und der Anlaufphase der Kautschukfabrik negative Geschäftsergebnisse geplant. Ab dem Jahr 2023 erreichen immer mehr Kautschukplantagen die Erntephase, so dass planungsgemäß bis zur Beendigung des Projektes im Jahr 2031 positive Ergebnisse erwirtschaftet werden. In allen operativen Perioden wird mit einem positiven Cash-Flow gerechnet. Durch die Corona Pandemie gab es 2021 keine Einschränkungen für den Betrieb der Kautschukfabrik. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sich aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ergeben werden. 4. Chancen- und Risikobericht Die Marktchancen im Bereich der Kautschukindustrie sind weiterhin gut. Der Wachstumstrend in der Automobil- und Reifenindustrie erscheint weiterhin stabil. Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Verfügbarkeit von Rohkautschuk und einem Rückgang der Preise für handelsfähigen Naturkautschuk. Hierdurch könnte die erwartete Rendite der Anleger geringer ausfallen, als geplant. Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. 5. Vergütungen gemäß §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG Im Geschäftsjahr 2021 hat die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG EUR 2.500 als feste Vergütung für den Verwaltungsaufwand an die Komplementärin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH gezahlt. Daneben wurde die jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 gezahlt. Beide Zahlungen erfolgten gemäß Ziffer 7.4 des Gesellschaftsvertrages. Zudem wurde die Treuhänderin CONTEX Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft, Mannheim, mit EUR 7.000 vergütet. Dabei handelt es sich um die laufende Treuhandgebühr des Geschäftsjahres 2021. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine Vergütungen oder besondere Gewinnbeteiligungen im Sinne von §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG gezahlt.
Düsseldorf, den 12.12.2022 TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG vertreten durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer Bilanzeid Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2021 Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Düsseldorf, den 12.12.2022 TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG vertreten durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN; VERLUSTEN; EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wuppertal, den 30. Dezember 2022 Ebbinghaus Partnerschaft mbB gez. Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer gez. Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Rechnungslegung / Finanzberichte Bundesanzeiger Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 Datum: 30.03.2023
Sprache: Deutsch
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